Vertragsabschluss durch E-Mail Zugangsproblematik bei E-mails im Spamordner
Zugang von Erklärungen im Internet
Erklärungen müssen dem Empfänger zugehen, um rechtliche Wirkungen zu entfalten. Bei Kommunikation per E-Mail tritt der Zugang im Allgemeinen dann ein, wenn die Erklärung für den Empfänger auf seiner Mailbox (Posteingangsserver bzw Posteingangsfach im Mailprogramm) verfügbar ist. Dabei ist entscheidend, wann ein E-Mail im Posteingang einlangt, gespeichert ist und am Bildschirm angezeigt bzw ausgedruckt werden kann; der tatsächliche Aufruf durch den Empfänger ist für den Zugang unerheblich.
In diesem Zusammenhang ist entscheidend, ob der Empfänger ein Verhalten gesetzt hat, aus dem objektiv geschlossen werden kann, dass er mit dem Erhalt elektronischer Post rechnet und deren Inhalt regelmäßig abruft und zur Kenntnis nimmt. Dies ist zB schon dann anzunehmen, wenn der Betreffende auf seinem (verwendeten) Briefpapier oder auf seiner (übergebenen) Visitenkarte eine E-Mail-Adresse anführt oder etwa selbst per E-Mail an jemanden herantritt.
Vertragsabschluss per Internet – E-Mail im Spamordner
Bei elektronischen Erklärungen per E-Mail tritt der Zugang dann ein, wenn sie in den Machtbereich des Empfängers gelangen.
Da die Mailbox auch den Spamordner mitumfasst, ist der Empfänger verpflichtet, auch seinen Spamordnerregelmäßig auf „verirrte“ E-Mails hin zu überprüfen.
September 2010
Rechtsanwaltskanzlei LIKAR GmbH
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