Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 26.04.2011

Was kostet ein Rechtsanwalt?


Rechtsanwälte bestreiten Ihren Lebensunterhalt vor allem durch Erteilung von Rechtsrat gegen Honorar.

Auch die Antwort auf die Frage “Kann ich Sie erst mal nur schnell fragen, ob ich Recht habe oder ob es Sinn macht?” löst normalerweise Gebühren aus, selbst dann, wenn der Anwalt hierauf nicht besonders hinweist.

Glücklicherweise ist es seit der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes möglich, die Höhe einer Gebühr für die Beratung auszuhandeln und gegenüber einem Verbraucher auf 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zu begrenzen.

Dies bedeutet nicht, dass dieser Betrag auch erreicht werden muss. Je nach Fallkonstellation kann eine Erstberatung von weniger als 30 Minuten schon für 50,00 € bis 150,00 € erfolgen.

Wir haben Verständnis dafür, dass gerade die Gebührenfrage in vielen Problemfällen den Erstkontakt zum Anwalt erschwert.

Was kostet aber nun Ihr Recht?

Es existieren grundlegende Missverständnisse über Anwaltsgebühren, die im folgenden aufgeklärt werden.

 “Ein Anwalt kann sein Honorar frei festsetzen” 

Diese Annahme trifft nur sehr eingeschränkt zu. Sogenannte Rahmengebühren gibt es vor allem bei der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts und vor allem in Strafsachen. Auch dabei kann der Rechtsanwalt jedoch seine Gebühren nicht beliebig festsetzen. Er ist an einen bestimmten Rahmen gebunden. Eine Rahmengebühr ist eine Gebühr, die durch einen Mindest- und einen Höchstsatz beschrieben wird, und bei welcher der exakte Betrag im Einzelfall zu ermitteln ist. In normalen Durchschnittsfällen wird eine sogenannte Mittelgebühr angesetzt.

Bei Zivilprozessen ist sowohl der Gebührenanfall (also wie viele Gebühren überhaupt entstehen können) wie auch die Gebührenhöhe genau festgelegt.

Der Rechtsanwalt darf von diesen Gebühren nicht nach unten abweichen. Der Rechtsanwalt darf von den Gebühren nach oben nur im Rahmen einer Honorarvereinbarung abweichen. Diese muß schriftlich getroffen werden. Der Anwalt muß dabei darüber belehren, daß das vereinbarte Honorar über den gesetzlichen Gebühren liegt.


“Rechtsanwälte werden nach den Umfang ihrer Tätigkeit bezahlt, je mehr sie schreiben oder telefonieren, desto mehr Geld bekommen sie” 

Dies ist ebenfalls grundlegend falsch. Der Umfang der Tätigkeit ist lediglich ein Anknüpfungspunkt für eine höhere Gebühr dort, wo es Rahmengebühren gibt (siehe oben). In einem Prozeß ist es aber beispielsweise völlig ohne Bedeutung, wie viel der Anwalt arbeitet, also wie viele Termine er wahrnimmt, wie viele Schriftsätze er fertigt, wie häufig er telefoniert, wie viele Besprechungen mit dem Mandanten und dem Gegner er durchführt usw. der Anfall der Gebühren ist festgeschrieben.


“Anwälte können Erfolgshonorare vereinbaren” 

Dies ist ebenfalls grundlegend falsch. Erfolgshonorare sind in Deutschland generell nicht zulässig. Dies ist auch vernünftig. Zu welchen unerfreulichen Entwicklungen andere gesetzliche Regelungen führen können sieht man in den Vereinigten Staaten. Die unvorstellbaren Summen, die hier, z.B. in Schadensersatzprozessen gefordert und teilweise auch zugesprochen werden gehen zu einem Großteil für Anwaltshonorare “drauf”. Oft sieht der Mandant von diesen horrenden Schadensersatzforderungen nur einen geringen Bruchteil.

Die gesetzliche Regelung in Deutschland will auch verhindern, daß der Anwalt verleitet wird, im Hinblick auf ein Erfolgshonorar überhöhte Forderungen zu stellen und von einer sachgerechten, vor allem außergerichtlichen, Lösung des Streitfalles nur deswegen abzusehen, weil er andernfalls mehr Honorar erhalten kann.


“Die Höhe der einzelnen Anwaltsgebühr selbst liegt im Ermessen des Anwalts” 

Auch dies ist nicht richtig. Im Rahmen der obigen Ausführungen (also Rahmengebühren, Festgebühren) ist die Höhe der Gebühren genau festgelegt, nämlich in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.


Was ist dem Mandanten im Hinblick auf die Kosten anzuraten?

Der Mandant sollte in jedem Fall bereits vor der ersten Beratung fragen, was die Erstberatung kostet. Er sollte auch genau fragen, welche Kosten gegebenenfalls auf ihn zukommen können. Der Anwalt ist verpflichtet, auf die anfallenden Kosten hinzuweisen. Moderne Softwareanwaltsprogramme können sogar eine Risikotabelle erstellen, an der der Mandant ablesen kann, bis zu welchem Prozeßergebnis sich ein Prozeß noch “rentiert”.


