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Fachbeitrag 19.03.2012

Kindesunterhalt – Sicherung des Regelunterhalts


Kindesunterhalt – zur Sicherung des Regelunterhalts kann bei geringem Einkommen auch auf fiktive Einkünfte zurückgegriffen werden.

Nicht selten kommt es vor, dass der Unterhaltsverpflichtete den Kindesregelunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle auf Grund zu geringen Einkommens nicht leisten kann.

Im Rahmen dieses Regel- bzw. Mindestunterhalts für Kinder verfahren die Familiengerichte äußerst streng. Auch bei einer Vollzeitbeschäftigung wird geprüft, ob der Unterhaltsverpflichtete nicht möglicherweise eine besser bezahlte Tätigkeit ausführen kann oder zumindest eine Nebenbeschäftigung. Im Rahmen der Nebenbeschäftigung wird davon ausgegangen, dass eine Arbeitszeit bis zu 48 Stunden durchaus zumutbar ist.

Dies gilt natürlich nur für den Fall zur Deckung des Mindestunterhalts

Im gerichtlichen Verfahren muss der Unterhaltsverpflichtete nachweisen, dass er sich um eine Nebenbeschäftigung beworben hat. Hierzu muss er Bewerbungsunterlagen einreichen. Als Minimum hierzu gilt die Auflistung möglicher Kontakte im Rahmen von Bewerbungen.

Sofern er sich hierdurch bezüglich seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit minderjährigen Kindern gegenüber durch Vorlage und Nachweis von Erwerbsunterlagen bzw. Bemühungen nicht entlasten kann, wird das mögliche zu erzielende Einkommen fiktiv berechnet. Das bedeutet, das Familiengericht legt einen Arbeitslohnstundensatz nach den Fähigkeiten des Unterhaltsverpflichteten fest und rechnet dies mit der entsprechenden Stundenzahl auf das tatsächlich erzielte Einkommen an und berechnet sodann den Unterhaltssatz.

Nach dieser Praxis kann sich also niemand mehr darauf berufen, er habe einen Geringverdienerjob und kann deshalb keinen Unterhalt leisten. Eine Entlastung ist nur schwierig. Es kommt allenfalls eine nachgewiesene Krankheit in Betracht, die eine weitere Erwerbstätigkeit nicht zulässt.

Auch Schulden, also Kreditverbindlichkeiten, können nicht angerechnet werden. Ausnahmsweise nur dann, wenn auf eine Familienheim geleistet wird, in dem die unterhaltsberechtigten Kinder leben.

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Rechtsanwalt
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