Fachbeitrag 06.11.2026

Forderungseinzug in der Ukraine 2026 – Inkasso, offene Rechnungen, Klage und Zwangsvollstreckung für deutsche Unternehmen


Offene Rechnungen und unbezahlte Forderungen in der Ukraine? Erfahren Sie, wie deutsche Unternehmen Forderungen gegen ukrainische Geschäftspartner durchsetzen, Inkasso betreiben, Klage erheben und deutsche Gerichtsurteile in der Ukraine vollstrecken lassen können. Ahrens + Schwarz begleitet den Forderungseinzug seit über 20 Jahren – deutschsprachig, außergerichtlich und gerichtlich.

Forderungseinzug in der Ukraine 2026 – Inkasso, Klage und Zwangsvollstreckung für deutsche Unternehmen

Offene Rechnungen ukrainischer Geschäftspartner, unbezahlte Lieferungen, Vertragsverletzungen und ausstehende Kaufpreise: Wie deutsche Unternehmen ihre Forderungen in der Ukraine rechtlich durchsetzen und welche Möglichkeiten während des Kriegsrechts bestehen.

Offene Forderungen in der Ukraine: Was können deutsche Unternehmen tun?

Deutsche Unternehmen, die Waren in die Ukraine liefern, Dienstleistungen erbringen oder mit ukrainischen Geschäftspartnern zusammenarbeiten, stehen gelegentlich vor einem erheblichen Problem: Der Vertrag wurde erfüllt, die Rechnung gestellt, aber die Zahlung bleibt aus.

Die Gründe können unterschiedlich sein. Manche ukrainischen Unternehmen befinden sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Andere verzögern Zahlungen, bestreiten die Forderung oder reagieren überhaupt nicht mehr auf Mahnungen.

Während des Krieges kommen zusätzliche Probleme hinzu. Produktionsunterbrechungen, beschädigte Infrastruktur, eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten und besondere devisenrechtliche Vorschriften können die Zahlungsfähigkeit ukrainischer Unternehmen beeinflussen.

Für deutsche Gläubiger stellt sich deshalb eine entscheidende Frage:

Wie kann eine offene Forderung gegen ein ukrainisches Unternehmen tatsächlich eingetrieben werden?

Grundsätzlich stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Diese reichen von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über die Klage vor einem zuständigen Gericht bis zur Zwangsvollstreckung in Vermögenswerte des Schuldners.

Auch die Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile in der Ukraine ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Allerdings sollte jeder Forderungseinzug mit einer wirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung beginnen. Ein Gerichtsverfahren ist nur dann sinnvoll, wenn die Forderung ausreichend nachgewiesen werden kann und eine realistische Möglichkeit besteht, die zugesprochenen Beträge tatsächlich zu erhalten.

Ahrens + Schwarz begleitet seit 2004 deutsche und internationale Unternehmen bei wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten in der Ukraine. Wir unterstützen Gläubiger bei der Prüfung offener Forderungen, der außergerichtlichen Durchsetzung, gerichtlichen Verfahren und der anschließenden Zwangsvollstreckung.

Unser Ziel ist nicht lediglich die Erlangung eines Urteils, sondern die wirtschaftlich sinnvolle Durchsetzung berechtigter Ansprüche.

1. Forderungen in der Ukraine eintreiben – Das Wichtigste im Überblick

Deutsche Unternehmen können grundsätzlich offene Forderungen gegen ukrainische Geschäftspartner geltend machen.

Welches Verfahren geeignet ist, hängt insbesondere vom Vertrag, dem anwendbaren Recht, der vereinbarten Gerichtszuständigkeit und den Vermögensverhältnissen des Schuldners ab.

Zu den wichtigsten Möglichkeiten gehören:

  • Außergerichtliche Zahlungsaufforderung durch einen ukrainischen Rechtsanwalt
  • Verhandlungen über Zahlungsvereinbarungen und Vergleiche
  • Gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
  • Sicherung von Vermögenswerten durch gerichtliche Maßnahmen
  • Anerkennung und Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile
  • Anerkennung und Vollstreckung internationaler Schiedssprüche
  • Konten- und Vermögenspfändung
  • Anmeldung von Forderungen in Insolvenzverfahren
  • Prüfung möglicher Ansprüche gegen weitere Verpflichtete

Entscheidend ist die frühzeitige Auswahl einer geeigneten Strategie.

Bei einem wirtschaftlich gesunden Schuldner kann bereits eine anwaltliche Zahlungsaufforderung erfolgreich sein.

Bei einem zahlungsunfähigen Unternehmen ist dagegen zunächst zu prüfen, ob ein Gerichtsverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist.

2. Welche Forderungen können deutsche Unternehmen in der Ukraine geltend machen?

Forderungen entstehen aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Beziehungen.

Besonders häufig betreffen sie internationale Kauf- und Lieferverträge.

Ein deutsches Unternehmen liefert beispielsweise Maschinen, Ersatzteile oder technische Anlagen an einen ukrainischen Käufer. Die Ware wird angenommen, aber der vereinbarte Kaufpreis nicht bezahlt.

Ebenso können Forderungen aus Dienstleistungen entstehen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Beratungsleistungen
  • Ingenieurleistungen
  • Softwareentwicklung
  • Wartungs- und Reparaturarbeiten
  • Transport- und Logistikleistungen
  • Bau- und Montagearbeiten
  • Lizenzverträge
  • Darlehensverträge
  • Vertriebsvereinbarungen
  • Handelsvertreterverträge

Auch Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzungen können geltend gemacht werden.

