Fachbeitrag 30.10.2026

Erbschaft in der Ukraine aus Deutschland regeln – Fristen, Erbschein, Vollmacht und Immobilienverkauf ohne Anreise


Sie haben eine Wohnung, ein Haus oder Bankguthaben in der Ukraine geerbt? Erfahren Sie, wie Sie die Erbschaft aus Deutschland ohne persönliche Anreise annehmen, Fristen einhalten, Vollmachten ausstellen und geerbte Immobilien verkaufen können. Ahrens + Schwarz begleitet die gesamte Nachlassabwicklung in der Ukraine seit über 20 Jahren – deutschsprachig und aus einer Hand.

Erbschaft in der Ukraine aus Deutschland regeln – Erbschein, Vollmacht, Fristen und Immobilienverkauf ohne Anreise

Ukrainisches Erbrecht 2026: Wie deutsche und ukrainische Staatsbürger eine Erbschaft in der Ukraine annehmen, Immobilien und Bankguthaben übernehmen und den gesamten Nachlass aus Deutschland abwickeln lassen können.

Erbschaft in der Ukraine: Ist eine Abwicklung ohne persönliche Anreise möglich?

Wer in Deutschland lebt und eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück oder Bankguthaben in der Ukraine geerbt hat, steht häufig vor erheblichen organisatorischen und rechtlichen Schwierigkeiten.

Die Entfernung zwischen Deutschland und der Ukraine ist dabei nur eines von mehreren Problemen. Hinzu kommen unterschiedliche Rechtssysteme, sprachliche Hürden, notarielle Anforderungen, Fristen und die besonderen Bedingungen während des Kriegsrechts.

Viele Erben stellen sich deshalb dieselben Fragen:

Muss ich persönlich in die Ukraine reisen? Kann ein Rechtsanwalt die Erbschaft für mich abwickeln? Welche Fristen gelten? Was passiert, wenn der Verstorbene in einem Kriegsgebiet gelebt hat? Kann eine geerbte Wohnung anschließend verkauft werden?

Die gute Nachricht: Eine ukrainische Erbschaft kann in vielen Fällen weitgehend oder vollständig aus Deutschland abgewickelt werden. Allerdings müssen bestimmte Erklärungen vom Erben persönlich abgegeben werden. Die übrigen Schritte können häufig auf Grundlage einer geeigneten Vollmacht durch Vertreter in der Ukraine durchgeführt werden.

Ahrens + Schwarz begleitet seit 2004 deutsche und internationale Mandanten bei rechtlichen Angelegenheiten in der Ukraine. Wir unterstützen Erben bei der Vorbereitung der Unterlagen, der Kommunikation mit ukrainischen Notaren, der Nachlassabwicklung und gegebenenfalls beim anschließenden Verkauf geerbter Immobilien.

Unser Ziel ist eine rechtssichere Erledigung der Angelegenheit mit möglichst geringem Aufwand für den Mandanten.

1. Das Wichtigste zur Erbschaft in der Ukraine im Überblick

Für die Annahme einer Erbschaft in der Ukraine gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Monaten ab dem Erbfall.

Erben, die nicht dauerhaft mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben, müssen ihre Erbschaftsannahme grundsätzlich durch eine persönliche Erklärung gegenüber einem zuständigen ukrainischen Notar vornehmen.

Wer in Deutschland lebt, kann die erforderliche Erklärung unter Beachtung der Formvorschriften auch aus dem Ausland übermitteln.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Erbschaftsannahme und der späteren Abwicklung:

  • Die Erklärung über die Annahme der Erbschaft ist grundsätzlich eine persönliche Willenserklärung des Erben.
  • Ein Vertreter kann zahlreiche nachfolgende Schritte auf Grundlage einer Vollmacht erledigen.
  • Der ukrainische Erbnachweis wird grundsätzlich erst nach Ablauf der maßgeblichen gesetzlichen Frist ausgestellt.
  • Die Ausstellung des Erbnachweises kann auch später erfolgen, wenn die Erbschaft wirksam angenommen wurde.
  • Geerbte Immobilien können nach ordnungsgemäßer Eigentumsregistrierung grundsätzlich verkauft werden.
  • Für Immobilien in besetzten Gebieten und Kriegsgebieten gelten besondere praktische und rechtliche Bedingungen.

Die rechtzeitige Annahme der Erbschaft ist regelmäßig der wichtigste erste Schritt.

2. Welches Erbrecht gilt bei einer deutsch-ukrainischen Erbschaft?

Internationale Erbfälle können Verbindungen zu mehreren Staaten aufweisen.

Beispielsweise kann ein ukrainischer Staatsbürger zuletzt in Deutschland gelebt haben, während sich seine Wohnung weiterhin in der Ukraine befindet.

Ebenso kann ein deutscher Staatsbürger eine Immobilie in Kyiv, Odesa, Lwiw oder einer anderen ukrainischen Stadt hinterlassen.

