Mietrecht – Tierhaltung (Hund) trotz Verbot
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Diskussion
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SgDuH,
ich benötige Beistand zu folgenden Sachverhalt.
Anfang letzten Monat habe ich die Vermieterin persönlich (leider nur mündlich, da diese direkt im Haus wohnt) um die Erlaubnis der Haltung gefragt. Diese meinte, dass sie dies zunächst mit ihrem Ehemann besprechen müsste. Seitdem erhielt ich keine Antwort. Erst im heutigen Gespräch wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht gewünscht ist. Einen triftigen Grund wurde nicht genannt und ist hier auch nicht gegeben. Als Grund wurde die persönliche Meinung angeführt, dass ein Hund nichts in einer Wohnung, sondern nur im Haus etwas zu suchen hätte und weil es eben für alle Mieter „generell verboten“ ist.
Der Hund (aus Albanien) ist bereits seit einer Woche im Haus, hat bisher nicht Gebellt und ist freundlich gesinnt. Belästigungen jedlicher Art hat es nicht gegeben.
Wie wurde die weitere Verfahrensweise sein?
Was kann (M)ich erwarten? Vielen Dank im Voraus. MfG B. WILHELM
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