Fachbeitrag 12.06.2026

International European University verweigert Diplom und Apostille – Rechte internationaler Studierender


International European University verweigert Diplom oder Apostille – Welche Rechte haben internationale Studierende?

Immer wieder wenden sich internationale Studierende an unsere Kanzlei, weil sie nach Abschluss ihres Studiums in der Ukraine erhebliche Schwierigkeiten bei der Ausstellung ihres Diploms oder der Apostillierung ihrer Studienunterlagen haben.

Besonders häufig betreffen entsprechende Anfragen Absolventen medizinischer Studiengänge. Viele Studierende investieren mehrere Jahre ihres Lebens und erhebliche finanzielle Mittel in ihre Ausbildung, um anschließend in Deutschland, Europa oder anderen Staaten beruflich tätig werden zu können.

Umso gravierender sind die Folgen, wenn nach erfolgreichem Studienabschluss das Diplom nicht ausgestellt oder die Apostillierung verweigert bzw. verzögert wird. Ohne Apostille ist ein ukrainisches Diplom im Ausland häufig praktisch nicht verwendbar. Anerkennungsverfahren, Approbation, Berufszulassung und Arbeitsaufnahme können dadurch blockiert werden.

In den vergangenen Jahren haben wir wiederholt internationale Studierende und Absolventen der International European University (IEU) vertreten, die trotz bestandener Prüfungen und vollständig bezahlter Studiengebühren Schwierigkeiten bei der Erlangung ihrer Diplome, Studienunterlagen und Apostillen hatten.

Erfolgreich studiert – aber kein Diplom

Viele Betroffene berichten von einem ähnlichen Ablauf.

Das Studium wird erfolgreich abgeschlossen. Sämtliche Prüfungen werden bestanden. Die Studiengebühren wurden bezahlt. Der Studierende geht davon aus, dass das Diplom zeitnah ausgestellt wird.

Stattdessen treten plötzlich Probleme auf.

Teilweise werden zusätzliche Dokumente verlangt. In anderen Fällen wird auf interne Verwaltungsverfahren, Registrierungsprobleme, technische Schwierigkeiten oder Fragen der Apostillierung verwiesen. Häufig erhalten Studierende wechselnde Auskünfte verschiedener Ansprechpartner.

Nicht selten entsteht der Eindruck, dass nach Klärung eines Problems unmittelbar ein neues Hindernis genannt wird.

Zusätzliche Geldforderungen für Diplom und Apostille

Nach unserer Erfahrung werden zusätzliche finanzielle Forderungen nicht nur in Einzelfällen erhoben. Vielmehr berichten betroffene Studierende sehr häufig davon, dass für die Ausstellung des Diploms, die Herausgabe von Unterlagen oder die Apostillierung weitere Zahlungen verlangt werden.

Dabei wird teilweise der Eindruck vermittelt, dass ohne zusätzliche Zahlung weder das Diplom noch die Apostille zeitnah ausgestellt werden.

Für internationale Studierende ist dies besonders belastend. Sie haben bereits erhebliche Studiengebühren gezahlt und sind zugleich darauf angewiesen, ihre Unterlagen schnell zu erhalten, um im Ausland Anerkennungsverfahren einzuleiten oder eine Arbeitsstelle antreten zu können.

Ob solche zusätzlichen Forderungen rechtlich berechtigt sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Betroffene sollten entsprechende Zahlungsaufforderungen jedoch nicht ungeprüft akzeptieren.

Warum sind Diplom und Apostille so wichtig?

Für internationale Studierende endet das Studium nicht mit dem Bestehen der letzten Prüfung.

Wer seinen Abschluss im Ausland verwenden möchte, benötigt regelmäßig:

  • das Diplom,

  • Abschlusszeugnisse,

  • Leistungsnachweise,

  • Studienbescheinigungen,

  • weitere Studienunterlagen,

  • sowie häufig eine Apostille.

Die Apostille bestätigt die Echtheit eines öffentlichen Dokuments und ist in vielen Staaten Voraussetzung dafür, dass das Diplom überhaupt verwendet werden kann.

Ohne ordnungsgemäß ausgestelltes und apostilliertes Diplom können Anerkennungsverfahren, Approbationsverfahren, Bewerbungen, Berufszulassungen und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erheblich verzögert oder vollständig verhindert werden.

