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Rechtsschutzversicherung
Fachbeitrag 11.03.2010

Internetabzocke und Abofalle – 1. Quartal 2010


Bereits
in der Vergangenheit wurde über die sogenannten Abofallen berichtet, die sich
als pure Internetabzocke darstellen.

Ganz
oben auf der Liste stehen top-of-software und my-download, aber auch viele andere.

Bisher
stand die Content Services Ltd. hinter diesen Aktionen. Nunmehr betreibt der
Nachfolger Antassia GmbH das Spiel mit den ahnungslosen Verbrauchern.

Die
Vorgehensweise ist immer gleich:

In
der Regel beabsichtigt der Verbraucher lediglich, ein kleines Programm
kostenlos herunterzuladen. Diese Programme sind auch kostenlos erhältlich.

Umso
mehr verwundert es, dass die Anbieter den Verbrauchern ein kostenintensives Abo
aufdrücken, sobald die vermeintlich kostenlose Software heruntergeladen wird.

Hier
muss man sich aber nicht sorgen, sollte dann Post von der Antassia GmbH oder
auch direkt vom Inkassobüro oder doch schon von einem Anwalt kommen.

Es
ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise kann dieser widerrufen
oder auch fristlos gekündigt werden.

Ein
Zahlungsanspruch ist jedenfalls durch den Download der kostenlosen Software
nicht entstanden.

Verbraucherschützer
und Anwälte raten hier, die Gegenseite anzuschreiben und mitzuteilen, dass
nicht gezahlt wird. Musterschreiben finden Sie im Internet auf den Seiten der
Verbraucherzentralen.

Reagiert
die Gegenseite nicht entsprechend und mahnt und mahnt und mahnt, dann sollten
Sie einen Anwalt beauftragen, der Ihre Interessen vertritt. Erfahrungsgemäß hat
dies immer Erfolg.

11.03.2010

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Autor

Rechtsanwalt
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