Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Inkompatibilität von Computerbauteilen

Inkompatibilität von Computerbauteilen

Ein Computer, der auf Wunsch des Kunden ohne Festplatte und ohne Controller geliefert wird, ist mangelhaft, wenn das Gerät mit einer gängigen Festplatte und einem (hochwertigen) Controller nicht ordnungsgemäß arbeitet. Der Käufer ist in diesem Fall zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandelung) berechtigt.

Beschluß des OLG Köln vom 29.04.1996
19 U 50/96

NJW-RR 1997, 557

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