Dabei muss allerdings geprüft werden, ob die Forderung bereits fällig ist und welche rechtlichen Einwendungen der Schuldner erheben könnte.

3. Erster Schritt: Ist die Forderung rechtlich durchsetzbar?

Bevor ein deutsches Unternehmen gerichtliche Schritte gegen einen ukrainischen Schuldner einleitet, sollten die rechtlichen Grundlagen geprüft werden.

Dabei stehen mehrere Fragen im Mittelpunkt.

Besteht ein wirksamer Vertrag?

Zunächst muss festgestellt werden, auf welcher Grundlage die Forderung entstanden ist.

Ein schriftlicher Vertrag erleichtert den Nachweis.

Aber auch Bestellungen, Auftragsbestätigungen, elektronische Korrespondenz und andere Dokumente können relevant sein.

Wurde die Leistung tatsächlich erbracht?

Bei Warenlieferungen sind insbesondere Lieferscheine, Frachtpapiere, Zollunterlagen und Empfangsbestätigungen wichtig.

Bei Dienstleistungen können Leistungsnachweise, Abnahmeprotokolle, Berichte und die Korrespondenz mit dem Auftraggeber entscheidend sein.

Ist die Forderung fällig?

Die Fälligkeit ergibt sich regelmäßig aus dem Vertrag oder den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Zu prüfen sind insbesondere Zahlungsfristen, Abnahmebedingungen und mögliche vertragliche Voraussetzungen.

Hat der Schuldner Einwendungen?

Der ukrainische Geschäftspartner könnte beispielsweise behaupten, dass die Ware mangelhaft war oder die Dienstleistung nicht ordnungsgemäß erbracht wurde.

Solche Einwendungen müssen bereits vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens bewertet werden.

Eine sorgfältige Prüfung der Beweislage erhöht die Erfolgsaussichten und verhindert unnötige Prozesskosten.

4. Welches Recht gilt bei Forderungen gegen ukrainische Unternehmen?

Bei internationalen Geschäftsbeziehungen ist nicht selbstverständlich, dass ukrainisches Recht anzuwenden ist.

Viele deutsch-ukrainische Lieferverträge enthalten eine Rechtswahlklausel.

Die Parteien können beispielsweise vereinbart haben, dass deutsches Recht gelten soll.

Andere Verträge unterliegen ukrainischem Recht.

Bei internationalen Warenkaufverträgen kann außerdem das UN-Kaufrecht eine Rolle spielen.

Deutschland und die Ukraine sind Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

Das UN-Kaufrecht kann deshalb unter seinen Voraussetzungen auf deutsch-ukrainische Warenkaufverträge Anwendung finden, sofern es nicht wirksam ausgeschlossen wurde.

Die Wahl des anwendbaren Rechts ist von der Frage zu unterscheiden, welches Gericht zuständig ist.

Ein ukrainisches Gericht kann unter bestimmten Voraussetzungen ausländisches Recht anwenden.

Umgekehrt kann ein deutsches Gericht über einen Streit mit einem ukrainischen Unternehmen entscheiden, wenn seine internationale Zuständigkeit gegeben ist.

5. Deutsches oder ukrainisches Gericht – Wo sollte geklagt werden?

Die Wahl des Gerichts kann erhebliche Auswirkungen auf die Dauer, die Kosten und die spätere Durchsetzbarkeit einer Forderung haben.

Zunächst ist zu prüfen, ob die Parteien eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung getroffen haben.

Fehlt eine solche Vereinbarung, richtet sich die Zuständigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und internationalen Übereinkommen.

Klage vor einem ukrainischen Gericht

Ein Verfahren in der Ukraine kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich der Schuldner und seine wesentlichen Vermögenswerte dort befinden.

Ein ukrainisches Urteil kann nach Eintritt der gesetzlichen Voraussetzungen unmittelbar Grundlage eines ukrainischen Vollstreckungsverfahrens werden.

Ein gesondertes Anerkennungsverfahren für ein ausländisches Urteil entfällt dann.

Klage vor einem deutschen Gericht

Ein deutsches Gerichtsverfahren kann zweckmäßig sein, wenn eine entsprechende Zuständigkeit besteht und sich die maßgeblichen Beweismittel in Deutschland befinden.

Allerdings muss ein deutsches Urteil, das gegen Vermögenswerte in der Ukraine vollstreckt werden soll, grundsätzlich zunächst in der Ukraine anerkannt und zur Vollstreckung zugelassen werden.

Dadurch entsteht ein zusätzlicher Verfahrensschritt.

Welche Lösung ist wirtschaftlich sinnvoller?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.

Ein wichtiger Gesichtspunkt ist der Ort, an dem der Schuldner tatsächlich über pfändbares Vermögen verfügt.

Befinden sich sämtliche Vermögenswerte in der Ukraine, sollte die spätere Vollstreckung bereits bei der Wahl des Gerichts berücksichtigt werden.

6. Außergerichtliches Inkasso in der Ukraine

Nicht jede offene Forderung muss sofort gerichtlich geltend gemacht werden.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst eine qualifizierte anwaltliche Zahlungsaufforderung an den ukrainischen Schuldner zu richten.

Eine solche Aufforderung sollte nicht lediglich die offene Rechnung wiederholen.

