Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Fachbeitrag 28.06.2011

Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis?


Ein exzellentes Arbeitszeugnis ist für einen Arbeitnehmer oftmals ein guter Ausgangspunkt für ein neues Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig hat dieses Arbeitszeugnis aber auch eine Unterrichtungsfunktion für den neuen Arbeitgeber. Das bedeutet für den Arbeitgeber, der zur Ausstellung des Arbeitszeugnisses verpflichtet ist, dass eine Beurteilung der Gesamtleistung des Arbeitnehmers nach verständigem Wohlwollen unter Beachtung der Wahrheitspflicht zu erfolgen hat.

Probleme gibt es daher oft, wenn das Arbeitszeugnis nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers entspricht oder nur mäßig ausfällt. Was kann man tun?

Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber zur Korrektur von inhaltlichen oder formellen Fehlern verurteilen. Ein neues Arbeitszeugnis muss dann für den Arbeitnehmer ausgestellt werden.

Denn von der rechtlichen Seite betrachtet, gibt es für den unzufriedenen Arbeitnehmer den sogenannten „Zeugnisberichtigungsanspruch“, der gerichtlich durchsetzbar ist.

Dies ist aber kein einfacher Weg.

Grund dafür ist, dass das Gerichtsurteil auf nachvollziehbaren Tatsachen beruht. Ist die Leistung in einem Arbeitszeugnis mit „unterdurchschnittlich“ bewertet worden, muss der Arbeitgeber grundsätzlich die Tatsachen vorbringen, die diese Beurteilung rechtfertigen. Möchte dagegen der Arbeitnehmer ein besseres Arbeitszeugnis als „durchschnittlich“, also beispielsweise ein „gutes“ bis „sehr gutes“ Arbeitszeugnis, dann liegt die Beweislast für diese Beurteilung beim Arbeitnehmer. Für ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis reicht es regelmäßig nicht für den Arbeitnehmer aus, zu argumentieren, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung nie beanstandet hat. Vordergründig für den Inhalt eines Arbeitszeugnisses ist aber auch für das Arbeitsgericht vor dem Wohlwollen die Wahrheit.

 Gibt es andere Möglichkeiten, um das Arbeitszeugnis berichtigen zu lassen?

Ja, beispielsweise ein Mediationsverfahren.

Haben Sie schon einmal versucht, mit Ihrem Arbeitgeber, über den Inhalt des Arbeitszeugnisses zu sprechen?

Wissen Sie, warum die Beurteilung so und nicht anders ausgefallen ist?

Oder umgekehrt, wissen Sie, als Arbeitgeber, warum diese eine Beurteilung so wichtig ist für den Arbeitnehmer? Ist Ihre Antwort nein, dann sollten Sie den Gesprächsrahmen einmal ändern.

In einem direkten Gespräch unter Vermittlung einer neutralen dritten Person können Ihre jeweiligen Interessen gegenseitig dargelegt werden, um so zu einem Arbeitszeugnis zu gelangen, dass wahrheitsgemäß ist und von allen akzeptiert wird, ohne einen langen, nervenaufreibenden und am Ende lediglich von Kompromissen getragenen Gerichtsweg einschlagen zu müssen.

 

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