Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 06.08.2012

FLUCH UND SEGEN DES ONLINE-HANDELS


Wer hat sich denn noch nie von den Verlockungen der bunten Angebote im Internet verführen lassen und von hin und wieder bis zu andauernd Bestellungen getätigt. Alle, die diese ach so bequemen Dienste in Anspruch nehmen, haben aber bestimmt auch schon so manche Enttäuschung erlebt, sei es, dass die ersehnten Geschenke erst kurz nach den Feiertagen geliefert worden ist, sei es auch, dass die eingestellten Symbolfotos nur Wunschvorstellungen dargestellt haben, die der Realität in keiner Weise standhielten.

Das Konsumentenschutzgesetz ist daher für diese Belange bereits öfters novelliert worden, sodass der ursprünglich als § 5 KSchG veranschlagte Gesetzestext um zahlreiche weitere Bestimmungen zu § 5 a bis derzeit § 5 j erweitert werden musste.

Und wenn die Lieferung dann endgültig begutachtet werden konnte und der Entschluss gereift ist, die Ware zurückzusenden, war oft die Rücktrittsfrist von 7 Werktagen vorbei, zumal diese Frist ab dem Tag des Einganges beim Verbraucher läuft. Was nun, wenn man gerade ein langes Wochenende oder gar auf Urlaub unterwegs war; zahlreich sind auch die Beschwerden von Eltern, die an ihre Sprösslinge gesandte Waren vorerst gar nicht zu Gesicht bekommen haben.

Das Europäische Parlament wurde nunmehr bemüht und hat gerade eine Richtlinie zur Angleichung des Verbraucherschutzes im gesamten EU-Raum zur Abstimmung vorliegen.

Es gilt als ziemlich sicher, dass diese Richtlinie ein 14-tägiges Rücktrittsrecht bei online getätigten Geschäften vorsehen wird, während dessen ohne Angabe von Gründen Verträge im Fernabsatz storniert werden können.

Ursprünglich waren noch viel höhere Ziele gesteckt, um den Verbraucherschutz zu stärken. Aufgrund der vielschichtigen Interessenslagen, insbesondere des Handels, ist es jedoch immer schwer, einen akzeptablen Kompromiss zu finden.

Da jedoch Einigkeit darüber besteht, dass einerseits der Handel über das Internet gefördert werden soll, andererseits aber auch die Interessen der Konsumenten zu schützen sind, stellt dies oft einen schwer machbaren Spagat dar.

Ein Nebenaspekt für Rücksendungen sind sicher auch die manchmal hoch anfallenden Rücksendungskosten, wobei in der Richtlinie vorgesehen ist, dass eine Rücksendung bei Waren, die mehr als EUR 40,00 hätten kosten sollen, auf Kosten des Händlers geht.

Am sichersten ist bestimmt die gute alte Praxis gemäß dem alten Rechtsspruch aus dem deutschen Recht „Augen auf, Kauf ist Kauf“ zu folgen und lieber in einem Geschäft die Ware nach allen Seiten zu begutachten, als irgendwelchen Lockangeboten zu folgen.

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Rechtsanwalt
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