Fachbeitrag 01.09.2026

Ein Becher in Luzern


Vor drei Wochen, Luzern, ein Kaffee zum Mitnehmen. Ich habe den Becher in der Hand gedreht, wie man das nach 25 Jahren Produkt- und Abfallrecht eben tut: Becher und Deckel, die Papierbanderole fest verklebt: Ein Verbund, der sich in der Sortieranlage keinem sortenreinen Materialstrom zuordnen lässt und so nicht mehr stofflich recycelt werden kann.

Der erste Reflex: So etwas geht in der EU bald nicht mehr. 

Seit Kurzem gilt die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in der EU. Sie ersetzt das deutsche VerpackG. Zugleich tritt in Deutschland das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz mit ergänzenden Bestimmungen in Kraft. 

Was seit 12. August unmittelbar greift, sind u.a. die erste EU-weite Regulierung von Grenzwerten für PFAS („Ewigkeitschemikalien“) in Lebensmittelkontaktverpackungen wie meinem Trinkbecher, Konformitäts- und Registrierungspflichten für Hersteller.

Was ab diesem Tag noch nicht greift, ist genau das, was mir am Becher aufgefallen war. Die Recyclingfähigkeit aller Verpackungen steht ab diesem Tag im Gesetz – die Messlatte kommt später. Die Design-for-Recycling-Kriterien und die Leistungsstufen A bis C legt die Kommission per delegiertem Rechtsakt bis zum 1. Januar 2028 fest; verbindlich werden sie ab dem 1. Januar 2030. Unter Stufe C gilt eine Verpackung als technisch nicht recyclingfähig und darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Insgesamt verschiebt sich damit der Fokus künftig auf die Frage: Ist die Verpackung so konstruiert, dass sie nach dem Stand der Sortier- und Recyclingtechnik hochwertig recycelt werden kann? Verklebter Deckel und Papierbanderole werden hier unzulässig, wenn sie die erforderliche Recycling-Performance verhindern.

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Vier Jahre klingen nach Zeit. Sie sind es nicht. Verpackungsentwicklung, Werkzeugumstellung, Lieferantenqualifizierung, Freigabe im Lebensmittelkontakt: Das sind Zyklen von zwei bis drei Jahren. Wer 2029 beginnt, hat nicht spät entschieden. Er hat die Entscheidung anderen überlassen.

Und die Schweiz? Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 die neue Verpackungsverordnung (VerpV) verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und regelt erstmals sämtliche Verpackungsarten; die übergeordneten Anforderungen an Gestaltung und Rezyklateinsatz greifen ab 2030. Verpackungen sollen möglichst gut rezyklierbar sein – Anforderungen an die Recycling-Performance sind – wohl bewusst – nicht vorgesehen. Zwei Standards, die, wer aus der Schweiz in die EU liefert, einhalten muss – denn nicht der Sitz entscheidet, sondern der Markt.

Was jetzt zählt.

Nicht die Frage, ob der Becher heute rechtmäßig ist. Sondern ob er es 2030 noch sein wird – und wer im Unternehmen heute die Spezifikation dafür schreibt.

Dr. Bettina Enderle - rechtsanwalt.com

Dr. Bettina Enderle

Frankfurt am Main
  • Umweltrecht,
  • Verfassungsrecht

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Dr. Bettina Enderle

Rechtsanwalt
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