Zweitwohnungssteuer bei Auszug aus Ehewohnung
Eine gemeindliche Satzung, nach der auch eine Zweitwohnung, die während der Trennungszeit vor der Scheidung genutzt wird, der Zweitwohnungssteuer unterliegt, ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen nicht zu beanstanden.
Der Zweitwohnungssteuer hätte der Betroffene jedoch ohne weiteres durch eine Anmeldung seiner neuen Wohnung als Hauptwohnsitz entgehen können, was durchaus auch dann möglich ist, wenn – wie hier – die bisher als Familienwohnung genutzte Immobilie in seinem Miteigentum steht und er in eine Mietwohnung zieht.
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Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 24.05.2007
14 A 2608/05
RdW Heft 14/2007, Seite VI