Das Geldwäschegesetz soll nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums durch ein neues Stammgesetz ersetzt werden, das Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwBG-E). Die Pläne betreffen nicht nur Banken und Behörden, sondern können auch Verbraucher, Immobilienkäufer, Vereine und Unternehmen berühren. Dieser Beitrag ordnet ein, was bislang bekannt ist und worauf Sie sich einstellen sollten.
Kontext und Bedeutung für Betroffene
Nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) soll die Bekämpfung von Geldwäsche deutlich verstärkt werden. Hintergrund ist ein umfassendes EU-Paket aus dem Mai 2024, das aus zwei Richtlinien und zwei Verordnungen besteht. Das BMF bezeichnet es als bisher weitreichendste Reform in der Geldwäscheprävention. Deutschland muss diese Vorgaben nun in nationales Recht überführen.
Betroffen sind zunächst alle, die nach dem Geldwäscherecht verpflichtet sind, etwa Banken, Notare und Immobilienmakler. Sie müssen in geldwäscherechtlich relevanten Fällen Verdachtsmeldungen abgeben. Neu verpflichtet werden nach dem Entwurf unter anderem Crowdfunding-Dienstleister und Vermittler sowie ab Juli 2029 auch Profifußballvereine und Spielervermittler.
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Mittelbar sind aber auch Privatpersonen betroffen. Behörden sollen leichter auf Konto- und Immobiliendaten zugreifen können. Zudem ist von einer Deckelung von Bargeldzahlungen die Rede. Wer größere Anschaffungen wie Autos, Schmuck oder Edelmetalle bislang bar bezahlt hat, sollte die weitere Entwicklung im Blick behalten.
Rechtlicher Hintergrund
Das bisherige Geldwäschegesetz (GwG) soll aufgehoben werden. Ein komplett neues Gesetz sei nötig, weil der Anpassungsbedarf so groß ist, heißt es in der Entwurfsbegründung. Viele Pflichten, die bisher im GwG stehen, ergeben sich künftig direkt aus EU-Recht.
Die wichtigsten Vorschriften
Für das Verständnis ist der Unterschied zwischen Richtlinie und Verordnung entscheidend:
- Richtlinie: Sie muss vom deutschen Gesetzgeber erst in nationales Recht umgesetzt werden (Art. 288 Abs. 3 AEUV). Bei der 6. EU-Geldwäscherichtlinie gilt dafür eine Frist bis zum 10. Juli 2027. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren.
- Verordnung: Die EU-Geldwäscheverordnung ist ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar anwendbares Recht. Sie legt selbst fest, wer geldwäscherechtlich verpflichtet ist und welche Sorgfalts- und Meldepflichten gelten, etwa bei der Prüfung der Identität von Kunden.
Zum Paket gehört auch die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) in Frankfurt am Main. Sie soll unter anderem 40 Unternehmen des Finanzsektors direkt beaufsichtigen.
Aktuelle Entwicklung
Der Referentenentwurf des BMF wird derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt. Das neue Geldwäschebekämpfungsgesetz soll am 10. Juli 2027 in Kraft treten. Das Kabinett soll den Entwurf laut BMF noch vor Jahresende beschließen. Der Bundesrat muss nach derzeitigem Stand des Ministeriums nicht zustimmen.
Inhaltlich sollen die Bafin und die FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) beim Zoll mehr Aufgaben und Befugnisse erhalten. Die FIU wertet die Verdachtsmeldungen aus, die Banken, Notare und Immobilienmakler abgeben müssen.
Geplant ist außerdem eine zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen, die ab dem 10. Juli 2029 vor allem Strafverfolgungsbehörden schnellen Zugang zu Immobiliendaten verschaffen soll. Bislang sind diese Informationen auf verschiedene Behörden verteilt. Über die neue Stelle sollen Behörden digital abfragen können, wem eine Immobilie gehört, zu welchem Preis sie gekauft wurde und welche Lasten und Grundpfandrechte auf ihr liegen. Da das bundeseinheitliche Datenbankgrundbuch bis dahin nicht fertig sein wird, soll zunächst ein Teilregister mit Grunddaten zu allen Grundstücken und Eigentümern entstehen.
