Bereits in der zweiten Julihälfte wird angabegemäß eine außerordentliche Hauptversammlung stattfinden, auf der die Aktionäre der Sanierung zustimmen sollen.
Auch die Anleihegläubiger werden in getrennter Versammlung zur Zustimmung aufgefordert werden. Denn auch ohne deren Bereitschaft ist das Sanierungskonzept nicht umzusetzen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke
Aktionäre wie Anleihegläubiger sollten ihre Bankpost in den nächsten Wochen aufmerksam prüfen. Dort wird die Pfleiderer AG zu der außerordentlichen Hauptversammlung und der Gläubigerversammlung einladen und die Details der Einschnitte mitteilen. Auf dieser Grundlage muss dann entschieden werden, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen überzeugen können.
Die KANZLEI GÖDDECKE berät und vertritt Anleger der Pfleiderer AG bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
Quelle: Ad hoc-Mitteilungen der Pfleiderer AG, eigene Recherche