Fachbeitrag 17.06.2014

Vererben ohne Erben – was tun?


Häufig kommt es vor, dass nicht unbeträchtliche Vermögenswerte keinen Erben finden, insbesondere wenn der Erblasser oder die Erblasserin allein lebt, kinderlos ist und Verwandte nicht mehr existieren. Was sollte mit dem Erbe geschehen? Wie kann es sinnvoll und dauerhaft, also nachhaltig nach dem Tod des Erblassers gestaltet werden?

Das deutsche Zivilrecht und das deutsche Steuerrecht hat hier die Möglichkeit der Stiftung geschaffen. Eine Stiftung kann zu Lebzeiten gegründet werden und zum Einen – nicht gemeinnützig – die weitere Förderung der eigenen Familie unterstützen oder – gemeinnützig – sozialen Zwecken dienen.

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Stiftungen: Die klassische Stiftung als Rechtsperson, die unter der Aufsicht der Regierung von Oberbayern und des bayerischen Stiftungsgesetzes steht. Die Regierung von Oberbayern sorgt als Stiftungsaufsicht dafür, dass der Stifterwille genau eingehalten wird. Stiftungen sind  Rechtspersönlichkeiten, die sich quasi selbst gehören und durch den Stiftungsvorstand und den Stiftungsbeirat vertreten sind. Der Stiftungsbeirat sorgt dafür, dass der Stiftungsvorstand den Stifterwillen des möglicherweise verstorbenen Stifters erfüllt. Jeweils zum Jahresende überprüft die Regierung von Oberbayern, ob die Organe dieser Stiftung im Sinne des Stifters gehandelt haben.

Eine weitere Form der Stiftung ist die sogenannte fiduziarische Stiftung: D. h., dass eine nicht rechtsfähige Stiftung an einen Träger durch Rechtsgeschäft quasi „angekoppelt“ wird. In Dachau hat die Sparkasse durch eine Dachstiftung und die entsprechenden Unterstiftungen solche Möglichkeiten geschaffen, da diese Stiftungen durch Rechtsgeschäft mit der deutschen Stiftungstreuhand, also der Trägerin der Stiftung, verbunden sind.

Die fiduziarische Stiftung hat den Vorteil, dass sie einerseits problemlos errichtet werden kann und dass andererseits die Hierarchien und der Verwaltungsaufwand klein gehalten werden können.

Das Vermögen, das in eine solche Stiftung eingebracht wird, ist grundsätzlich zu erhalten, so dass der Stiftungszweck durch die Erträgnisse oder  durch Spenden für die Stiftung zu erfüllen ist. Aus diesem Grunde hat es keinen Sinn selbständige Stiftungen zu errichten, wenn das Stiftungsvermögen klein ist und die Erträgnisse nur im geringen Umfang für den Stiftungszweck zur Verfügung stehen. Bei der fiduziarischen Stiftung können die bestehenden Stiftungen, z. B. der Sparkasse Dachau, durch Zustiftungen erweitert werden und damit erhöht sich der Wirkungsgrad des jeweiligen Stiftungsbeitrages.

Durch entsprechende Kontrollgremien wie dem Kuratorium oder den Beiräten der jeweiligen Einzelstiftung ist sichergestellt, dass die Zwecke, die der Stifter erreichen will, angemessen erfüllt werden. Viele Gründe sprechen dafür, eine Stiftung zu errichten, sei es, weil man kein Erben hat, oder sei es, weil das Vermögen so groß ist, dass die Erben auf einen Teil davon verzichten können.

Mit einer Stiftung kann der Stifter selbst sein persönliches Andenken schaffen. Mit einer Stiftung kann er über sein Leben hinaus für den Stiftungszweck etwas Gutes tun. Er kann von ihm bestimmte Einrichtungen fördern und kann im Falle der fiduziarischen Stiftung seine Ideen zu Lebzeiten ändern.

Gleichzeitig übernimmt der Stifter gesellschaftliche Verantwortung und gibt weiter, was er im Leben bekommen hat. Dabei hat er den Vorteil, sich entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis der Stiftung zu widmen.

Letztendlich ist die Stiftung auf Ewigkeit angelegt und überdauert lange Zeiträume. Wir kennen sehr lang andauernde Stiftungen, wie z. B. die Fuggerstiftung, die bereits im Mittelalter gegründet wurde.

Zudem hat der Stifter, soweit er zu Lebzeiten stiftet, den Vorteil, die Stiftungsbeträge steuerlich geltend zu machen.
 

Ernst Burgmair, Rechtsanwalt

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (992)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.723 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.