In solchen Fällen muss zunächst festgestellt werden, welches Recht auf die Erbfolge und welche Vorschriften auf die einzelnen Nachlassgegenstände anzuwenden sind.

Dabei können das ukrainische internationale Privatrecht, die europäische Erbrechtsverordnung, bilaterale Abkommen und die jeweiligen nationalen Vorschriften Bedeutung haben.

Bei Immobilien ist insbesondere zu berücksichtigen, dass ukrainische Grundstücks- und Registervorschriften auch dann relevant bleiben, wenn die Erbfolge nach einer anderen Rechtsordnung beurteilt wird.

Ein deutscher Erbschein führt deshalb nicht automatisch zur Eintragung eines neuen Eigentümers im ukrainischen Immobilienregister.

Ob und welche zusätzlichen Nachweise oder Verfahren erforderlich sind, muss anhand des konkreten Erbfalls geprüft werden.

3. Wer ist in der Ukraine erbberechtigt?

Das ukrainische Erbrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen der Erbfolge aufgrund eines Testaments und der gesetzlichen Erbfolge.

Erbschaft aufgrund eines Testaments

Hat der Verstorbene ein wirksames Testament hinterlassen, richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach den dort enthaltenen Verfügungen.

Dabei müssen jedoch mögliche zwingende Rechte bestimmter Angehöriger berücksichtigt werden.

Nicht jedes Testament kann ohne weitere Prüfung umgesetzt werden. Beispielsweise können Fragen der Wirksamkeit, Auslegung oder des Pflichtanteils entstehen.

Gesetzliche Erbfolge

Liegt kein wirksames Testament vor oder erfasst es nicht den gesamten Nachlass, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung.

Nach ukrainischem Recht gehören zur ersten gesetzlichen Erbenordnung grundsätzlich die Kinder, der überlebende Ehegatte und die Eltern des Verstorbenen.

Weitere Angehörige können nach Maßgabe der gesetzlichen Erbenordnungen erbberechtigt sein.

Bei internationalen Familienverhältnissen ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich.

Besondere Schwierigkeiten entstehen beispielsweise bei früheren Ehen, Namensänderungen, im Ausland ausgestellten Geburtsurkunden oder fehlenden Personenstandsdokumenten.

4. Welche Frist gilt für die Annahme einer Erbschaft in der Ukraine?

Die wichtigste Frist beträgt grundsätzlich sechs Monate ab dem Tod des Erblassers.

Innerhalb dieses Zeitraums muss der Erbe die rechtlich erforderlichen Schritte zur Annahme der Erbschaft unternehmen, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Eine Besonderheit gilt unter anderem für Personen, die zum Zeitpunkt des Erbfalls dauerhaft mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Sie können unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Erben gelten, die die Erbschaft angenommen haben, sofern sie nicht rechtzeitig darauf verzichten.

Für Erben in Deutschland ist diese Ausnahme jedoch häufig nicht einschlägig.

Beispiel

Eine ukrainische Staatsbürgerin lebt seit mehreren Jahren in Deutschland.

Ihre Mutter verstirbt am 15. Januar 2026 in der Ukraine und hinterlässt eine Wohnung.

Die Tochter möchte die Wohnung übernehmen, kann aber nicht persönlich in die Ukraine reisen.

Sie muss rechtzeitig klären, wie ihre Erklärung zur Annahme der Erbschaft formwirksam abgegeben und dem zuständigen ukrainischen Notar übermittelt werden kann.

Die spätere Ausstellung des Erbnachweises kann dagegen nach Ablauf der Annahmefrist erfolgen.

Besonderheiten während des Kriegsrechts

Während des Kriegsrechts gelten besondere Vorschriften für bestimmte Erbfälle.

Wird ein Todesfall beispielsweise erst mehr als einen Monat nach dem Tod amtlich registriert, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für die Berechnung bestimmter erbrechtlicher Fristen der Zeitpunkt der staatlichen Todesregistrierung maßgeblich sein.

Daraus folgt jedoch nicht, dass die allgemeine sechsmonatige Annahmefrist für sämtliche Erbfälle während des Kriegsrechts aufgehoben wäre.

Die Fristberechnung muss daher stets anhand der konkreten Daten und gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen.

5. Erbschaft aus Deutschland annehmen – So funktioniert das Verfahren

Wer in Deutschland lebt, muss für die Erklärung der Erbschaftsannahme nicht zwingend persönlich zu einem ukrainischen Notar reisen.

Die Erklärung kann insbesondere unter Einschaltung einer ukrainischen konsularischen Vertretung oder eines ausländischen Notars vorbereitet werden.

Bei einer notariell beglaubigten Erklärung aus Deutschland müssen die Anforderungen an die Anerkennung des Dokuments in der Ukraine beachtet werden.

Hierzu können eine Apostille und eine beglaubigte ukrainische Übersetzung gehören.

Die Erklärung wird anschließend dem zuständigen ukrainischen Notar übermittelt.

