Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Tilgungsbestimmungsrecht in der Zwangsvollstreckung

Tilgungsbestimmungsrecht in der Zwangsvollstreckung

Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu Zahlungen verpflichtet und reicht der von ihm geleistete Betrag nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt. Dies regelt § 366 Abs. 1 BGB. Absatz 2 der Vorschrift enthält sodann Regelungen, wie Teilzahlungen zu verrechnen sind, wenn der Schuldner keine Bestimmungen über die Tilgung macht.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass die Vorschrift des § 366 Abs. 1 keine Anwendung findet, wenn der Schuldner eine Leistung im Rahmen einer gegen ihn eingeleiteten Zwangsvollstreckung leistet. Eine andere Auslegung der Vorschrift wäre unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten unangemessen. Es wäre schwer verständlich, wenn die in dem Tilgungsbestimmungsrecht liegende Vergünstigung nicht nur dem Schuldner zugute käme, der wenigstens einen Teil der geschuldeten Leistungen erbringt, sondern auch demjenigen, der pflichtwidrig nicht leistet und daher im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen werden muss.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Urteil des BGH vom 23.02.1999
XI ZR 49/98

NJW 1999, 1704

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€