Vielmehr sollten die vertragliche Grundlage, die erbrachte Leistung, die Höhe der Forderung und die rechtlichen Konsequenzen einer weiteren Nichtzahlung nachvollziehbar dargestellt werden.

Welche Vorteile hat ein anwaltliches Mahnschreiben?

Eine anwaltliche Zahlungsaufforderung kann dem Schuldner verdeutlichen, dass der Gläubiger seine Ansprüche ernsthaft durchsetzen möchte.

Zugleich bietet sie die Möglichkeit, die Gründe der Nichtzahlung zu erfahren.

Möglicherweise bestreitet der Schuldner einen Teil der Forderung.

Vielleicht besteht ein vorübergehendes Liquiditätsproblem.

Oder das Unternehmen versucht, eine Zahlung ohne nachvollziehbaren Grund hinauszuzögern.

Durch eine direkte Kommunikation können diese Fragen häufig schneller geklärt werden als durch einen sofortigen Gerichtsprozess.

Was sollte eine Zahlungsaufforderung enthalten?

Zu den wesentlichen Bestandteilen gehören:

  • Bezeichnung des Gläubigers und des Schuldners
  • Grundlage der Forderung
  • Höhe der Hauptforderung
  • Berechnung möglicher Nebenforderungen
  • Zahlungsfrist
  • Bankverbindung
  • Aufforderung zur Stellungnahme
  • Hinweis auf mögliche gerichtliche Schritte

Die Zahlungsfrist sollte angemessen sein und den konkreten Vertragsbedingungen entsprechen.

7. Zahlungsvereinbarungen und außergerichtliche Vergleiche

Bei wirtschaftlich angeschlagenen Schuldnern kann eine Zahlungsvereinbarung sinnvoll sein.

Statt auf einer sofortigen vollständigen Zahlung zu bestehen, kann der Gläubiger beispielsweise eine Ratenzahlung vereinbaren.

Eine solche Lösung sollte jedoch sorgfältig abgesichert werden.

Welche Regelungen sind wichtig?

Ein Vergleich sollte insbesondere die genaue Höhe der anerkannten Forderung, die Zahlungstermine und die Folgen einer erneuten Nichtzahlung enthalten.

Gegebenenfalls können zusätzliche Sicherheiten vereinbart werden.

Denkbar sind unter anderem Bürgschaften, Pfandrechte oder andere rechtlich zulässige Sicherungsinstrumente.

Auch ein ausdrückliches Schuldanerkenntnis kann von Bedeutung sein.

Dabei muss geprüft werden, welche Rechtswirkungen die Erklärung nach dem anwendbaren Recht tatsächlich entfaltet.

Ein Vergleich ist nur dann wirtschaftlich sinnvoll, wenn er die Durchsetzung der Forderung verbessert und nicht lediglich weitere Verzögerungen ermöglicht.

8. Klage gegen ein ukrainisches Unternehmen

Führt die außergerichtliche Durchsetzung nicht zum Erfolg, kann eine Klage erforderlich werden.

Bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen sind in der Ukraine regelmäßig die Wirtschaftsgerichte zuständig, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

Vor Klageerhebung müssen die erforderlichen Dokumente und Beweismittel zusammengestellt werden.

Dazu gehören insbesondere Verträge, Rechnungen, Liefernachweise, Korrespondenz und gegebenenfalls Berechnungen von Zinsen oder Vertragsstrafen.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Gericht prüft zunächst die prozessualen Voraussetzungen.

Anschließend wird die Klage dem Beklagten nach den gesetzlichen Vorschriften bekannt gemacht.

Der Schuldner erhält Gelegenheit, sich zu verteidigen.

Je nach Streitgegenstand und Verfahrensart kann das Gericht schriftlich entscheiden oder mündliche Verhandlungen durchführen.

Nach Abschluss des Verfahrens ergeht eine gerichtliche Entscheidung.

Gegen diese können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rechtsmittel eingelegt werden.

Muss der deutsche Geschäftsführer persönlich erscheinen?

Nicht zwingend.

Unternehmen können sich in gerichtlichen Verfahren unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch entsprechend bevollmächtigte Rechtsanwälte vertreten lassen.

Die erforderlichen Unterlagen können häufig aus Deutschland vorbereitet werden.

Eine persönliche Reise des Geschäftsführers in die Ukraine ist daher nicht in jedem Fall notwendig.

9. Gerichtliche Sicherung der Forderung

Ein wichtiges Problem beim Forderungseinzug besteht darin, dass ein Schuldner während eines Gerichtsverfahrens Vermögenswerte veräußern oder beiseiteschaffen könnte.

Deshalb sollte geprüft werden, ob gerichtliche Sicherungsmaßnahmen beantragt werden können.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Maßnahmen zur Sicherung des späteren Vollstreckungserfolgs in Betracht.

Dazu kann beispielsweise die Sicherung bestimmter Vermögenswerte gehören.

Die Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt.

Ein Gläubiger kann nicht allein deshalb eine Kontensperrung verlangen, weil eine Rechnung unbezahlt geblieben ist.

Erforderlich ist eine rechtliche Begründung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auch die Verhältnismäßigkeit der beantragten Maßnahme spielt eine Rolle.

10. Deutsches Gerichtsurteil in der Ukraine vollstrecken

Viele deutsche Unternehmen verfügen bereits über einen rechtskräftigen Titel gegen einen ukrainischen Schuldner.

