Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Außenstände
Außenstände, auch Debitoren genannt, sind die Summe der Forderungen (offene Rechnungen) aus Warenlieferungen und Leistungen. Außenstände steigen, wenn eine lange Zahlungsfrist gewährt wird, und die Zahlung erst sehr spät nach der Lieferung erfolgt.
Um ein Mahnverfahren fristgerecht einleiten zu können, müssen Außenstände ständig kontrolliert werden.