Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Fachbeitrag 02.06.2010

Bundestag stimmt Erbschaftssteuerreform zu


Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 7.11.2006 (Az.: IBvL 10/02) entschieden, dass die bisherige unterschiedliche Bewertung einzelner von Todes wegen erworbener Gegenstände mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist und hatte den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen.

Einzelheiten, was sich alles ändern soll, sind seit geraumer Zeit der Presse zu entnehmen, jedoch stellt sich die Frage, welche weiteren Änderungen an der bisher kommunizierten Reform noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden sollen.

Am Donnerstag, den 27.11.2008, hat der Bundestag dem Erbschaftssteuerreformgesetz zugestimmt, etwaige Befürchtungen, dass dieser Beschluss noch in letzter Minute aus den Reihen der Großen Koalition gestoppt werden könnte, haben sich nicht bewahrheitet.

Der Gesetzentwurf sieht in seiner beschlossenen Fassung vor, dass Erben von Familienunternehmen bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zum Großteil oder sogar ganz von der Erbschaftssteuer befreit werden können. Ferner soll das selbst genutztes Wohneigentum an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder steuerfrei vererbbar sein, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Hierzu zählt insbesondere die mindestens 10-jährige Nutzung des Erben als Wohnsitz.

Nach dem Beschluss im Bundestag wird das Reformgesetz nunmehr in den Bundesrat gegeben, der ebenfalls seine Zustimmung erteilen muss. Der Bundesrat beabsichtigt, sich am 05.12.2008 mit dem Gesetz zu befassen. 

In diesem Rahmen stellt sich die Frage, ob weitere Änderungen an dem Gesetzesvorschlag vorgenommen werden. Einige Landespolitiker haben ebenso wie Interessenverbände schon angekündigt, weitere Änderungsvorschläge auch in der Länderkammer einbringen zu wollen.

Rechtssicherheit, was genau mit der Erbschaftssteuerreform geregelt wird und was von den gesetzlichen Neuerungen zu halten sein wird, wird man erst dann erlangen, wenn das Gesetz verkündet und in Kraft getreten ist.

Da die Erbschaftssteuer jährlich mehr als 4 Milliarde Euro Steueraufkommen ausmacht, ist trotz des knapp bemessenen Zeitrahmens zu erwarten, dass auch im Bundesrat eine Einigung herbeigeführt und das Gesetz – mehr oder weniger ausgereift – zum 01.01.2009 in Kraft treten wird.

Es ist aber schon jetzt absehbar, dass auch in dem neuen Erbschaftssteuerreformgesetz „der Teufel im Detail steckt” und deshalb bei möglichen Gestaltungen für die Zukunft sorgfältig überlegt werden sollte, welche vermeintlichen steuerlichen Vorteile zu einem „Bumerang” werden könnten.

02.06.10

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (999)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.