Dann stellt sich die Frage, ob dieser Titel in der Ukraine vollstreckt werden kann.

Deutsche Gerichtsurteile können unter den einschlägigen gesetzlichen und völkerrechtlichen Voraussetzungen in der Ukraine anerkannt und vollstreckt werden.

Eine automatische Vollstreckbarkeit besteht jedoch nicht.

Grundsätzlich ist ein gerichtliches Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren erforderlich.

Das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen von 2019

Seit dem 1. September 2023 gilt das Haager Übereinkommen von 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zwischen der Ukraine und den erfassten EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.

Das Übereinkommen kann die grenzüberschreitende Durchsetzung bestimmter gerichtlicher Entscheidungen erleichtern.

Allerdings sind sein sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich zu beachten.

Nicht jede Entscheidung fällt unter das Übereinkommen.

Auch der Zeitpunkt der Einleitung des Ausgangsverfahrens kann entscheidend sein.

Anerkennung nach ukrainischem Recht

Soweit kein einschlägiges internationales Übereinkommen Anwendung findet, kann eine Anerkennung unter den Voraussetzungen des ukrainischen Prozessrechts in Betracht kommen.

Das ukrainische Recht sieht insbesondere die Anerkennung auf Grundlage internationaler Verträge oder des Gegenseitigkeitsprinzips vor.

Ob ein konkretes deutsches Urteil vollstreckbar ist, muss daher anhand der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.

11. Welche Unterlagen werden für die Vollstreckung eines deutschen Urteils benötigt?

Die erforderlichen Dokumente richten sich nach dem anwendbaren Anerkennungsregime.

Regelmäßig werden insbesondere benötigt:

  • Vollständige Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils
  • Nachweis der Rechtskraft beziehungsweise Vollstreckbarkeit
  • Gegebenenfalls Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung
  • Erforderliche Bescheinigungen nach internationalen Übereinkommen
  • Ukrainische Übersetzungen
  • Vollmacht für den ukrainischen Rechtsanwalt

Ob eine Apostille oder andere Förmlichkeiten erforderlich sind, hängt von der anwendbaren Rechtsgrundlage ab.

Gerade bei Entscheidungen, die unter ein internationales Übereinkommen fallen, dürfen zusätzliche Anforderungen nicht ohne Prüfung vorausgesetzt werden.

Nach erfolgreicher Anerkennung und Vollstreckbarerklärung kann die eigentliche Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

12. Internationale Schiedsverfahren und Schiedssprüche

In internationalen Liefer- und Kooperationsverträgen finden sich häufig Schiedsklauseln.

Die Parteien vereinbaren beispielsweise, dass Streitigkeiten nicht vor staatlichen Gerichten, sondern durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen.

Dies kann insbesondere bei größeren internationalen Geschäftsbeziehungen sinnvoll sein.

Die Ukraine ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Daher können internationale Schiedssprüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen in der Ukraine anerkannt und vollstreckt werden.

Welche Vorteile bieten Schiedsverfahren?

Ein Vorteil kann darin liegen, dass die Parteien ein neutrales Streitbeilegungsforum vereinbaren können.

Auch die Auswahl spezialisierter Schiedsrichter kann bei komplexen technischen Streitigkeiten sinnvoll sein.

Allerdings können internationale Schiedsverfahren erhebliche Kosten verursachen.

Für kleinere Forderungen ist ein Schiedsverfahren deshalb nicht immer wirtschaftlich.

Die Entscheidung sollte bereits bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

13. Zwangsvollstreckung in der Ukraine – Wie erhält der Gläubiger sein Geld?

Nach Erlangung eines vollstreckbaren Titels beginnt die eigentliche Durchsetzung der Forderung.

In der Ukraine kann die Vollstreckung je nach gesetzlicher Zuständigkeit durch staatliche oder private Vollstreckungsorgane erfolgen.

Private Vollstrecker dürfen allerdings nicht sämtliche Arten von Entscheidungen vollstrecken.

Die Zuständigkeit muss daher für den konkreten Fall geprüft werden.

Welche Vermögenswerte können gepfändet werden?

Grundsätzlich kommen insbesondere folgende Vermögenswerte in Betracht:

  • Bankguthaben
  • Forderungen gegen Dritte
  • Bewegliche Wirtschaftsgüter
  • Fahrzeuge
  • Produktionsanlagen
  • Immobilien
  • Andere pfändbare Vermögensrechte

Die konkrete Zugriffsmöglichkeit hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und möglichen Vollstreckungsbeschränkungen ab.

Kontenpfändung

Bankkonten gehören zu den wichtigsten Ansatzpunkten der Zwangsvollstreckung.

Im Rahmen eines zulässigen Vollstreckungsverfahrens können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Gelder auf Konten des Schuldners gepfändet werden.

Allerdings gelten bestimmte Schutzvorschriften und während des Kriegsrechts zusätzliche Besonderheiten.

Nicht jeder Betrag auf einem Bankkonto steht deshalb uneingeschränkt zur Vollstreckung zur Verfügung.

14. Neue Regeln für die Zwangsvollstreckung seit Oktober 2026

Am 23. Oktober 2026 sind in der Ukraine wichtige Änderungen des Vollstreckungsrechts in Kraft getreten.

Die Reform soll insbesondere die Automatisierung von Vollstreckungsverfahren und den elektronischen Informationsaustausch verbessern.

