Die lange angekündigte Reform des Punktesystems ist im Mai 2014 in Kraft getreten.
Zielsetzung der Änderungen ist, nur noch die Verkehrsverstöße zu registrieren, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind. Hierfür bedient man sich jetzt eines vereinfachten Punktesystems, bei dem nur noch zwei Kategorien von Verstößen unterschieden werden:
- Schwere Verstöße (z.B. mit dem Handy am Steuer erwischt, Parken in der Feuerwehreinfahrt etc.)
- 1Punkt
- Verjährung nach zwei Jahren
- Sehr schwere Verstöße (z.B. Drängeln, bei Rot über die Ampel fahren)
- 2 Punkte
- Verjährung nach drei Jahren
Bei der Verjährung der Punkte ist zu beachten, dass jeder einzelne Verstoß für sich verjährt. Straftaten können allerdings je nach Bedeutung für den Straßenverkehr erst nach bis zu 10 Jahren verjähren.
Dadurch, dass die Verstöße nicht mehr wie bisher mit 1 bis 7 Punkten, sondern lediglich noch mit bis zu 2 Punkten belegt sind, hat sich auch die Punktezahl für den Entzug des Führerscheins auf 8 Punkte reduziert.
Durch den Besuch von Fahreignungsseminaren kann man alle 5 Jahre einen Punkt abbauen, vorausgesetzt, das Punktekonto weist nicht mehr als 5 Punkt auf.
Verstöße |
bisher |
neu |
Parken in der Feuerwehreinfahrt mit Behinderung |
50 €, 1 Punkt |
50 €, 1 Punkt |
Einfahrt in die Umweltzone ohne Plakette |
40 €, 1 Punkt |
40 €, kein Eintrag |
Handy am Steuer |
40 €, 1 Punkt |
40 €, 1 Punkt |
zu schnell gefahren |
80 €, 1 Punkt |
80 €, 1 Punkt |
rote Ampel |
90 €, 3 Punkte |
90 €, 1 Punkt |
Abstand weniger als 2/10 Sekunden halber Tachowert bei mehr als 130 km/h |
320 €, 4 Punkte, |
320 €, 2 Punkte, |
Beleidigung im Straßenverkehr |
1 Monatsgehalt, 5 Punkte |
1 Monatsgehalt, |
Alkohol mehr als 1,1 Promille |
1 bis 2 Monatsgehälter, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug, |
1 bis 2 Monatsgehälter, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug, |
Neues und altes Punktesystem im Vergleich (Beispiele):
Aktuelles Punktesystem |
|
künftiges Punktesystem |
Führerscheinverlust |
18 |
8 |
Straftat |
|
|
Verkehrsgefährdung nach Alkoholkonsum |
7 |
2 (besonders schwerer Verstoß) |
Fahren ohne Führerschein |
6 |
2 (besonders schwerer Verstoß) |
unterlassene Hilfeleistung |
5 |
2 (besonders schwerer Verstoß) |
Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot |
|
|
51-60 km/h zu schnell |
4 |
2 (besonders schwerer Verstoß) |
innerorts 31-40 km/h zu schnell |
3 |
2 (besonders schwerer Verstoß) |
Ordnungswidrigkeit |
|
|
Geisterfahrer auf Autobahn-Seitenstreifen |
4 |
1 (schwerer Verstoß) |
Rote Ampel überfahren |
3 |
1 (schwerer Verstoß) |
gefährliches Überholmanöver |
2 |
1 (schwerer Verstoß) |
21-25 km/h zu schnell |
2 |
1 (schwerer Verstoß) |