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Rechtsschutzversicherung
Fachbeitrag 08.01.2014

Prozess- und Anwaltskosten steuerlich absetzbar?


Schön war es gewesen aber leider auch nur kurz. Kaum hatte das Finanzgericht Düsseldorf  im Frühjahr 2013 entschieden, dass Prozesskosten entgegen einer Weisung des Finanzministeriums, an welche die Finanzämter gebunden waren, doch steuerlich absetzbar sind und sich damit dem Bundesfinanzhof (AZ: VI R 42/10; unsere Blog Mitteilung vom 10.08.2011) angeschlossen hat, änderte der Gesetzgeber in einem Tempovorstoß mit dem “Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz” den § 33 Abs. 2 Satz 4 ESTG dass dies nur dann gilt, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt existenzbedrohend ist. Wörtlich: “Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits sind vom Abzug ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um solche Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren …” Abgesehen von dem sprachlichen Unglück welches uns der Gesetzgeber einmal mehr zumutet, fragt es sich, wer in einer existenzbedrohenden Situation in der Lage ist solche Aufwendungen aus eigenen Mittel zu tragen. Nun gut…

Felix Wanke
Rechtsanwalt
Hamburg

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