Kontext und Bedeutung für Betroffene
Geoblocking als urheberrechtliche Schutzmaßnahme steht seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Juli 2026 im Mittelpunkt einer wichtigen Rechtsentwicklung. Anlass war ein international viel beachteter Streit um die Tagebücher von Anne Frank. Das Urteil betrifft nicht nur diesen historisch bedeutsamen Einzelfall, sondern hat weitreichende Konsequenzen für alle Anbieter digitaler Inhalte, die grenzüberschreitend tätig sind und dabei unterschiedliche urheberrechtliche Schutzfristen in verschiedenen Ländern beachten müssen.
Für Verlage, Kultureinrichtungen, Bibliotheken und alle, die Werke im Internet zugänglich machen, liefert das Urteil eine wichtige Orientierungshilfe: Wer technische Zugangsbeschränkungen wie Geoblocking auf dem neuesten Stand der Technik einsetzt, kann gemeinfreie Werke online veröffentlichen, ohne in einem anderen Mitgliedstaat Urheberrechte zu verletzen, selbst wenn diese dort noch bestehen.
Rechtlicher Hintergrund
Das Urheberrecht ist in der Europäischen Union zwar durch mehrere Richtlinien harmonisiert, aber nicht vollständig vereinheitlicht. Schutzfristen können daher in einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich lang sein. Ein Werk kann in einem Land bereits gemeinfrei sein, also ohne Einschränkungen genutzt werden, während es in einem anderen Land noch unter Schutz steht.
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Die Tagebücher von Anne Frank veranschaulichen dieses Problem besonders deutlich. In vielen europäischen Ländern, darunter Belgien, sind die Urheberrechte bereits erloschen. In den Niederlanden hingegen sind bestimmte Teile der Tagebücher noch bis zum Jahr 2037 geschützt. Inhaber dieser Rechte ist der Anne Frank Fonds, der nach dem Tod von Otto Frank, dem Vater Anne Franks und einzigen Überlebenden ihrer Familie, die Urheberrechte übernommen hat.
Otto Frank hatte die Tagebücher seiner Tochter 1947 erstmals veröffentlicht. Anne Frank hatte zwei Jahre lang mit ihrer Familie in einem Amsterdamer Hinterhaus gelebt und sich vor den Nationalsozialisten versteckt. Die Schriften wurden zur Weltliteratur. Eine wissenschaftliche Ausgabe in niederländischer Sprache stellte die Anne Frank Stiftung im September 2021 im Internet bereit, beschränkte den Zugriff jedoch mittels Geoblocking. Der Anne Frank Fonds klagte auf Unterlassung.
Die wichtigsten Vorschriften
| Regelungsbereich | Inhalt |
|---|---|
| Öffentliche Wiedergabe | Urheberrechtsinhaber können jede öffentliche Wiedergabe erlauben oder verbieten |
| Schutzfristen EU | Unterschiedlich je nach Mitgliedstaat möglich, vollständige Harmonisierung fehlt |
| Technische Schutzmaßnahmen | Geoblocking gilt laut EuGH als wirksame technische Maßnahme zur Zugangsbeschränkung |
| Gemeinfreiheit | Werk darf nach Ablauf der Schutzfrist ohne Erlaubnis des Rechteinhabers genutzt werden |
| VPN-Umgehung | Technische Umgehbarkeit durch VPN steht der Wirksamkeit des Geoblockings laut EuGH nicht entgegen |
Aktuelle Entwicklung
Der EuGH hat mit Urteil vom 9. Juli 2026 (Az. C-788/24) entschieden, dass die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts darstellt, wenn der Zugang für Nutzer aus Ländern, in denen das Werk noch geschützt ist, durch Geoblocking auf dem neuesten technischen Stand wirksam beschränkt wird. Der Oberste Gerichtshof der Niederlande hatte diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der EuGH schloss sich damit der Einschätzung von Generalanwalt Athanasios Rantos an, der bereits in seinen Schlussanträgen im Januar zu demselben Ergebnis gelangt war. Das Gericht stellte klar, dass auch die theoretische Möglichkeit, das Geoblocking mittels eines Virtual Private Networks (VPN) zu umgehen, der Wirksamkeit der Maßnahme nicht entgegensteht. Entscheidend sei, dass das Geoblocking den freien Zugang in Staaten, in denen das Werk gemeinfrei ist, nicht beeinträchtigt, während es gleichzeitig die Interessen des Rechteinhabers in den Schutzländern wahrt.