Von Bedeutung sind unter anderem die stärkere Einbindung elektronischer Register und neue Abläufe bei der Erfassung und Freigabe bestimmter Vermögenswerte.

Auch der Umgang mit dem einheitlichen Schuldnerregister wurde weiterentwickelt.

Für Gläubiger können diese Änderungen die praktische Durchführung bestimmter Vollstreckungsmaßnahmen erleichtern.

Die Reform bedeutet jedoch nicht, dass jede Forderung automatisch oder vollständig eingezogen werden kann.

Weiterhin kommt es auf die rechtlichen Voraussetzungen, die Art der Forderung und das tatsächlich vorhandene Vermögen des Schuldners an.

15. Forderungseinzug während des Kriegsrechts

Der Krieg beeinflusst die Zwangsvollstreckung in der Ukraine erheblich.

Grundsätzlich ist die Durchsetzung zivil- und handelsrechtlicher Forderungen weiterhin möglich.

Allerdings bestehen für bestimmte Schuldner, Vermögenswerte und Gebiete gesetzliche Sonderregelungen.

Besondere Beschränkungen können beispielsweise Unternehmen der Verteidigungswirtschaft, bestimmte staatlich kontrollierte Unternehmen oder Vermögenswerte in Gebieten mit aktiven Kampfhandlungen betreffen.

Auch die praktische Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen kann durch Sicherheitslage, fehlenden Zugang zu Vermögenswerten und unterbrochene Infrastruktur erschwert werden.

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Bedeutet das Kriegsrecht einen allgemeinen Vollstreckungsstopp?

Nein.

Ein allgemeiner vollständiger Stopp sämtlicher zivilrechtlicher Vollstreckungsverfahren besteht nicht.

Es muss jedoch geprüft werden, ob die konkrete Forderung, der Schuldner oder die betroffenen Vermögenswerte unter besondere gesetzliche Einschränkungen fallen.

Gerade bei Forderungen gegen Unternehmen mit militärischer oder strategischer Bedeutung ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich.

16. Vermögensprüfung vor der Klage

Eine erfolgreiche Forderungsdurchsetzung setzt voraus, dass der Schuldner über verwertbares Vermögen verfügt.

Deshalb sollte möglichst frühzeitig eine wirtschaftliche Prüfung erfolgen.

Dabei können insbesondere folgende Informationen relevant sein:

  • Aktueller Registerstatus des Unternehmens
  • Eigentümer und wirtschaftlich Berechtigte
  • Bekannte Immobilien
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Vorhandene Produktionsanlagen
  • Laufende Gerichtsverfahren
  • Bereits eingeleitete Vollstreckungsverfahren
  • Hinweise auf Insolvenz oder Liquidation

Nicht sämtliche Informationen sind öffentlich zugänglich.

Außerdem unterliegen einzelne Register während des Kriegsrechts besonderen Zugangsbeschränkungen.

Dennoch kann eine sorgfältige Prüfung wichtige Hinweise darauf geben, ob ein Gerichtsverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist.

Eine Forderung über 100.000 Euro ist wirtschaftlich wenig wert, wenn der Schuldner dauerhaft zahlungsunfähig ist und keine verwertbaren Vermögenswerte besitzt.

Umgekehrt kann bereits eine vergleichsweise geringe Forderung erfolgreich durchgesetzt werden, wenn der Schuldner über ausreichende Liquidität verfügt.

17. Insolvenz eines ukrainischen Schuldners

Besondere Schwierigkeiten entstehen, wenn das ukrainische Unternehmen insolvent wird.

In diesem Fall kann die individuelle Zwangsvollstreckung durch insolvenzrechtliche Regelungen eingeschränkt werden.

Gläubiger müssen ihre Ansprüche gegebenenfalls im Insolvenzverfahren anmelden.

Dabei sind gesetzliche Fristen und Formvorschriften zu beachten.

Welche Möglichkeiten bestehen für deutsche Gläubiger?

Ausländische Gläubiger können unter den gesetzlichen Voraussetzungen ihre Forderungen in einem ukrainischen Insolvenzverfahren geltend machen.

Entscheidend sind insbesondere:

  • Nachweis der Forderung
  • Rechtzeitige Anmeldung
  • Richtige Berechnung des Anspruchs
  • Prüfung möglicher Sicherungsrechte
  • Einordnung in die gesetzliche Rangfolge

Die wirtschaftliche Aussicht auf eine Zahlung hängt wesentlich von der vorhandenen Insolvenzmasse und der Stellung des Gläubigers ab.

Ein Insolvenzverfahren kann deshalb zu einer vollständigen, teilweisen oder auch ausbleibenden Befriedigung führen.

18. Geschäftsführerhaftung und Ansprüche gegen Gesellschafter

Wenn eine ukrainische Gesellschaft ihre Rechnungen nicht bezahlt, stellt sich häufig die Frage, ob der Geschäftsführer oder die Gesellschafter persönlich haften.

Grundsätzlich ist zwischen den Verbindlichkeiten einer Gesellschaft und der persönlichen Haftung ihrer Organe oder Gesellschafter zu unterscheiden.

Bei einer ukrainischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung haften Gesellschafter grundsätzlich nicht allein deshalb persönlich, weil die Gesellschaft ihre Schulden nicht bezahlen kann.

Eine persönliche Haftung kann jedoch unter besonderen gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen entstehen.