Gerade bei medizinischen Abschlüssen kann dies existenzielle Folgen haben. Wenn Diplom oder Apostille fehlen, kann der Absolvent häufig nicht rechtzeitig arbeiten, obwohl das Studium bereits abgeschlossen wurde.

Verzögerung kann zu erheblichen Schäden führen

Die Nichtausgabe oder verspätete Ausgabe von Diplom und Apostille ist nicht nur ein formales Problem.

Für die betroffenen Absolventen kann dies bedeuten:

  • keine rechtzeitige Arbeitsaufnahme,

  • verzögerte Approbation oder Anerkennung,

  • Verlust konkreter Arbeitsangebote,

  • zusätzliche Kosten,

  • Einkommensverluste,

  • Verlängerung von Aufenthalts- oder Visaverfahren,

  • erhebliche Unsicherheit bei der beruflichen Planung.

Je länger die Universität die Ausstellung oder Apostillierung verzögert, desto größer können die wirtschaftlichen Folgen für den Absolventen werden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?

Ob eine Universität berechtigt ist, die Ausstellung eines Diploms oder die Apostillierung von Unterlagen zu verweigern, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.

Wichtig sind insbesondere:

  • Studienvertrag,

    Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, , eine Nachricht.

  • Studienordnung,

  • Zahlungsnachweise,

  • Prüfungsnachweise,

  • bisherige Korrespondenz,

  • Gründe der Universität für die Verzögerung,

  • zusätzliche Zahlungsforderungen.

In vielen Fällen empfiehlt sich zunächst eine außergerichtliche anwaltliche Aufforderung zur Ausstellung des Diploms, Herausgabe der Unterlagen und Durchführung der Apostillierung.

Führt dies nicht zum Erfolg, können gerichtliche Schritte erforderlich werden.

Schadensersatzansprüche möglich

Neben der Ausstellung des Diploms und der Apostillierung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadensersatzansprüche in Betracht kommen.

Das gilt insbesondere dann, wenn Absolventen wegen der Verzögerung nicht arbeiten können, eine Stelle verlieren oder Anerkennungsverfahren nicht rechtzeitig einleiten können.

Mögliche Schäden sind etwa:

  • Verdienstausfall,

  • Verlust von Arbeitsangeboten,

  • zusätzliche Reise- und Verwaltungskosten,

  • Verzögerungen bei Berufszulassung und Approbation,

  • wirtschaftliche Nachteile durch verspäteten Berufseinstieg.

Ob solche Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab und sollte sorgfältig geprüft werden.

Unsere Erfahrung mit der International European University

Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahren mehrfach internationale Studierende und Absolventen ukrainischer Hochschulen vertreten.

Die Mandate betrafen insbesondere:

  • verweigerte Diplomausstellungen,

  • verzögerte Herausgabe von Studienunterlagen,

  • Apostillierung von Diplomen,

  • zusätzliche Zahlungsforderungen,

  • Anerkennungsfragen,

  • Schadensersatzansprüche gegen Universitäten,

  • außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

Hierzu gehörten auch Verfahren im Zusammenhang mit der International European University (IEU).

In mehreren Fällen konnten Diplome, Abschlussunterlagen und Apostillierungen nach anwaltlicher Intervention erfolgreich durchgesetzt werden.

Fazit

Wer sein Studium erfolgreich abgeschlossen, sämtliche Prüfungen bestanden und seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, sollte die Verweigerung oder erhebliche Verzögerung der Diplomausstellung nicht einfach hinnehmen.

Ohne Diplom und Apostille ist der Studienabschluss im Ausland häufig nicht nutzbar. Eine Arbeitsaufnahme, Anerkennung oder Approbation kann dadurch erheblich verzögert oder verhindert werden.

Internationale Studierende sollten daher frühzeitig prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Ausstellung des Diploms, Apostillierung der Unterlagen und gegebenenfalls Schadensersatz haben.

Probleme mit Diplom oder Apostille an der International European University? Internationale Studierende können bei verweigerter Diplomausstellung, zusätzlichen Geldforderungen und verzögerter Apostillierung rechtliche Schritte prüfen lassen.

Kontakt:

https://ahrens.kiev.ua/de.html

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