Anbringung einer Parabolantenne an Eigentumswohnung
Einem ausländischen Wohnungseigentümer oder dessen Mieter ist es in der Regel zumutbar, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, wenn er auf diese Weise Zugang zu mehreren Programmen in der Sprache seines Herkunftslandes hat. Die Errichtung einerParabolantenne stellt – unabhängig von einem Eingriff in die Gebäudesubstanz – eine bauliche Veränderung dar, die grundsätzlich einen einstimmigen Beschluss aller Wohnungseigentümer erfordert.
Wichtig ist allerdings das richtige Vorgehen in derartigen Angelegenheiten. Das Recht der Wohnungseigentümer zur eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen schließt eine gerichtliche Genehmigung einer Parabolantenne aus, bevor sich die Wohnungseigentümerversammlung überhaupt mit der Angelegenheit befasst hat. Ein entsprechender Beschluss kann sodann auf Antrag gerichtlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden.
Beschluss des OLG Celle vom 10.07.2006
4 W 89/06
OLGR Celle 2006, 698
ZAP EN-Nr. 722/2006