Besonders wichtig ist die korrekte Formulierung der Erklärung. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen können zu Verzögerungen führen.

Auch die Auswahl des zuständigen Notars sollte vor dem Versand geklärt werden.

Kann der Rechtsanwalt die Erbschaftsannahme selbst erklären?

Die Erklärung über die Annahme einer Erbschaft ist nach ukrainischem Recht grundsätzlich persönlich durch den Erben abzugeben.

Eine Vollmacht ersetzt diese persönliche Willenserklärung nicht.

Der Rechtsanwalt kann jedoch die Erklärung vorbereiten, die formalen Anforderungen mit dem Notar abstimmen, den Versand koordinieren und die anschließende Nachlassabwicklung übernehmen.

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, um einen Fristverlust zu vermeiden.

6. Was passiert, wenn die Sechsmonatsfrist versäumt wurde?

Wurde die Frist zur Erbschaftsannahme versäumt, bedeutet dies nicht in jedem Fall, dass die Erbschaft endgültig verloren ist.

Das ukrainische Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten vor, eine verspätete Annahme zu ermöglichen.

Zustimmung anderer Erben

Wenn andere Erben die Erbschaft bereits angenommen haben, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen deren schriftliche Zustimmung eine nachträgliche Beteiligung ermöglichen.

Ob dieser Weg offensteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Gerichtliche Bestimmung einer zusätzlichen Frist

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein ukrainisches Gericht dem Erben eine zusätzliche Frist zur Abgabe seiner Annahmeerklärung einräumen.

Dafür müssen rechtlich erhebliche Gründe für die Fristversäumnis vorliegen.

Nicht jede persönliche Schwierigkeit genügt.

Insbesondere führt der bloße Aufenthalt in Deutschland nicht automatisch zu einer Verlängerung oder Wiederherstellung der Frist.

Welche Gründe können relevant sein?

Je nach Sachverhalt können etwa schwerwiegende gesundheitliche Hindernisse, besondere kriegsbedingte Umstände oder andere objektive Schwierigkeiten von Bedeutung sein.

Entscheidend ist, ob die geltend gemachten Gründe nach ukrainischem Recht und der einschlägigen Rechtsprechung als ausreichend angesehen werden.

Ein gerichtliches Verfahren ist deshalb sorgfältig vorzubereiten.

7. Welche Dokumente werden für eine ukrainische Erbschaft benötigt?

Der konkrete Dokumentenbedarf hängt von den familiären Verhältnissen, der Erbfolge und der Art des Vermögens ab.

Regelmäßig werden folgende Unterlagen benötigt:

Dokumente des Erblassers

  • Sterbeurkunde
  • Angaben zum letzten Wohnsitz
  • gegebenenfalls Testament
  • Eigentumsnachweise
  • Informationen über Bankkonten und andere Vermögenswerte

Dokumente des Erben

  • Reisepass oder Personalausweis
  • ukrainische Steueridentifikationsnummer, soweit erforderlich
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde bei entsprechenden Namensänderungen
  • sonstige Nachweise der Verwandtschaft
  • gegebenenfalls Vollmacht

Unterlagen zu Immobilien

  • Kaufvertrag oder früherer Erwerbsnachweis
  • Eigentumsurkunde
  • Auszüge aus Registern
  • technische Unterlagen
  • gegebenenfalls Katasterinformationen

Nicht in jedem Erbfall müssen sämtliche Dokumente vorgelegt werden.

Besonders bei älteren ukrainischen Immobilien fehlen häufig aktuelle Registereinträge oder einzelne Eigentumsnachweise.

Dann muss geprüft werden, ob die erforderlichen Informationen aus Archiven oder anderen staatlichen Registern beschafft werden können.

8. Deutsche Urkunden in der Ukraine verwenden – Apostille und Übersetzung

Viele Erben verfügen über deutsche Personenstandsurkunden, beispielsweise Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden.

Diese Dokumente müssen für die Verwendung in der Ukraine in der erforderlichen Form vorgelegt werden.

Abhängig von der Urkunde, dem Ausstellungsstaat und einschlägigen internationalen Abkommen kann eine Apostille erforderlich sein.

Daneben wird regelmäßig eine ukrainische Übersetzung benötigt.

Bei Namensabweichungen kann die Dokumentation besonders aufwendig werden.

Beispielsweise kann eine Erbin nach ihrer Eheschließung in Deutschland einen anderen Familiennamen tragen als auf ihrer ukrainischen Geburtsurkunde.

In solchen Fällen muss die Identität anhand einer nachvollziehbaren Dokumentenkette nachgewiesen werden.

Wir unterstützen Mandanten bei der Zusammenstellung und Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.

9. Vollmacht für die Erbschaftsabwicklung in der Ukraine

Eine geeignete Vollmacht ist häufig die Grundlage dafür, dass die weitere Nachlassabwicklung ohne persönliche Reise durchgeführt werden kann.

