Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Emission

Emission

Unter einer Emission versteht man im Börsenwesen die Erstausgabe neuer Wertpapiere. Sie dient meist der Kapitalbeschaffung für ein Unternehmen. Dabei muss der sogenannte Emissionskurs höher als der Betragsanteil am Grundkapital (Nennwert) sein. Das häufigste Verfahren zur Preisermittlung ist das sogenannte Bookbuilding, bei dem die Anleger Preisvorschläge abgeben dürfen, um einen marktorientierten Preis zu erhalten.

Man unterscheidet zwischen Selbstemissionen, die von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten durchgeführt werden, und Fremdemissionen, bei denen Finanzdienstleister die Ausgabe der Wertpapiere für den Kunden übernehmen. Des Weiteren gibt es öffentliche Emissionen, bei denen staatliche Anleihen ausgegeben werden.

 

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/emission.html

http://boerse.ard.de/boersenwissen/boersenlexikon/emission-100.html.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bookbuilding.html

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