Urteil
01.07.2008
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Steuerpflichtiges Babysitting ?
Eine Großmutter paßte häufig auf ihre kleine Enkelin auf, wofür sie von den Eltern des Mädchens 4.000,- DM jährlich bekam. Die Behauptung des Finanzamtes, diese 4.000,- DM seien steuerpflichtige Einkünfte, wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht bestätigt. Es war der Meinung, daß die Großmutter ihrer Familie lediglich einen Gefallen getan hätte, wofür auch der niedrige Stundenlohn spräche.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz; Az.: 4 K 3114/98