Der Bevollmächtigte kann – abhängig vom Inhalt der Vollmacht und den gesetzlichen Anforderungen – insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:

  • Kommunikation mit ukrainischen Notaren
  • Beschaffung von Registerauszügen
  • Beantragung und Entgegennahme von Unterlagen
  • Vertretung gegenüber Behörden
  • Vorbereitung der Eigentumsregistrierung
  • Abwicklung bestimmter Bankangelegenheiten
  • Vorbereitung eines Immobilienverkaufs
  • Unterzeichnung zulässiger Verträge
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Die Vollmacht muss auf den konkreten Erbfall abgestimmt werden.

Eine zu allgemein formulierte Vollmacht kann von einem ukrainischen Notar oder einer Bank zurückgewiesen werden.

Umgekehrt sollten weitreichende Befugnisse nur dann erteilt werden, wenn sie tatsächlich erforderlich sind.

Besonders bei Immobilienverkäufen empfiehlt sich eine präzise Regelung der Verkaufs- und Zahlungsmodalitäten.

10. Ukrainischen Erbnachweis erhalten – Was entspricht dem deutschen Erbschein?

Nach ordnungsgemäßer Annahme der Erbschaft und Prüfung der Unterlagen kann der zuständige ukrainische Notar einen Erbnachweis ausstellen.

Das ukrainische Dokument heißt Свідоцтво про право на спадщину – Zeugnis über das Recht auf Erbschaft.

Es erfüllt im ukrainischen Rechtsverkehr eine zentrale Funktion beim Nachweis der Erbenstellung und der Zuordnung von Nachlassgegenständen.

Es ist jedoch nicht in jeder Hinsicht mit dem deutschen Erbschein gleichzusetzen.

Die Ausstellung erfolgt grundsätzlich nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist.

Wurde die Erbschaft wirksam angenommen, besteht für die spätere Beantragung des ukrainischen Erbnachweises grundsätzlich keine entsprechende starre Sechsmonatsfrist.

Bei Immobilien ist anschließend beziehungsweise im Rahmen der notariellen Abwicklung die erforderliche staatliche Eigentumsregistrierung vorzunehmen.

Erst nach Klärung dieser Schritte kann der Erbe regelmäßig uneingeschränkt über die geerbte Immobilie verfügen.

11. Wohnung oder Haus in der Ukraine geerbt – Was ist zu tun?

Zu den häufigsten Nachlassgegenständen gehören Wohnungen, Einfamilienhäuser und Grundstücke.

Gerade bei Erben in Deutschland besteht oft kein Interesse daran, die Immobilie selbst zu nutzen.

Stattdessen soll sie verkauft oder innerhalb der Familie übertragen werden.

Zunächst muss jedoch festgestellt werden, ob der Verstorbene tatsächlich als Eigentümer eingetragen war und ob Belastungen oder andere rechtliche Hindernisse bestehen.

Prüfung des Eigentums

Bei älteren Immobilien kann die Eigentumslage kompliziert sein.

Manche Wohnungen wurden bereits in den 1990er-Jahren privatisiert.

Die damaligen Eigentumsnachweise können sich erheblich von heutigen Registerdokumenten unterscheiden.

In bestimmten Fällen sind zusätzliche Archiv- oder Registerrecherchen erforderlich.

Prüfung möglicher Belastungen

Vor einem Verkauf sollten insbesondere folgende Fragen geklärt werden:

Bestehen Hypotheken oder andere Sicherungsrechte?

Sind gerichtliche Verfügungsbeschränkungen eingetragen?

Gibt es weitere Miteigentümer?

Bestehen Rechte anderer Personen an der Wohnung?

Sind die erforderlichen technischen Unterlagen vorhanden?

Eine sorgfältige Prüfung verhindert, dass sich erst beim Notartermin herausstellt, dass die Immobilie nicht verkauft werden kann.

12. Geerbte Immobilie in der Ukraine ohne Anreise verkaufen

Viele Erben möchten eine geerbte Wohnung möglichst schnell verkaufen.

Ein persönlicher Aufenthalt in der Ukraine ist hierfür nicht in jedem Fall erforderlich.

Der Verkauf kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Allerdings muss die Vollmacht den Immobilienverkauf ausdrücklich und ausreichend bestimmt ermöglichen.

Wie läuft der Verkauf ab?

Zunächst wird die Erbschaft abgeschlossen und das Eigentum des Erben ordnungsgemäß registriert.

Anschließend werden die erforderlichen Unterlagen für den Verkauf zusammengestellt.

Hierzu gehören insbesondere Eigentumsnachweise, Registerinformationen und gegebenenfalls technische Unterlagen.

Nach Prüfung des Käufers und Abstimmung der Vertragsbedingungen kann der notarielle Kaufvertrag vorbereitet werden.

Die Kaufpreiszahlung und die steuerlichen Verpflichtungen müssen ebenfalls geklärt werden.

Wie erhält der Erbe den Kaufpreis in Deutschland?