Praktische Einordnung
Das BKA beziffert den Schaden durch Geldwäsche allein für 2025 auf 1,5 Milliarden Euro. Nach Einschätzung des Ministeriums dürfte die tatsächliche Summe deutlich höher liegen. Das BKA beschreibt im Bundeslagebild Organisierte Kriminalität, dass kriminelle Gewinne in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen sollen, indem ihre wahre Herkunft verschleiert wird. Wer Autos, Luxusgüter, Schmuck oder Edelmetalle bar bezahlt, hinterlasse in der Regel keine Papierspur, was die Rückverfolgung erschwere. Die Sicherheitsbehörden sehen zudem einen Trend zu professionellerer und digitalerer Geldwäsche. Beachten Sie, dass es sich bislang nur um einen Referentenentwurf handelt, der sich im weiteren Verfahren noch ändern kann.
Was bedeutet das für Sie?
Für Privatpersonen ergeben sich vor allem mittelbare Folgen. Bei Bankgeschäften, Immobilienkäufen oder dem Kauf hochwertiger Güter können strengere Identitätsprüfungen und Nachfragen zur Herkunft von Geldern hinzukommen. Der erleichterte Zugriff von Behörden auf Konto- und Immobiliendaten bedeutet, dass entsprechende Informationen schneller und digital abrufbar sein sollen.
Für Unternehmen, Vereine und Dienstleister ist wichtig zu prüfen, ob sie künftig zum Kreis der Verpflichteten gehören. Das gilt etwa für Crowdfunding-Anbieter und ab Juli 2029 für Profifußballvereine und Spielervermittler. Wer verpflichtet ist, sollte rechtzeitig Prozesse für Sorgfalts- und Meldepflichten aufbauen, denn die EU-Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar.
Wer Bargeldgeschäfte plant oder unsicher ist, ob Pflichten bestehen, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Fehler bei Geldwäschepflichten können empfindliche Folgen haben.
Tabelle: Übersicht
| Thema | Inhalt | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Neues Stammgesetz (GwBG-E) | Ersetzt das bisherige Geldwäschegesetz | Inkrafttreten am 10. Juli 2027 |
| EU-Geldwäscheverordnung | Unmittelbar anwendbares Recht mit Sorgfalts- und Meldepflichten | Ab 10. Juli 2027 |
| 6. EU-Geldwäscherichtlinie | Umsetzung in nationales Recht erforderlich | Frist bis 10. Juli 2027 |
| Zentrale Zugangsstelle Immobilien | Digitale Abfrage von Eigentümern, Kaufpreisen und Belastungen | Ab 10. Juli 2029 |
| Neue Verpflichtete | Crowdfunding-Dienstleister, ab 2029 Profifußballvereine und Spielervermittler | Teils ab Juli 2027, teils ab Juli 2029 |
| Kabinettsbeschluss | Beschluss des Entwurfs geplant | Vor Jahresende |
Fazit
Die geplante Reform des Geldwäscherechts ist umfassend und setzt europäische Vorgaben um. Behörden erhalten mehr Befugnisse und einfacheren Datenzugriff, zudem wird der Kreis der Verpflichteten erweitert. Noch handelt es sich um einen Referentenentwurf, der sich ändern kann. Betroffene Unternehmen und Privatpersonen sollten die weitere Gesetzgebung beobachten und sich bei Unsicherheiten frühzeitig beraten lassen.
Hinweis
Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.
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Quellen und weiterführende Links
- LTO: Kontenüberwachung, Immobilienregister, Bargeldobergrenze: Klingbeil krempelt das Geldwäschegesetz um
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