Praktische Einordnung
Das Urteil gibt Anbietern eine klare Handlungsanweisung. Wer ein Werk veröffentlicht, das in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten noch urheberrechtlich geschützt ist, muss wirksame technische Maßnahmen ergreifen, um den Zugang aus diesen Staaten zu verhindern. Geoblocking nach dem aktuellen Stand der Technik erfüllt dieses Kriterium nach Auffassung des EuGH. Anbieter, die diese Anforderung erfüllen, müssen keine Urheberrechtsverletzung in den Schutzländern befürchten, auch wenn das Werk in anderen Ländern legal und frei zugänglich ist.
Im konkreten Rechtsstreit liegt der Ball nun wieder beim niederländischen Gericht, das unter Bindung an die Rechtsauffassung des EuGH zu entscheiden hat. Der Unterlassungsantrag des Anne Frank Fonds dürfte nach dieser Grundsatzentscheidung keinen Erfolg haben.
Was bedeutet das für Sie?
Wer Werke, die in manchen EU-Staaten gemeinfrei, in anderen jedoch noch geschützt sind, im Internet veröffentlichen möchte, sollte folgende Punkte beachten:
- Prüfen Sie für jedes Werk die konkrete Schutzdauer in allen relevanten Mitgliedstaaten.
- Setzen Sie Geoblocking auf dem aktuellen Stand der Technik ein, um den Zugang aus Schutzländern zu unterbinden.
- Dokumentieren Sie die eingesetzten technischen Maßnahmen sorgfältig, um im Streitfall nachweisen zu können, dass wirksame Schutzmaßnahmen getroffen wurden.
- Beachten Sie, dass allein die theoretische Umgehbarkeit durch VPN laut EuGH kein Hindernis für die Rechtmäßigkeit Ihrer Veröffentlichung ist.
- Holen Sie im Zweifelsfall rechtlichen Rat ein, insbesondere wenn Sie Werke mit komplexer Schutzfristen-Geschichte veröffentlichen möchten.
Tabelle: Übersicht
| Kriterium | Rechtslage nach EuGH-Urteil C-788/24 |
|---|---|
| Veröffentlichung gemeinfreier Werke online | Zulässig, auch wenn Werk in anderen EU-Staaten noch geschützt ist |
| Voraussetzung | Wirksame technische Maßnahme (z. B. Geoblocking) zum Schutz der Schutzländer |
| VPN-Umgehbarkeit | Kein Ausschlussgrund für die Wirksamkeit des Geoblockings |
| Öffentliche Wiedergabe | Liegt bei wirksamem Geoblocking nicht vor |
| Zuständigkeit für Endentscheidung | Nationales Gericht (hier: Niederlande), gebunden an EuGH-Rechtsauffassung |
Fazit
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 9. Juli 2026 im Fall des Anne-Frank-Tagebuchs eine wegweisende Entscheidung für das europäische Urheberrecht getroffen. Geoblocking ist danach eine wirksame technische Schutzmaßnahme, die es erlaubt, Werke in Ländern, in denen sie gemeinfrei sind, online zu stellen, ohne gleichzeitig Urheberrechte in Ländern zu verletzen, in denen Schutz noch besteht. Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für digitale Anbieter im EU-Binnenmarkt und zeigt, wie technische Maßnahmen und rechtliche Anforderungen sinnvoll miteinander verbunden werden können.
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