Die Autoren
Co-Autoren sind Astrid Auer-Reinsdorff, Kai Greve, Antje Jungk, Stephan Kopp, Tanja Nitschke, Susanne Offermann-Burckart, Susanne Reinemann, Alexander Siegmund und Tilman Winkler
Einleitung
Druckfrisch erhielt ich bereits im Dezember das Praxishandbuch für Rechtsanwälte rund um Legal Tech in die Hände. Es ist in acht Kapitel unterteilt und hat über 300 Seiten.
Eines vorab: Ich kann jedem Anwalt ans Herz legen das Buch zu lesen. Zumindest wenn er in einer Kanzlei arbeitet und/oder mit Mandanten zu tun hat.
Das „Die Digitalisierung und Automatisierung die Tätigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Zukunft nachhaltig verändern“ werden ist vielleicht schon ein Anachronismus, denn das ist bereits 2020 passiert.
Dr. Remmertz und seine Mitautoren tun im Buch alles, um den Lesern eine sichere Zukunft zu projizieren.
Nicht nur die berufsrechtlichen Möglichkeiten und deren (online-) Grenzen sondern auch der regulatorischen Rahmen werden diesbezüglich beleuchtet und mit aktuellen Entscheidungen hinterlegt. Dadurch wird klar, was zu tun ist und wie weit man gehen kann um den Online-Rechtsdienstleistungsmarkt beackern zu können.
Kanzleimarketing
Die Autoren beleuchten dabei so gut wie alle Bereiche, vom Kanzleimarketing bis hin zur Gestaltung von Rechtsprodukten die man im Rahmen von Legal Tech pauschal verkaufen kann. Berührt werden im Buch das Berufsrecht ebenso, wie Haftungsfragen. Mustervorlagen, rund um den Datenschutz, helfen schnelle Lösungen zu generieren.
RAe und LegalTech
Besonders wertvoll erscheinen mir die Tipps zur digitalen Rechtsberatung und wie man diese in Kooperation mit Legal Tech-Anbietern in legalen Kanzleiumsatz wandeln kann. Der Bedarf an Restrukturierungen in der Kanzlei ist ebenfalls Thema. Diesbezüglich wird auch das Thema „IT-Outsourcing“ aus berufsrechtlicher Sicht tief ausgeleuchtet, damit nichts anbrennt. Ebenso der elektronische Rechtsverkehr, der sich leider in Deutschland noch immer nicht durchsetzen konnte (der z.B. in Brasilien schon seit Jahren Pflicht ist).
Möchte man aktiv am Geschehen der Online-Rechtsberatung teilnehmen, stellen sich auch Vergütungsfragen, denn gerade in diesem Bereich lassen sich die Hürden zwischen RAen und Mandanten abbauen. Im Buch erfahren Sie dazu, was möglich ist, von der Erstberatung über Fest- und Paketpreisen, Erfolgshonoraren, übernommenen Prozeß- und Kostenrisiken bis hin zu Vermittlungsplattformen wie rechtsanwalt.com.
Wie für Juristen üblich, ist das Buch klar strukturiert aber vor allem so formuliert, dass auch digitale Laien verstehen, was zu tun ist. Die Autoren sind in ihren Bereichen hochkompetent und schaffen es stets auf den Punkt zu kommen.
Alles wird belegt, so dass man ggf. auch in aktuellen Gesetzen nachlesen kann, denn schliesslich ist manches auch Auslegungssache. So gibt es viele Chancen, die naturgemäß auch mit rechtlichen Risiken belastet sein können. Die zitierten Entscheidungen sind sehr aktuell. Das Thema „Vertragsgeneratoren“ (Smartlaw) wird ebenso aktuell behandelt, berührt es doch fast jeden Anwalt.
Anwälte und Marketing
Unternehmerisches, kaufmännisches Denken ist ebenfalls gefragt. Z.B. auch im Marketing, welches übrigens noch nie einfacher und preiswerter für Anwälte war, als heute. Diesem Thema ist das Kapitel C. „Vertrieb und Marketing“ gewidmet. Es geht auf die Möglichkeiten für RAe in den §§6 BORA ff. sowie §43b BRAO ein. Dieses Kapitel hilft Ihnen Ihre online befindlichen Informationen rechtskonform zu präsentieren – je nachdem, ob sie auf Ihrer Kanzleiseite, auf Sozial Media Plattformen oder auf Anwaltssuchdiensten zu finden sind, bestehen dafür verschiedene Anforderungen. Besonders interessant sind die berufsrechtlichen Regelungen bezüglich von Erst- oder Onlineberatungen aufbereitet. Damit schaffen Sie Rechtssicherheit für z.B. Paketpreise für Rechtsprodukte, welche Ihnen die Option bieten ihre Abläufe zu optimieren und gleichzeitig Ihren Mandaten volle Preistranzparenz zu bieten.
Dem aktuellen Thema „Zusammenarbeit mit Legal Tech-Akteuren“ werden drei Kapitel gewidmet, so dass man anschliessend sicher deren Leistungen in Anspruch nehmen kann.
Datenschutz und Reformen
Auch auf den in der Kanzlei notwendigen Datenschutz wird durch die Autorin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff eingegangen (dazu empfehle ich dem geneigten Leser unsere Newsletter zum Thema Kanzlei-IT zu abonnieren, der stets aktuell über die notwendigen Schritte für die Datensicherheit informiert.
Dr. Remmertz wagt auch einen Ausblick auf den Reformbedarf innerhalb der BRAO des, RVG und des RDG. Der „Zugang zu Recht“ (access to justice) solle gestärkt werden. Er macht sich auch Gedanken über ein Kanzleipostfach im beA, sowie Videoberatungen und die damit verbundene Fragestellung ob man noch ein festes Büro gem. §5 BORA benötige. Dass „eine flächendeckende elektronische Kommunikation mit allen Beteiligten im Rechtsverkehr“ nur eine Frage der Zeit ist, erscheint ihm dabei sicher. Die Sinnhaftigkeit des §43b BRAO stellt er, vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Legal Tech-Bereich, in Frage.
Immerhin sieht er durch die Corona-Krise 2020 einen erheblichen Digitalisierungsschub z.B. durch Home-Office und Video-Konferenzen.
Wer es lesen sollte
Für dieses Praxishandbuch ist jetzt die Zeit es zu lesen, denn die Entwicklungen sind sehr dynamisch. Es hilft Ihnen die richtigen Fragen zu stellen und diese für Ihre juristische Arbeit und die Kanzleiorganisation zu beantworten.
Viele Bücher, allen voran die von Richard Susskind, haben bereits darauf hingewiesen, dass ein erfolgreich absolviertes Jurastudium kaum noch einen wirtschaftlichen Erfolg garantiert, wenn man Legal Tech außer acht läßt.
Zusammenfassend hat Dr. Frank Remmertz (zusammen mit seinen Co-Autoren) ein umfassendes und trotzdem leicht verständliches Praxishandbuch veröffentlicht. Aus meiner Sicht ist es sowohl für den Einzelanwalt, als auch für mittelständische Kanzleien relevant und hilft dabei, step by step, die notwendigen Reformen kanzleiintern rechtskonform umzusetzen. Jeder aktive RA sollte es gelesen haben, denn es ist sehr wertvoll, weil die Umsetzung der vielen Tipps zu deutlichen Umsatzsteigerungen führen wird.