Die Überweisung eines Immobilienkaufpreises von der Ukraine nach Deutschland kann durch devisenrechtliche Vorschriften und bankinterne Anforderungen beeinflusst werden.

Während des Kriegsrechts bestehen besondere Beschränkungen des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.

Deshalb sollte bereits vor Abschluss des Kaufvertrages geklärt werden, auf welchem rechtlich zulässigen Weg der Kaufpreis vereinnahmt und gegebenenfalls ins Ausland übertragen werden kann.

Eine spätere Überweisung nach Deutschland darf nicht ohne Prüfung als selbstverständlich vorausgesetzt werden.

13. Bankguthaben in der Ukraine erben

Neben Immobilien können auch Bankkonten, Sparguthaben und andere finanzielle Vermögenswerte zum Nachlass gehören.

Die Abwicklung ist häufig komplizierter, wenn der Erbe keine Informationen über die Konten des Verstorbenen besitzt.

In solchen Fällen muss zunächst geklärt werden, bei welchen Banken Vermögenswerte vorhanden sein könnten.

Anschließend können im Rahmen des Nachlassverfahrens entsprechende Nachweise und Informationen eingeholt werden.

Die Auszahlung setzt regelmäßig die ordnungsgemäße Feststellung der Erbenstellung sowie die Erfüllung der bankrechtlichen Anforderungen voraus.

Kann ein Rechtsanwalt die Bankangelegenheiten übernehmen?

Viele organisatorische und rechtliche Schritte können auf Grundlage einer geeigneten Vollmacht übernommen werden.

Ob eine konkrete Bank die Auszahlung an einen Bevollmächtigten ermöglicht und welche zusätzlichen Nachweise erforderlich sind, muss jedoch mit dem jeweiligen Kreditinstitut abgestimmt werden.

Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.

Bei internationalen Erbfällen können außerdem steuerliche und devisenrechtliche Fragen entstehen.

14. Erbschaft in besetzten Gebieten oder Kriegsgebieten

Besonders schwierig sind Erbschaften, bei denen sich der letzte Wohnsitz des Verstorbenen oder die Nachlassimmobilie in einem besetzten Gebiet oder einer Region mit aktiven Kampfhandlungen befindet.

Betroffen sein können beispielsweise Immobilien in Teilen der Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja oder Cherson.

Die ukrainische Gesetzgebung sieht für bestimmte Konstellationen besondere Regeln zur notariellen Zuständigkeit vor.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Erbverfahren auch bei einem Notar auf ukrainisch kontrolliertem Gebiet eingeleitet oder fortgeführt werden.

Ist eine Erbschaft trotz Besetzung möglich?

Grundsätzlich kann die rechtliche Nachlassabwicklung möglich sein, auch wenn der unmittelbare Zugang zur Immobilie derzeit nicht besteht.

Dabei muss zwischen der Feststellung des Erbrechts und der tatsächlichen Verfügung über die Immobilie unterschieden werden.

Eine rechtlich wirksame Erbschaft bedeutet nicht automatisch, dass die Immobilie besichtigt, genutzt oder verkauft werden kann.

Was gilt für Dokumente aus besetzten Gebieten?

Hier können besondere Schwierigkeiten entstehen.

Unterlagen, die von Besatzungsbehörden ausgestellt wurden, sind nicht ohne Weiteres als reguläre ukrainische Dokumente verwendbar.

Es muss geprüft werden, welche Nachweise nach ukrainischem Recht anerkannt werden und ob zusätzliche gerichtliche Verfahren erforderlich sind.

15. Was passiert, wenn die Eigentumsurkunden fehlen?

In der Praxis kommt es häufig vor, dass Erben keinen Zugriff auf die Unterlagen des Verstorbenen haben.

Möglicherweise befindet sich die Wohnung in einer anderen Stadt oder wurde durch Kriegseinwirkungen beschädigt.

Auch können Dokumente verloren gegangen sein.

In solchen Fällen sollten zunächst die verfügbaren staatlichen Register und Archive geprüft werden.

Lassen sich die Eigentumsrechte nicht ausreichend nachweisen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden.

Wichtig ist, die Annahmefrist nicht zu versäumen, nur weil die Eigentumsunterlagen noch fehlen.

Die rechtzeitige Annahme der Erbschaft und die spätere Beschaffung von Nachweisen sind unterschiedliche Schritte.

16. Ukrainische Erbschaft und Schulden des Verstorbenen

Eine Erbschaft besteht nicht immer ausschließlich aus Vermögenswerten.

Zum Nachlass können auch Verbindlichkeiten gehören.

Dazu zählen beispielsweise Darlehen, bestimmte offene Forderungen oder andere rechtlich relevante Verpflichtungen des Verstorbenen.

Das ukrainische Erbrecht enthält besondere Regeln zur Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten.

Vor einer Entscheidung über die Annahme der Erbschaft sollte deshalb geprüft werden, ob bekannte Schulden bestehen.

Dies ist besonders wichtig, wenn der wirtschaftliche Wert des Nachlasses unklar ist.