Soll man eine Rechtsschutzversicherung abschließen?

Generell sind Rechtsschutzversicherungen sinnvoll. Man sollte eine Rechtsschutzversicherung allerdings nur, wie auch eine Haftpflichtversicherung, als Absicherung für den Notfall verstehen. Wer Rechtsschutzversicherungen dazu benützt, jahrelange Händel mit dem Nachbarn ohne Kostenrisiko durch unsinnige außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten fortzusetzen macht sich bei den Gerichten unbeliebt. Eine Rechtsschutzversicherung ist kein “Sparvertrag” mit der Folge, daß man irgendwann die eingezahlten Prämien wiedererhält und hierzu notfalls auch Streitfälle erfinden oder provozieren muß.

Zu berücksichtigen ist bei Rechtsschutzversicherungen auch, daß zahlreiche, sehr kostenträchtige Sachverhalte ausgeschlossen sind, so zum Beispiel das gesamte Familienrecht (insbesondere Ehescheidungsverfahren), Erbrecht (jedenfalls überwiegend), zum Teil Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau dem Kauf oder der genehmigungspflichtigen Errichtung von Wohnungseigentum oder Häusern. Manche Rechtsfälle sind in der Kostendeckung der Rechtsschutzversicherung nur bei besonderer Vereinbarung (und damit höherer Prämie enthalten) so zum Beispiel Mietsachen als Vermieter oder Mieter.

Generell ist es ratsam, die angebotenen Tarife und auch den Umfang der Kostendeckung sehr sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen. Übrigens ist der Beliebtheitsgrad der Rechtsschutzversicherungen bei den Anwälten durchaus sehr unterschiedlich. Manche Rechtsschutzversicherungen sind in ihrer Abrechnungspraxis gegenüber den Anwälten ausgesprochen bürokratisch und ärgerlich. Eine entsprechende Rückfrage beim Anwalt vor Abschluß einer Rechtsschutzversicherung ist deshalb immer sinnvoll.

Was die Einholung einer Kostendeckungszusage für eine konkreten Fall anbelangt, so ist auf folgendes hinzuweisen: Die meisten Anwälte übernehmen als kostenlose Serviceleistung die Einholung der Kostendeckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung. Sie sind aber hierzu nicht verpflichtet. Sie können gegebenenfalls der Einholung der Kostendeckungszusage von einer Vergütung abhängig machen. Generell ist zu empfehlen, vor dem Aufsuchen des Anwalts immer mit der Rechtsschutzversicherung abzuklären, ob grundsätzlich Kostendeckung besteht. Meist werden von den Rechtsschutzversicherungen dann schon Schadensnummern erteilt. Dies erleichtert dem Anwalt die Arbeit bei der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung.


In welchen Fällen ist eine Honorarvereinbarung für einen Mandanten sinnvoll?

Insbesondere für Mandanten aus dem gewerblichen Bereich empfiehlt es sich, im Falle umfangreicher Beratungstätigkeit sowie außergerichtlicher Tätigkeit eine Honorarvereinbarung zu treffen, die einerseits dem Arbeitsaufwand und Zeitaufwand für eine wirklich solide und fundierte Rechtsauskunft, dem Haftungsrisiko des Anwalts, andererseits dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten, Rechnung trägt.

Bitte sprechen Sie uns gerne auf die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder fester Pauschalen an. Unsere Stundensätze liegen zwischen 115,00 € und 225,00 €, jeweils zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Wir rechnen dabei jeweils pro angefangener 15 Minuten ab.

Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Anwalt und Mandant Vorteile mit sich bringt. Der Mandant kann sich auch mit einer Vielzahl kleinerer Probleme an seinen Anwalt wenden, ohne befürchten zu müssen, hohe Anwaltsrechnungen zu erhalten, nur weil der Streitwert relativ hoch ist. Und der Anwalt kann sich völlig losgelöst von der Rentabilität einer Angelegenheit mit Ihrem Problem befassen. Pauschalhonorare bieten wir dort an, wo aus unserer Sicht abschätzbar ist, welcher Aufwand voraussichtlich entstehen wird. Das gilt etwa für Markenanmeldungen und Standardverträge, sowie für Vertragsausarbeitungen und Gutachten.

Sprechen Sie das Anwaltsbüro MCM zunächst unverbindlich auf Ihr Problem an. Ohne das hiermit schon Gebühren ausgelöst werden, kann auf die Möglichkeiten der Beratungshilfe, der Prozesskostenhilfe oder einer Pflichtverteidigung hingewiesen werden.

Leider ist die genaue Höhe der Honorare, die ein Mandat zu zahlen hat, nur selten genau einzuschätzen. Das liegt daran, dass das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) eine Vielzahl von Tatbeständen kennt, die Gebühren auslösen. Auslagenpauschale und MwSt., Kosten je nach Streit- oder Gegenstandswert auch weniger.

Informationen zur Berechnung von Anwaltsgebühren finden Sie auch auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Vereinbarung geringerer, als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Bereich erlaubt.

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sind wir verpflichtet, mindestens die nach dem RVG geschuldeten Gebühren abzurechnen.

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Rechtsanwalt
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