Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Investmentgesellschaften

Investmentgesellschaften

Investmentgesellschaften sind Kapitalanlage- oder Fondsgesellschaften , die das Kapital von Anlegern in einem Fond sammeln, verwalten und investieren. Das Vermögen der einzelnen Personen wird zu diesem Zweck gesammelt und in Form von Geldmarkt-, Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstückssondervermögen angelegt, um eine Risikomischung zu gewährleisten. Die Anleger erhalten einen Anteilsschein an diesem Sondervermögen, das vom restlichen Vermögen der Gesellschaft getrennt ist.

Man unterscheidet zwischen Investmentgesellschaften mit offenem und geschlossenem Fond. Während erstere über ein unbegrenztes Investitionsvolumen verfügen, ist dieses bei letzteren begrenzt, sodass eine geringere Zahl von Anlegern angenommen wird.

Die Vorschriften für Investmentgesellschaften sind im Investmentgesetz (InvG) und im Kapitalanlagegesetz (KAGG) enthalten. Außerdem unterliegen die Investmentgesellschaften der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Durch die festgelegten Mindestanforderungen soll der Schutz der Anleger gewährleistet werden.

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Quellen:

http://www.boerse.de/boersenlexikon/Investmentgesellschaft

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/rs_1005_wa_invmarisk.html

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/investmentgesetz-invg.html

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