Eine isolierte Annahme nur der wertvollen Nachlassgegenstände unter Ausschluss der übrigen Erbschaft ist grundsätzlich nicht möglich.

17. Kann eine Erbschaft in der Ukraine ausgeschlagen werden?

Ein Erbe kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf die Erbschaft verzichten.

Dabei sind die geltenden Fristen und Formvorschriften zu beachten.

Eine Ausschlagung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn erhebliche Schulden bestehen oder der Erbe aus anderen Gründen kein Interesse am Nachlass hat.

Die Entscheidung sollte jedoch nicht vorschnell getroffen werden.

Je nach Familienverhältnissen kann ein Verzicht Auswirkungen auf die Rechte anderer Angehöriger haben.

Auch bei der Ausschlagung aus Deutschland ist die korrekte Form der Erklärung entscheidend.

18. Erbschaftsteuer in der Ukraine – Welche Kosten entstehen?

Die steuerliche Behandlung einer ukrainischen Erbschaft hängt von mehreren Faktoren ab.

Entscheidend können insbesondere das Verwandtschaftsverhältnis, der steuerliche Ansässigkeitsstatus der Beteiligten und die Art des geerbten Vermögens sein.

Für bestimmte nahe Angehörige können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Steuervergünstigungen gelten.

Besondere Aufmerksamkeit ist jedoch bei Erben erforderlich, die steuerlich als Nichtansässige der Ukraine gelten.

Erbschaft durch einen in Deutschland lebenden Erben

Wenn ein steuerlich nicht in der Ukraine ansässiger Erbe Vermögen von einem ukrainischen Steuerresidenten erbt, können nach den ukrainischen Vorschriften grundsätzlich 18 Prozent Einkommensteuer und 5 Prozent Militärabgabe anfallen.

Die steuerliche Ansässigkeit ist dabei nicht mit der Staatsangehörigkeit gleichzusetzen.

Ein ukrainischer Staatsbürger, der dauerhaft in Deutschland lebt, kann steuerlich anders behandelt werden als ein in der Ukraine ansässiger Erbe.

Deshalb muss die steuerliche Situation vor Ausstellung des Erbnachweises sorgfältig geprüft werden.

Weitere Kosten

Zusätzlich können entstehen:

  • Notargebühren
  • Registergebühren
  • Übersetzungskosten
  • Apostillenkosten
  • Gebühren für Dokumentenbeschaffung
  • Kosten einer Immobilienbewertung
  • Rechtsanwaltskosten

Bei einem späteren Immobilienverkauf können weitere steuerliche Verpflichtungen hinzukommen.

Auch mögliche deutsche Steuerpflichten sollten gesondert geprüft werden.

19. Muss die Erbschaft auch in Deutschland versteuert werden?

Eine ukrainische Erbschaft kann auch deutsche steuerliche Fragen auslösen.

Ob in Deutschland Erbschaftsteuer entsteht, hängt insbesondere von der steuerlichen Anknüpfung an Deutschland, den persönlichen Freibeträgen, dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert des Nachlasses ab.

Es wäre daher falsch anzunehmen, dass eine Erbschaft allein deshalb ausschließlich in der Ukraine steuerpflichtig ist, weil sich die Immobilie dort befindet.

Ebenso bedeutet eine ukrainische Steuerpflicht nicht automatisch, dass in Deutschland derselbe Betrag nochmals in voller Höhe besteuert wird.

Die mögliche Anrechnung ausländischer Steuern und die einschlägigen deutschen Regelungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Bei größeren Nachlässen empfiehlt sich eine koordinierte steuerliche Beratung in beiden Staaten.

20. Wie lange dauert eine Erbschaftsabwicklung in der Ukraine?

Die Dauer hängt von den konkreten Umständen ab.

Bei einem unkomplizierten Erbfall mit vollständigen Unterlagen kann der ukrainische Erbnachweis grundsätzlich nach Ablauf der gesetzlichen Annahmefrist ausgestellt werden.

Die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt jedoch von der Vorbereitung der Unterlagen, den Prüfungen des Notars und der Zusammensetzung des Nachlasses ab.

Verzögerungen entstehen insbesondere durch:

  • fehlende Personenstandsurkunden,
  • unklare Verwandtschaftsverhältnisse,
  • fehlende Eigentumsnachweise,
  • mehrere Erben,
  • gerichtliche Streitigkeiten,
  • ausländische Dokumente,
  • Immobilien in Kriegsgebieten,
  • Probleme bei der staatlichen Registrierung.

Bei streitigen oder besonders komplexen Erbfällen kann die Abwicklung erheblich länger dauern.

21. Erbschaftsabwicklung aus Deutschland – Ein praktisches Beispiel

Ein in Deutschland lebender Erbe erfährt, dass seine Mutter in der Ukraine verstorben ist.

Zum Nachlass gehört eine Eigentumswohnung in Odesa.

Der Erbe möchte die Wohnung nicht selbst nutzen, sondern nach Abschluss des Erbverfahrens verkaufen.

