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Rechtsschutzversicherung
Fachbeitrag 21.09.2010

Einführung in das Schulrecht


Das Schulrecht ist in das (besondere) Verwaltungsrecht einzuordnen und betrifft Schüler und Lehrer zugleich. Das Zusammenspiel des Lehrkörpers mit dem Schüler ist gerade in der heutigen Zeit nicht ganz einfach und bedarf daher mehr denn je einer rechtlichen Verankerung.

Da das Schulrecht soweit Ländersache ist – das heißt also, dass jedes Bundesland sein Schulrecht individuell ausgestalten kann – gibt auf Länderebene verschiedene Gesetze, die das Schulrecht regeln. 

Davon abgesehen greifen aber auch allgemein gültige Rechtsnormen in den Schulalltag ein. Eine zentrale Rolle spielt auch immer wieder das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. So sind zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsrechts ergangen, die sich im Kern mit den Grundrechten der Schüler auseinandersetzen mussten.

Interessant z.B. eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1993, wonach eine islamische Schülerin von der Teilnahme am Sportunterricht aus religiösen Gründen befreit worden war. Im Jahr 2008 hat dagegen das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Klage einer muslimischen Schülerin auf Befreiung vom Sportunterricht nicht stattgegeben. 

So unterschiedlich können die Gerichte entscheiden.

Im modernen Zeitalter des Internets kommt es wieder zum sogenannten Cybermobbing. Wenn Schüler im Internet die Namen von Lehrern verwenden und damit Fakeprofile erstellen, kann dies sogar zur Überweisung an einer andere Schule führen. So entschied jedenfalls das Verwaltungsgericht Hannover im Jahr 2006.

Schülern muss bewusst sein, dass sie sich auch strafrechtlich, vor allem aber zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen, wenn sie Lehrer derart diffamieren.

Deutlich aktueller dazu, die sogenannte „spickmich.de“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2009.

Auf der Plattform spickmich.de können Schüler ihre Lehrer im Internet bewerten. Eine schlecht benotete Lehrerin klagte gegen die Plattform, zog aber am Ende den Kürzeren.

Das Schulrecht ist vielfältig und zieht sich durch viele Rechtsgebiete.

In erster Linie zählen natürlich die verwaltungsrechtlichen Regelungen des Schulrechts. So sind bei Fehlverhalten der Schüler zahlreiche Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulverweis möglich.

Sollte eine Maßnahme den Schüler zu Unrecht treffen, stehen ihm bzw. den Eltern auch diverse Rechtsbehelfe zur Seite. In der Regel ist das Schulamt die nächste Instanz, um sich gegen unberechtigte Maßnahmen der Lehrer zu wehren.

Andererseits soll das Schulrecht aber auch den Lehrern einen gewissen Halt geben, um sich einer anlaufenden Verrohung der guten Sitten an deutschen Schulen zu erwehren.

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Rechtsanwalt
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