Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Deutscher Anwaltverein

Deutscher Anwaltverein

Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Anwaltsnotaren und Rechtsanwälten; er handelt im Sinne von Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats. Selbsterklärtes Ziel des Deutschen Anwaltvereins ist die Zusammenfassung aller Rechtsanwälte in Deutschland und im Ausland. Ursprünglich entstand Der Deutsche Anwaltverein im August 1871 nach der Gründung des deutschen Reiches auf Betreiben von Mitgliedern der bayerischen und preußischen Anwaltvereine.

Die vor dem zweiten Weltkrieg mögliche Einzelmitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein existiert seit der Neugründung des Vereins Ende der vierziger Jahre nicht mehr (1934 war der DAV durch die NSDAP aufgelöst worden). Mitglied im Deutschen Anwaltverein sind heute vielmehr örtliche Anwaltvereine, welchen wiederum die Anwälte an sich angehören. In Deutschland gibt es heute 254 lokale Anwaltvereine, im Ausland existieren weitere zehn Vereine. Die Zahl der Mitglieder aller im Deutschen Anwaltverein vertretenen Ortsvereine beträgt rund 68.000, somit sind etwas weniger als die Hälfte aller in Deutschland zugelassenen Anwälte Mitglied im DAV.

In 29 Arbeitsgemeinschaften zu verschiedenen Rechtsgebieten (Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht u.v.m.) können sich Mitglieder der dem DAV angeschlossenen Ortsvereine im Rahmen von Fortbildungen und Seminaren über die neuesten Entwicklungen in ihrem Fachbereich auf dem Laufenden halten.

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Der Deutsche Anwaltverein setzt sich, laut eigener Satzung (§3, Abs.2), „bei der Erfüllung seiner Aufgaben für die Gleichstellung von Mann und Frau ein“.  Im Rahmen dieses Einsatzes verleiht er seit 2010 jedes Jahr den Maria-Otto-Preis an Rechtsanwältinnen, welche sich in Justiz, Beruf, Gesellschaft und Politik auf besondere Weise verdient gemacht haben.

Sitz des DAV ist Berlin.

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