Dazu können beispielsweise wirksame persönliche Sicherheiten oder bestimmte gesetzlich geregelte Haftungstatbestände gehören.

Eine allgemeine persönliche Haftung des Geschäftsführers für sämtliche offenen Rechnungen besteht nicht.

Daher sollte vor der Geltendmachung solcher Ansprüche sorgfältig geprüft werden, ob eine konkrete rechtliche Grundlage vorhanden ist.

19. Verjährung von Forderungen in der Ukraine

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Verjährung.

Nach ukrainischem Zivilrecht beträgt die allgemeine Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre.

Für bestimmte Ansprüche gelten besondere Fristen.

Wichtige Änderung seit September 2025

Während der Corona-Pandemie und des Kriegsrechts bestanden besondere Regelungen zur Hemmung beziehungsweise Verlängerung von Verjährungsfristen.

Diese Rechtslage wurde geändert.

Seit dem 4. September 2025 läuft die zivilrechtliche Verjährung grundsätzlich wieder nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Deutsche Unternehmen sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass sämtliche Forderungen wegen des Kriegsrechts weiterhin automatisch vor Verjährung geschützt sind.

Bei älteren Forderungen muss die konkrete Fristberechnung sorgfältig erfolgen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Forderung bereits vor Beginn des Krieges entstanden ist.

Eine bloße Mahnung führt nicht in jedem Fall zur Unterbrechung oder zum Neubeginn der Verjährung.

Deshalb sollte bei drohendem Fristablauf rechtzeitig geprüft werden, welche Maßnahmen erforderlich sind.

20. Vertragsstrafen, Verzugszinsen und Schadensersatz

Neben der ursprünglichen Hauptforderung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Ansprüche bestehen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Vertraglich vereinbarte Vertragsstrafen
  • Verzugszinsen
  • Gesetzliche Nebenforderungen
  • Schadensersatz
  • Erstattungsfähige Verfahrenskosten

Die rechtliche Zulässigkeit und Höhe dieser Ansprüche hängen vom anwendbaren Recht und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Nach ukrainischem Recht können bei bestimmten Geldforderungen insbesondere die Regelungen des Artikels 625 des ukrainischen Zivilgesetzbuches Bedeutung haben.

Dabei sind jedoch mögliche gesetzliche Sonderregelungen und vertragliche Abweichungen zu berücksichtigen.

Eine pauschale Berechnung zusätzlicher Forderungen ohne Prüfung des anwendbaren Rechts sollte vermieden werden.

21. Können ukrainische Schuldner wegen Devisenbeschränkungen nicht bezahlen?

Während des Kriegsrechts gelten in der Ukraine besondere devisenrechtliche Vorschriften.

Diese können grenzüberschreitende Zahlungen beeinflussen.

Ein ukrainisches Unternehmen kann deshalb unter Umständen Schwierigkeiten haben, eine Zahlung an einen deutschen Vertragspartner vorzunehmen.

Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass die zugrunde liegende Forderung erlischt.

Zu unterscheiden sind:

  1. Die zivilrechtliche Verpflichtung zur Zahlung.
  2. Die regulatorische Zulässigkeit einer konkreten Auslandsüberweisung.
  3. Die tatsächliche wirtschaftliche Zahlungsfähigkeit des Schuldners.

Die einschlägigen Vorschriften der Nationalbank der Ukraine müssen anhand der konkreten Zahlung geprüft werden.

Gegebenenfalls sind rechtlich zulässige Alternativen oder eine vertragliche Anpassung zu untersuchen.

Ein pauschaler Hinweis des Schuldners auf das Kriegsrecht reicht nicht aus, um jede Nichtzahlung rechtlich zu rechtfertigen.

22. Forderungen gegen Unternehmen der ukrainischen Verteidigungsindustrie

Für deutsche Unternehmen, die Maschinen, Elektronik, Komponenten oder technische Dienstleistungen an ukrainische Rüstungsunternehmen liefern, können besondere Fragen entstehen.

Die Verteidigungsindustrie unterliegt teilweise speziellen gesetzlichen Regelungen.

Dies betrifft unter anderem staatliche Beschaffung, Exportkontrolle und bestimmte Vollstreckungsbeschränkungen.

Gerade bei Forderungen gegen Unternehmen der Verteidigungswirtschaft sollte deshalb bereits vor Klageerhebung geprüft werden, ob eine spätere Zwangsvollstreckung rechtlich und tatsächlich möglich ist.

Was bedeutet das für deutsche Lieferanten?

Ein Liefervertrag sollte möglichst klare Zahlungsbedingungen enthalten.

Dazu können Anzahlungen, Teilzahlungen nach Lieferfortschritt oder geeignete Sicherungsinstrumente gehören.

Bei größeren Projekten empfiehlt es sich, die Bonität des Geschäftspartners und die Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche bereits vor Vertragsabschluss zu prüfen.

Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann spätere Inkassoprobleme erheblich reduzieren.

23. Praktisches Beispiel: Deutscher Maschinenbauer gegen ukrainischen Käufer

Ein deutsches Maschinenbauunternehmen liefert technische Anlagen im Wert von 180.000 Euro an einen ukrainischen Geschäftspartner.

Die Lieferung wird ordnungsgemäß durchgeführt.

Der Käufer bestätigt den Empfang der Maschinen.

Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist bleibt jedoch ein Betrag von 90.000 Euro offen.

