Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung
Fachbeitrag 13.06.2014

Überblick über die geplanten Änderungen des neuen Punktesystems


Die lange angekündigte Reform des Punktesystems ist im Mai 2014 in Kraft getreten.

Zielsetzung der Änderungen ist, nur noch die Verkehrsverstöße zu registrieren, die für die Verkehrssicherheit von Bedeutung sind. Hierfür bedient man sich jetzt eines vereinfachten Punktesystems, bei dem nur noch zwei Kategorien von Verstößen unterschieden werden:

  • Schwere Verstöße (z.B. mit dem Handy am Steuer erwischt, Parken in der Feuerwehreinfahrt etc.)
    • 1Punkt
    • Verjährung nach zwei Jahren
  • Sehr schwere Verstöße (z.B. Drängeln, bei Rot über die Ampel fahren)
    • 2 Punkte
    • Verjährung nach drei Jahren

Bei der Verjährung der Punkte ist zu beachten, dass jeder einzelne Verstoß für sich verjährt. Straftaten können allerdings je nach Bedeutung für den Straßenverkehr erst nach bis zu 10 Jahren verjähren.

Dadurch, dass die Verstöße nicht mehr wie bisher mit 1 bis 7 Punkten, sondern lediglich noch mit bis zu 2 Punkten belegt sind, hat sich auch die Punktezahl für den Entzug des Führerscheins auf 8 Punkte reduziert.

Durch den Besuch von Fahreignungsseminaren kann man alle 5 Jahre einen Punkt abbauen, vorausgesetzt, das Punktekonto weist nicht mehr als 5 Punkt auf.

 

Verstöße

bisher

neu

Parken in der Feuerwehreinfahrt mit Behinderung

50 €, 1 Punkt

50 €, 1 Punkt

Einfahrt in die Umweltzone ohne Plakette

40 €, 1 Punkt

40 €, kein Eintrag

Handy am Steuer

40 €, 1 Punkt

40 €, 1 Punkt

zu schnell gefahren
21-25 km/h innerorts
31-40 km/h innerorts

80 €, 1 Punkt
160 €, 3 Punkte,
1 Monat Fahrverbot

80 €, 1 Punkt
160 €, 2 Punkte,
1 Monat Fahrverbot

rote Ampel
bis 1 Sekunde
länger als 1 Sekunde

90 €, 3 Punkte
200 €, 4 Punkte,
1 Monat Fahrverbot

90 €, 1 Punkt
200 €, 2 Punkte,
1 Monat Fahrverbot

Abstand weniger als 2/10 Sekunden halber Tachowert bei mehr als 130 km/h

320 €, 4 Punkte,
2 Monate Fahrverbot

320 €, 2 Punkte,
2 Monate Fahrverbot

Beleidigung im Straßenverkehr

1 Monatsgehalt, 5 Punkte

1 Monatsgehalt,
kein Eintrag

Alkohol mehr als 1,1 Promille

1 bis 2 Monatsgehälter, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug,
7 Punkte

1 bis 2 Monatsgehälter, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug,
2 Punkte

 

Neues und altes Punktesystem im Vergleich (Beispiele):

Aktuelles Punktesystem

 

künftiges Punktesystem
nach den Plänen des Verkehrsministeriums

Führerscheinverlust

18  

8

Straftat

 

 

Verkehrsgefährdung nach Alkoholkonsum

7

2 (besonders schwerer Verstoß)

Fahren ohne Führerschein

6

2 (besonders schwerer Verstoß)

unterlassene Hilfeleistung

5

2 (besonders schwerer Verstoß)

Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot

 

 

51-60 km/h zu schnell

4

2 (besonders schwerer Verstoß)

innerorts 31-40 km/h zu schnell

3

2 (besonders schwerer Verstoß)

Ordnungswidrigkeit

 

 

Geisterfahrer auf Autobahn-Seitenstreifen

4

1 (schwerer Verstoß)

Rote Ampel überfahren

3

1 (schwerer Verstoß)

gefährliches Überholmanöver

2

1 (schwerer Verstoß)

21-25 km/h zu schnell

2

1 (schwerer Verstoß)

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Autor

Rechtsanwalt
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