Eine persönliche Reise in die Ukraine kommt für ihn nicht infrage.

Schritt 1: Rechtliche Erstprüfung

Zunächst wird festgestellt, ob der Erbe aufgrund eines Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt ist.

Anschließend werden die maßgeblichen Fristen geprüft.

Schritt 2: Erbschaftsannahme

Die notwendige Erklärung wird vorbereitet und in der erforderlichen Form vom Erben persönlich abgegeben.

Schritt 3: Vollmacht

Der Erbe erteilt eine geeignete Vollmacht für die weitere Abwicklung.

Schritt 4: Beschaffung der Unterlagen

Die erforderlichen Personenstands-, Eigentums- und Registerdokumente werden zusammengestellt.

Schritt 5: Notarielle Nachlassabwicklung

Die Erbenstellung und die Nachlassgegenstände werden durch den zuständigen ukrainischen Notar geprüft.

Schritt 6: Eigentumsregistrierung

Die Wohnung wird nach Maßgabe des ukrainischen Rechts auf den Erben registriert.

Schritt 7: Verkauf der Immobilie

Nach rechtlicher Prüfung und Abstimmung der Zahlungsmodalitäten kann der Verkauf vorbereitet und gegebenenfalls durch einen Bevollmächtigten durchgeführt werden.

Auf diese Weise lässt sich die gesamte Angelegenheit in geeigneten Fällen ohne persönliche Reise des Erben organisieren.

22. Warum eine anwaltliche Vertretung in der Ukraine sinnvoll sein kann

Internationale Erbschaftsangelegenheiten erfordern häufig die Koordination verschiedener Stellen.

Dazu gehören deutsche und ukrainische Notare, Personenstandsbehörden, Registerstellen, Banken, Übersetzer und gegebenenfalls Gerichte.

Für Erben in Deutschland kann diese Abstimmung zeitaufwendig sein.

Sprachliche Schwierigkeiten und unterschiedliche rechtliche Anforderungen erhöhen den Aufwand zusätzlich.

Eine anwaltliche Begleitung kann insbesondere dabei helfen, die erforderlichen Schritte von Beginn an richtig zu planen.

Besonders wichtig ist dies bei hohen Nachlasswerten, mehreren Erben, fehlenden Unterlagen oder Immobilien in schwer zugänglichen Gebieten.

23. Ahrens + Schwarz – Erbschaftsabwicklung in der Ukraine aus einer Hand

Ahrens + Schwarz begleitet seit 2004 deutsche und internationale Mandanten bei rechtlichen Angelegenheiten in der Ukraine.

Wir unterstützen Erben, die in Deutschland oder anderen europäischen Staaten leben und Vermögen in der Ukraine geerbt haben.

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

Erbrechtliche Prüfung

Wir prüfen die Erbenstellung, die maßgeblichen Fristen und die erforderlichen Schritte.

Vorbereitung der Erbschaftsannahme

Wir koordinieren die notwendigen Erklärungen und deren Einreichung beim zuständigen ukrainischen Notar.

Vollmachten und Dokumente

Wir unterstützen bei der Vorbereitung von Vollmachten, Apostillen und Übersetzungen.

Notarielle Nachlassabwicklung

Wir koordinieren das Verfahren mit dem ukrainischen Notar und begleiten die Ausstellung der erforderlichen Nachweisdokumente.

Immobilien und Bankguthaben

Wir unterstützen bei der Feststellung und Abwicklung der zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte.

Eigentumsregistrierung

Wir begleiten die erforderliche Registrierung geerbter Immobilien.

Immobilienverkauf

Auf Wunsch unterstützen wir auch bei der anschließenden Veräußerung der geerbten Wohnung oder des Hauses.

Gerichtliche Verfahren

Wenn die Erbschaft streitig ist oder besondere rechtliche Hindernisse bestehen, prüfen wir die erforderlichen gerichtlichen Schritte.

Unsere Mandanten erhalten eine deutschsprachige Betreuung und eine zentrale Anlaufstelle für die rechtliche Abwicklung in der Ukraine.

24. Häufig gestellte Fragen zur Erbschaft in der Ukraine

Kann ich eine Erbschaft in der Ukraine annehmen, ohne dorthin zu reisen?

Ja. Die erforderliche Erklärung kann unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften auch aus Deutschland abgegeben und an einen ukrainischen Notar übermittelt werden.

Kann ein Rechtsanwalt die Erbschaft für mich annehmen?

Die persönliche Erklärung der Erbschaftsannahme kann grundsätzlich nicht durch einen Bevollmächtigten ersetzt werden. Die weitere Abwicklung kann jedoch häufig durch einen Vertreter erfolgen.

Welche Frist gilt für die Annahme einer Erbschaft?

Grundsätzlich sechs Monate ab dem Erbfall. Für bestimmte Sachverhalte gelten besondere gesetzliche Regelungen.

