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Rechtsschutzversicherung
Fachbeitrag 12.08.2013

Concept 1, Inh. Jens Blaume – Verdacht auf Schneeballsystem


Nürnberg, den 08.08.2013

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt unter dem Aktenzeichen 508 Js 1516/12 gegen mehrere Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz und wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges. Hintergrund ist die Geschäftstätigkeit der Firma Concept 1, Inhaber Jens Blaume. Hierdurch wurden ca. 700 Anleger vermutlich um einen Großteil ihres Ersparten gebracht. Diese Geschäfte stellten letztendlich nicht durch die BaFin genehmigte Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen nach Kreditwesengesetz dar, was per se – vor allem dem Umfang und der Anzahl der Fälle nach, erhebliche – Straftaten darstellt. Im Wesentlichen wurden angeblich Belegsaktien für Mitarbeiter zu billigeren Einkaufspreisen an Kapitalanleger vermittelt (Finanzkommissionsgeschäfte ohne Erlaubnis). Darüber hinaus wurden Sparverträge/Unternehmensbeteiligungen im Sinne von Festgeldanlagen mit Zinsversprechen bis zu 12%/p.a. (verbotene Einlagegeschäfte) bei Anlegern platziert. Über einen Zeitraum von gut 15 Jahren konnte hierbei ein Anlegerstamm von gut 700 Kunden durch Herrn Jens Blaume bei der Firma Concept 1 aufgebaut werden. Die Anlagesumme dürfte im deutlichen dreistelligen Millionenbereich liegen. Die Kanzlei des Unterfertigten vertritt eine große Anzahl geschädigter Anleger. Das von uns vertretene Kapital beläuft sich zwischenzeitlich auf einen oberen zweistel-ligen Millionenbetrag. Als insbesondere im Bereich des Kapitalanlagebetrugs spezialisierte An-waltskanzlei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten im Strafverfahren, im anstehenden Liquidationsverfahren der durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in Vollziehung eines dinglichen Arrestes gesicherten Vermögensmasse sowie im Wege von Schadenersatzklagen gegen die zivilrechtlich zur Haftung heranziehbaren Mitbeschuldigten und Beteiligten.

Sollten auch Sie zum Kreise der betroffenen Anleger gehören, steht Ihnen der unterfertigte Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann jederzeit gerne für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung. Die Kanzlei Wittmann & Schmitt Rechtsanwälte ist ein seit gut einem Jahrzehnt erfahrenes Anwaltsbüro im Bereich des Kapitalanlagerechts. Seit mehreren Jahren besteht eine feste Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Dr. jur. habil. Jürgen Rath, ausgewiesener Experte in Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.

Kanzlei:

Wittmann & Schmitt
Rechtsanwälte
In Kooperation mit:
Prof. Dr. jur. habil. Jürgen Rath
Merian Forum
Leipziger Platz 21
90491 Nürnberg
Tel.: 0911/506465-0
Fax:  0911/506465-27
www.wittmann-schmitt.de

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