Der deutsche Lieferant mahnt mehrfach, erhält aber keine Zahlung.

Schritt 1: Prüfung der Unterlagen

Zunächst werden der Liefervertrag, die Rechnungen, die Frachtunterlagen und die Zahlungsvereinbarungen geprüft.

Schritt 2: Prüfung des Schuldners

Es wird untersucht, ob das ukrainische Unternehmen weiterhin aktiv ist und ob Hinweise auf Vermögenswerte oder wirtschaftliche Schwierigkeiten bestehen.

Schritt 3: Anwaltliche Zahlungsaufforderung

Der Schuldner erhält eine formelle Zahlungsaufforderung mit einer angemessenen Frist.

Schritt 4: Verhandlungen

Falls der Schuldner Zahlungsbereitschaft zeigt, kann eine rechtlich abgesicherte Zahlungsvereinbarung geprüft werden.

Schritt 5: Gerichtliche Durchsetzung

Kommt keine Einigung zustande, wird die Forderung vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht.

Schritt 6: Zwangsvollstreckung

Nach Erlangung eines vollstreckbaren Titels werden die gesetzlich zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

Dieses Beispiel zeigt, warum eine strukturierte Vorgehensweise regelmäßig sinnvoller ist als die sofortige Einleitung eines Gerichtsverfahrens ohne wirtschaftliche Vorprüfung.

24. Wie lange dauert ein Forderungseinzug in der Ukraine?

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab.

Eine außergerichtliche Einigung kann unter günstigen Umständen innerhalb weniger Wochen erzielt werden.

Ein Gerichtsverfahren kann dagegen mehrere Monate oder länger dauern.

Zusätzliche Zeit kann durch Rechtsmittelverfahren entstehen.

Auch die anschließende Zwangsvollstreckung benötigt Zeit.

Bei der Anerkennung eines deutschen Gerichtsurteils ist außerdem das vorgeschaltete Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren zu berücksichtigen.

Eine seriöse Prognose ist deshalb erst nach Prüfung der Unterlagen und der Situation des Schuldners möglich.

25. Welche Kosten entstehen beim Inkasso in der Ukraine?

Die Kosten hängen insbesondere von der Forderungshöhe, dem Umfang der erforderlichen Prüfung und dem gewählten Verfahren ab.

Bei außergerichtlichen Maßnahmen entstehen regelmäßig Anwaltskosten und gegebenenfalls Kosten für Übersetzungen oder Registerauskünfte.

Bei gerichtlichen Verfahren können zusätzlich Gerichtsgebühren, Übersetzungskosten und weitere Verfahrenskosten entstehen.

Für die Zwangsvollstreckung können gesetzliche Kosten und Vorschüsse anfallen.

Ob und in welchem Umfang diese Kosten vom Schuldner erstattet werden können, richtet sich nach dem anwendbaren Recht und der gerichtlichen beziehungsweise vollstreckungsrechtlichen Entscheidung.

Vor Einleitung kostenintensiver Maßnahmen sollte eine wirtschaftliche Abwägung erfolgen.

26. Forderungseinzug ohne persönliche Reise in die Ukraine

Für deutsche Unternehmen ist es häufig wichtig, dass der Geschäftsführer nicht persönlich in die Ukraine reisen muss.

In vielen Fällen kann die rechtliche Durchsetzung durch einen entsprechend bevollmächtigten ukrainischen Rechtsanwalt erfolgen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Prüfung der Forderung
  • Kommunikation mit dem Schuldner
  • Außergerichtliche Verhandlungen
  • Vorbereitung und Einreichung einer Klage
  • Vertretung im Gerichtsverfahren
  • Anerkennung ausländischer Entscheidungen
  • Einleitung und Begleitung der Zwangsvollstreckung

Die erforderlichen Vollmachten und Unternehmensunterlagen können grundsätzlich aus Deutschland vorbereitet werden.

Je nach Verfahren können zusätzliche formale Anforderungen bestehen.

27. Wie Ahrens + Schwarz deutsche Unternehmen beim Forderungseinzug unterstützt

Ahrens + Schwarz begleitet seit 2004 deutsche und internationale Unternehmen bei wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten in der Ukraine.

Wir unterstützen Gläubiger bei der rechtlichen und wirtschaftlichen Durchsetzung offener Forderungen.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

Prüfung der Forderung

Wir analysieren die vertragliche Grundlage, die vorhandenen Beweismittel und die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten.

Prüfung des ukrainischen Schuldners

Wir untersuchen im rechtlich zulässigen Umfang die gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Situation des Schuldners.

Außergerichtliche Durchsetzung

Wir übernehmen die anwaltliche Kommunikation und verhandeln gegebenenfalls Zahlungsvereinbarungen.

Gerichtliche Verfahren

Wir vertreten Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche in der Ukraine.

Anerkennung deutscher Gerichtsurteile

Wir begleiten die notwendigen Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren.

Internationale Schiedssprüche

Wir unterstützen bei der Prüfung und Durchsetzung internationaler Schiedssprüche in der Ukraine.

Zwangsvollstreckung

Wir koordinieren und begleiten die gesetzlich vorgesehenen Vollstreckungsmaßnahmen.

Insolvenzrechtliche Fragen

Bei insolventen Schuldnern prüfen wir die Möglichkeiten der Forderungsanmeldung und weiterer rechtlicher Schritte.

