Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Arbeitszimmer: Vorbereitung auf Meisterprüfung
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt, um sich zu Hause auf die bevorstehende Meisterprüfung vorzubereiten, kann er Kosten in Höhe von 2.400 DM für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen.
Die entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Brandenburg ist jedoch noch nicht rechtskräftig. In vergleichbaren Fällen sollten Steuerpflichtige unter Berufung auf dieses Urteil Einspruch gegen ablehnende Steuerbescheide einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs beantragen.
Urteil des FG Brandenburg; 5 K 1588/97