Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Stückschuld

Stückschuld

Bei einer Stückschuld  wird eine konkrete, anhand von Individualmerkmalen vertraglich festgelegte Sache geschuldet. Der Gläubiger möchte  einen bestimmten Gegenstand, beispielsweise einen im Vorfeld bereits besichtigten Gebrauchtwagen.

Im Gegensatz dazu muss der Schuldner bei einer Gattungsschuld eine einer Gattung nach bestimmte Sache erbringen. Durch eine Konkretisierung dieser Sache wird die Gattungsschuld zu einer Stückschuld.

 

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http://www.lexexakt.de/glossar/stueckschuld.php

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