Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung

Als Steuerhinterziehung bezeichnet man die Verkürzung von Steuern oder den Erhalt nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder andere. Man macht sich strafbar, indem man gegenüber den Finanzbehörden vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht bzw. steuerlich wichtige Angaben verschweigt. Zur Steuerhinterziehung gehört auch das Ausstellen falscher Rechnungen, um anderen einen Steuervorteil zu verschaffen. Sie ist in §370 der Abgabenordnung (AO) geregelt.

Bereits der Versuch ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet, in besonders schwere Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Nach §371 AO wird im Fall einer Selbstanzeige und der Berichtigung der falschen Angaben von einer Bestrafung abgesehen, insofern der Steuervorteil eine Summe von 50.000€ pro Tat nicht übersteigt. Die Straftat verjährt in der Regel nach fünf, in schweren Fällen erst nach zehn Jahren.

 

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/BJNR006130976.html#BJNR006130976BJNG007901301

http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__371.html#Seitenanfang

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/steuerhinterziehung.html

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