Fachbeitrag 08.08.2014

Klausel zu Mediationsverfahren in Rechtsschutzverträgen


Das Landgericht Frankfurt hat in seinem Urteil vom 07.05.2014 -AZ: 2-06 O 271/13- festgestellt, dass es Rechtsschutzversicherungen untersagt ist, Rechtsschutzversicherungsverträge zu verwenden, die vorschreiben, dass bevor Rechtsschutz für ein gerichtliches Verfahren erteilt wird, in bestimmten Bereichen zunächst ein Mediationsverfahren durchgeführt werden muss. Für ein solches Mediationsverfahren sucht die Rechtsschutzversicherung den Mediator nach ihren Bedingungen aus. Das Landgericht Frankfurt hat jedoch klargestellt, dass eine

solche Bedingung gegen § 2 Abs. 1 MediationsG verstößt, wonach der Mediator von beiden Parteien auszuwählen ist. Aus dem Recht der freien Anwaltswahl ergebe sich auch das Recht auf eine freie Wahl des Mediators.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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