Was passiert, wenn ich die Frist versäumt habe?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine nachträgliche Annahme mit Zustimmung anderer Erben oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung möglich.

Kann ich eine ukrainische Wohnung aus Deutschland verkaufen?

Ja. Nach ordnungsgemäßer Erbschaftsabwicklung und Eigentumsregistrierung kann ein Verkauf unter den gesetzlichen Voraussetzungen durch einen Bevollmächtigten erfolgen.

Brauche ich einen ukrainischen Erbschein?

Für die Abwicklung ukrainischer Nachlassgegenstände ist regelmäßig ein entsprechender ukrainischer Erbnachweis erforderlich. Die genaue Dokumentenlage hängt vom Einzelfall ab.

Reicht ein deutscher Erbschein aus?

Nicht unbedingt. Ein deutscher Erbschein ersetzt nicht automatisch die in der Ukraine erforderlichen notariellen und registerrechtlichen Schritte.

Was passiert, wenn die Wohnung in einem besetzten Gebiet liegt?

Die erbrechtliche Abwicklung kann unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein. Die tatsächliche Nutzung oder Veräußerung der Immobilie kann jedoch eingeschränkt sein.

Kann ich Bankguthaben in der Ukraine erben?

Ja. Bankguthaben gehören grundsätzlich zum Nachlass. Die Auszahlung setzt die Erfüllung der erbrechtlichen und bankrechtlichen Anforderungen voraus.

Welche Steuern fallen für Erben in Deutschland an?

Die steuerliche Behandlung hängt insbesondere von der Ansässigkeit, dem Verwandtschaftsverhältnis und dem Vermögen ab. In bestimmten Fällen können in der Ukraine 18 Prozent Einkommensteuer und 5 Prozent Militärabgabe entstehen.

Muss ich für die Erbschaft persönlich zum ukrainischen Notar?

Nicht zwingend. Viele Schritte können aus Deutschland vorbereitet oder durch Bevollmächtigte durchgeführt werden.

Kann die Kanzlei auch den anschließenden Immobilienverkauf begleiten?

Ja. Wir unterstützen bei der rechtlichen Vorbereitung, Eigentumsregistrierung und der anschließenden Vertragsabwicklung.

25. Fazit: Ukrainische Erbschaften lassen sich häufig vollständig aus Deutschland organisieren

Wer eine Erbschaft in der Ukraine erhält, muss nicht zwangsläufig persönlich dorthin reisen.

Viele rechtliche und organisatorische Schritte können aus Deutschland vorbereitet und mit anwaltlicher Unterstützung vor Ort abgewickelt werden.

Entscheidend ist jedoch, dass die Erbschaft rechtzeitig und formwirksam angenommen wird.

Anschließend müssen die erforderlichen Unterlagen beschafft, die Erbenstellung nachgewiesen und gegebenenfalls Immobilien oder Bankguthaben ordnungsgemäß übertragen werden.

Bei internationalen Erbfällen sind außerdem steuerliche und devisenrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.

Besonders anspruchsvoll können Erbschaften mit mehreren Erben, fehlenden Eigentumsnachweisen oder Vermögen in Kriegsgebieten sein.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft, Fristversäumnisse zu vermeiden, unnötige Kosten zu reduzieren und die Nachlassabwicklung von Anfang an strukturiert vorzubereiten.

26. Erbschaft in der Ukraine? Wir übernehmen die rechtliche Abwicklung

Sie leben in Deutschland und haben eine Wohnung, ein Haus, ein Grundstück oder Bankguthaben in der Ukraine geerbt?

Sie möchten die Erbschaft ohne persönliche Anreise abwickeln?

Oder benötigen Sie Unterstützung bei einer versäumten Erbschaftsfrist, fehlenden Dokumenten oder dem Verkauf einer geerbten Immobilie?

Ahrens + Schwarz unterstützt Sie bei der rechtlichen Abwicklung Ihrer Erbschaft in der Ukraine.

Seit 2004 begleiten wir deutschsprachige Mandanten bei rechtlichen Angelegenheiten in der Ukraine.

Wir übernehmen die Koordination mit ukrainischen Notaren, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und die weitere rechtliche Betreuung.

Auf Wunsch begleiten wir auch den anschließenden Verkauf geerbter Immobilien.

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Angelegenheit mit folgenden Angaben:

  • Wann und wo ist der Erblasser verstorben?
  • In welchem Verwandtschaftsverhältnis standen Sie zum Verstorbenen?
  • Gibt es ein Testament?
  • Welche Vermögenswerte befinden sich in der Ukraine?
  • Wurde bereits ein ukrainischer Notar eingeschaltet?

Auf dieser Grundlage können wir den rechtlichen Prüfungsbedarf einschätzen und Ihnen ein konkretes Beratungsangebot unterbreiten.

Ahrens + Schwarz – Deutschsprachige Rechtsberatung in der Ukraine seit 2004

Kontakt/Weitere Informationen:

https://ahrens.kiev.ua/Erbrecht-Ukraine-490-de.html

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