Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 24.06.2015

Datenroaming im Nicht-EU-Ausland


Noch immer kann es Verbrauchern nach Reisen insbesondere ins Nicht-EU-Ausland passieren, dass nach dem Urlaub eine unliebsame Überraschung in Form der nächsten Mobilfunkrechnung ins Haus flattert. Zwar denken mittlerweile viele Verbraucher daran, dass Telefonieren und SMS-Empfangen im Ausland sehr teuer werden kann und verhalten sich entsprechend, jedoch widmen sie einer anderen Kostenfalle in Zeiten von modernen Smartphones zu wenig Aufmerksamkeit: dem Datenroaming. 

Was ist Datenroaming? Wo ist die Kostenfalle? 

Das Datenroaming beschreibt den Internetempfang auf dem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone oder Tablet) im Ausland über das Mobilfunknetz (z.B. UMTS, LTE). Die Kostenfalle lauert hier in hohen Gebühren, die sich die Mobilfunkbetreiber für die Datenströme bezahlen lassen. So verlangt z.B. ein großer Mobilfunkanbieter in einigen Urlaubsländern einen Preis von bis zu 0,99 € pro 50 kB. Bei Versendung eines Urlaubsbildes mit 3 MB Dateigröße entstehen nach diesem Tarif bereits Kosten in Höhe von ca. 60 €. Dies ist ein sehr teures Vergnügen.

 

Was kann man tun?

 

Im Urlaubsland sollten Sie darauf achten, dass mobile Datenverbindungen komplett deaktiviert sind. Wenn Sie auf Telefonfunktionen Ihres Smartphones nicht angewiesen sind, stellen Sie es am Besten im sog. „Flugzeugmodus“ ein. Sämtliche Daten- und Mobilfunkverbindungen sind dann in der Regel deaktiviert. Nutzen Sie zum Versand von Bildern und Nachrichten an Verwandte und Bekannte am Besten ausschließlich das WLAN in Ihrem Hotel. 

Was soll ich tun, wenn bereits hohe Kosten aufgelaufen sind?

 

Sollten die hier erteilten Ratschläge für Sie bereits zu spät kommen und Sie eine hohe Rechnung erhalten haben, überprüfen wir gerne für Sie, ob Ihr Mobilfunkanbieter einen Anspruch auf Bezahlung der Rechnung hat. Dies ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 09.03.2012 – Az. 10 S 12/12 – nur dann der Fall, wenn Ihr Mobilfunkanbieter Sie am Urlaubsort auf die jeweils entstehenden Kosten hinweist (etwa per SMS, Email oder Anruf) oder Sie spätestens dann warnt, wenn hohe Kosten bereits entstehen. Notfalls ist Ihr Mobilfunkanbieter nach der Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken sogar verpflichtet, einen sog. „Cut-Off-Mechanismus“ zu verwenden, bei dem die Datenverbindung Ihres Mobiltelefons gesperrt wird.

 

Gerne überprüfen wir Ihre Mobilfunkrechnung auf Richtigkeit und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.  

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Rechtsanwalt
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