Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Fachbeitrag 17.08.2011

Aufenthalt für Ausländer, die Arbeitslosengeld II beziehen


Die Stadt Frankfurt am Main weigerte sich, einer Perserin, die ergänzend Arbeitslosengeld II nach 15 Jahren in Deutschland bezog, weiter den Aufenthalt zu erlauben. Zwar könne sie für sich selbst sorgen, für den Unterhalt ihrer beiden Kinder deutscher Staatsangehörigkeit reiche es aber nicht. Dass die Aufenthaltserlaubnis nicht zwingend abgelehnt werden müsse, entschied das BVerwG mit Urteil vom 16.08.2011, Az. 1 C 12.10.
 
Das BVerwG entschied, dass die Erlaubnis zu Niederlassung aus familiären Gründen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) voraussetzt, dass der Lebensunterhalt nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG gesichert ist. Das bedeute, dass der Lebensunterhalt der Familie, die eine Bedarfsgemeinschaft bilde, gesichert sein muss.

Das sei aber nicht zwingend, Ausnahmen seien möglich. Könne der Ausländer seinen eigenen Lebensbedarf sichern, bestehe eine Bedarfslücke allein hinsichtlich der Kinder. Das Ziel hinter § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG werde dann jedoch nicht verfehlt, weil die Niederlassungserlaubnis für diese Ausländerin ( Perserin) den öffentlichen Haushalt nicht zusätzlich belastet.

Dr. Dr. Iranbomy
Rechtsanwalt – Lawyer
Bockenheimer Landstr. 17-19
60325 Frankfurt, Germany
www.law-recht.com
 
Tel.: 069 – 150 2826 4
Fax : 069 – 9541 8680

Rated 3,3 out of 5
3,3/5 (999)
Autor

Rechtsanwalt
Fachbeitrag von einem unserer 56.713 Anwälte. Sind Sie Anwalt und möchten einen Fachbeitrag beisteuern, der im Durchschnitt 456 x pro Monat gelesen wird? Mehr zu unserem Kanzleimarketing für Anwälte.