Unsere Mandanten erhalten eine deutschsprachige Betreuung und eine zentrale Anlaufstelle für die rechtliche Abwicklung in der Ukraine.

28. Häufig gestellte Fragen zum Forderungseinzug in der Ukraine

Kann ein deutsches Unternehmen eine offene Rechnung in der Ukraine eintreiben?

Ja. Deutsche Unternehmen können ihre berechtigten Forderungen gegen ukrainische Schuldner außergerichtlich oder gerichtlich geltend machen.

Kann ich gegen ein ukrainisches Unternehmen klagen?

Ja. Entscheidend sind die internationale Zuständigkeit des Gerichts und die rechtlichen Voraussetzungen der Forderung.

Ist eine Klage in der Ukraine während des Krieges möglich?

Grundsätzlich ja. Allerdings können besondere organisatorische und rechtliche Einschränkungen bestehen.

Kann ein deutsches Gerichtsurteil in der Ukraine vollstreckt werden?

Ja, unter den Voraussetzungen des einschlägigen internationalen und ukrainischen Rechts. In der Regel ist zunächst ein Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren erforderlich.

Gilt das Haager Übereinkommen von 2019 zwischen Deutschland und der Ukraine?

Ja. Es ist seit dem 1. September 2023 im Verhältnis zwischen Deutschland und der Ukraine anwendbar. Sein sachlicher und zeitlicher Anwendungsbereich muss für das konkrete Urteil geprüft werden.

Kann ein ukrainisches Bankkonto gepfändet werden?

Grundsätzlich ja, wenn ein vollstreckbarer Titel und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bestimmte Konten und Gelder können besonderen Beschränkungen unterliegen.

Ist die Zwangsvollstreckung während des Kriegsrechts ausgesetzt?

Nicht generell. Für bestimmte Schuldner, Vermögenswerte und Gebiete bestehen jedoch besondere gesetzliche Einschränkungen.

Kann ich auch Zinsen und Vertragsstrafen verlangen?

Das hängt vom Vertrag und dem anwendbaren Recht ab.

Wie lange beträgt die Verjährungsfrist?

Die allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt in der Ukraine grundsätzlich drei Jahre. Für bestimmte Ansprüche gelten besondere Fristen.

Kann ich einen ukrainischen Geschäftsführer persönlich verklagen?

Nur wenn eine eigenständige gesetzliche oder vertragliche Haftungsgrundlage besteht.

Was passiert, wenn das ukrainische Unternehmen insolvent ist?

Dann muss geprüft werden, ob und wie die Forderung im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden kann.

Muss ich persönlich in die Ukraine reisen?

In vielen Fällen nicht. Die rechtliche Vertretung kann durch entsprechend bevollmächtigte ukrainische Rechtsanwälte erfolgen.

29. Fazit: Erfolgreicher Forderungseinzug erfordert mehr als ein Gerichtsurteil

Offene Forderungen gegen ukrainische Unternehmen können auch während des Kriegsrechts rechtlich durchgesetzt werden.

Deutsche Gläubiger verfügen über unterschiedliche Möglichkeiten, von der außergerichtlichen Zahlungsaufforderung über die gerichtliche Geltendmachung bis zur Zwangsvollstreckung.

Auch deutsche Gerichtsurteile und internationale Schiedssprüche können unter den gesetzlichen Voraussetzungen in der Ukraine anerkannt und vollstreckt werden.

Entscheidend ist jedoch die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit.

Ein Gerichtsverfahren sollte nicht allein deshalb eingeleitet werden, weil eine Forderung rechtlich besteht.

Vielmehr müssen die Beweislage, die Verjährung, die Vermögensverhältnisse des Schuldners und mögliche Vollstreckungsbeschränkungen berücksichtigt werden.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft, unnötige Kosten zu vermeiden und die Erfolgsaussichten der Forderungsdurchsetzung realistisch einzuschätzen.

30. Offene Forderungen in der Ukraine? Ahrens + Schwarz unterstützt Sie

Ihr ukrainischer Geschäftspartner bezahlt Rechnungen nicht?

Sie haben Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht, erhalten aber keine Zahlung?

Sie verfügen bereits über ein deutsches Gerichtsurteil und möchten dieses in der Ukraine vollstrecken?

Oder benötigen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines internationalen Schiedsspruchs?

Ahrens + Schwarz unterstützt deutsche Unternehmen beim Forderungseinzug in der Ukraine.

Seit 2004 begleiten wir deutschsprachige Mandanten bei wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten und gerichtlichen Verfahren in der Ukraine.

Wir prüfen Ihre Forderung, analysieren die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten und entwickeln eine auf den konkreten Fall abgestimmte Vorgehensweise.

Von der anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das Gerichtsverfahren bis zur Begleitung der Zwangsvollstreckung erhalten Sie eine deutschsprachige rechtliche Betreuung.

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Angelegenheit und möglichst folgende Unterlagen:

  • Vertrag oder Bestellung
  • Offene Rechnungen
  • Liefer- oder Leistungsnachweise
  • Bisherige Korrespondenz mit dem Schuldner
  • Angaben zum ukrainischen Unternehmen
  • Gegebenenfalls bereits vorhandene Gerichtsurteile

Auf dieser Grundlage können wir den rechtlichen Prüfungsbedarf einschätzen und Ihnen ein konkretes Angebot unterbreiten.

Ahrens + Schwarz – Deutschsprachige Rechtsberatung in der Ukraine seit 2004

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