Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 18.02.2014

Beweislast für die Einzahlung einer Stammeinlage bei einer GmbH


Das Oberlandesgericht Hamm hatte in seinem Urteil vom 16.04.2013, Az. 27 U 139/12, Gelegenheit, sich mit den Gefahren bei der Einlage der Stammeinlagen bei einer GmbH auseinanderzusetzen.

 

Der klagende Insolvenzverwalter einer GmbH nahm einen Gesellschafter auf Einzahlung der Stammeinlage nach § 19 GmbHG in Höhe von € 10.000,00 in Anspruch. Der beklagte Gesellschafter konnte keine Belege für die Einzahlung der Stammeinlage beibringen und versuchte sich die entsprechenden Informationen und Belege über den Insolvenzverwalter zu beschaffen. Dieser gab an, es gäbe keine Buchhaltungsunterlagen über die fragliche Zeit. Auch verweigerte er die Zustimmung zur Neuerstellung der Kontoauszüge für den fraglichen Zeitraum auf Kosten des Gesellschafters.

 Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Gesellschafter zur Zahlung der Stammeinlage. Es bestätigte die ständige Rechtsprechung der obersten Gerichte, nach der den Gesellschafter bezüglich der Einzahlung der Stammeinlage die volle Darlegungs- und Beweislast trifft. Die Beweisnot des Gesellschafters berechtige auch keine Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen.

Gesellschaftern einer GmbH sollten Belege über die Einzahlung der Einlage privat sorgfältig und dauerhaft aufzubewahren. Ansonsten müssen sie eventuell im Insolvenzfall die Stammeinlage noch einmal leisten. Das Überprüfen der wirksamen Einzahlung der Stammeinlage gehört für den Insolvenzverwalter zum täglichen Geschäft. Dabei machen sich die Insolvenzverwalter die Arbeit einfach und fordern die Gesellschafter auf, die entsprechenden Belege für die Einzahlung der Stammeinlage beizubringen. Dabei genügt nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte ein Hinweis darauf, dass die Einzahlung der Stammeinlage gebucht sei und in den Bilanzen seit Jahren, teilweise seit Jahrzehnten als eingezahlt aufgeführt wird, nicht.

 

Insofern ist Gesellschaftern einer GmbH im Falle einer Insolvenz nur anzuraten, sich frühzeitig mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht bzw. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zu wenden.

 

Dr. Kramp
Rechtsanwalt

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (999)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.