Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Dividende

Dividende

Als Dividende oder Gewinnanteil bezeichnet man den Teil des Gewinns einer Aktiengesellschaft, der meist jährlich an die Aktionäre ausgezahlt wird. Die Gewinnverteilung ist in § 60 des Aktiengesetzes (AktG) geregelt. Demnach richtet sich der Anteil der Aktionäre nach ihrem Anteil am Grundkapital und der Anzahl der Aktien. Auf die Dividende wird die Kapitalertragssteuer fällig, die Auszahlung verjährt im Allgemeinen nach vier Jahren.

Die Höhe wird in der Hauptversammlung festgelegt und ist von zahlreichen Faktoren wie der Ertragskraft des Unternehmens oder der jeweiligen Wirtschaftslage abhängig. Manche Unternehmen zahlen jedoch auch keine Dividende aus, um den Gewinn für neue Investitionen zu nutzen.

 

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gewinnausschuettung.html

http://boerse.ard.de/boersenwissen/boersenlexikon/dividende-100.html

http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__60.html

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