Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Schwarzgeld

Schwarzgeld

Als Schwarzgeld bezeichnet man nicht versteuertes Einkommen oder unversteuerte  Einnahmen. Diese werden meist durch zusätzliche Tätigkeiten neben der eigentlichen Beschäftigung generiert und sind steuerpflichtig. Zu Schwarzgeld wird der häufig in Bargeldform ausbezahlte Lohn erst durch die Nicht-Angabe bei der Steuererklärung. Auch die bei kriminellen Aktivitäten wie etwa Diebstahl generierten Einnahmen bezeichnet man als Schwarzgeld.

Sowohl Auszahlung als auch Erhalt von Schwarzgeld ist illegal, auch bei der Vererbung des Kapitals findet keine Legalisierung statt. Die unversteuerten Einnahmen werden meist in Bargeldform aufbewahrt und in geringen Mengen in Umlauf gebracht. Die Herkunft wird bei der professionellen Geldwäsche durch zahlreiche Transaktionen verschleiert und häufig für größere Investitionen wie Immobilienkäufe genutzt.

 

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Quellen:

http://www.foerderland.de/itoffice/steuer/steuerlexikon/eintrag/S/schwarzgeld/

http://www.business-on.de/definition-schwarzgeld-schwarzgeld-wenn-das-finanzamt-aussen-vor-bleibt-_id41679.html

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