Lukas Laska - aus Siegburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Kaiserstraße 20
53721 Siegburg
Deutschland
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Lukas Laska

Rechtsanwalt Lukas Laska bearbeitet Fälle aus den Bereichen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht.

Die Kanzlei

Kanzlei Dr. Zimmermann – Stremmel – Fischer GbR hat ihre Kompetenzen im Baurecht, Architektenrecht, Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Bankrecht, Vergaberecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Zwangsvollstreckungsrecht sowie im Internationalen Privatrecht.

Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 1967 in Siegburg von Herrn Dr. Zimmermann gegründet. Die Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen und anspruchsvollen Privatmandanten erfolgt in ganz Deutschland und auch international.

Die Kanzlei kooperiert in steuer- und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten mit diversen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie im Internationalem Recht mit namhaften, im Ausland ansässigen Anwaltskanzleien.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr. Nach vorheriger Vereinbarung sind Besprechungen auch außerhalb dieser Zeiten oder vor Ort in Ihren Privat- und Geschäftsräumen möglich. Die Kanzlei verfügt über eine moderne Infrastruktur.

Die Büroräume liegen zentral in Siegburg, in der Fußgängerzone Kaiserstraße, zirka 10 Minuten Fußweg vom Hauptbahnhof entfernt.  Für Mandanten mit Pkw liegen die Parkhäuser beziehungsweise Parkplätze Holzgasse Tiefgarage (Einfahrt über Grimmelsgasse), Kaufhof Siegburg (Einfahrt über Grimmelsgasse), Marktpassage Parkplatz (Einfahrt über Kaiserstraße/Burggasse und die City-Tiefgarage (Einfahrt über Zeughausstraße/Herrengarten) in direkter Nähe zur Kanzlei.

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Lukas Laska - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Immobilienrecht 50
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Verkehrsrecht

Ein weiteres großes Tätigkeitsfeld von Anwalt Laska ist das Verkehrsrecht. Hier kümmert er sich um die Abwicklung von Verkehrsunfällen gegenüber den Versicherungen und die gerichtliche Durchsetzung sämtlicher Schadensersatzansprüche. Er übernimmt die Vertretung in Bußgeldsachen und allen verkehrsrechtlichen Strafsachen. Zudem setzt er sich für die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen und Zukunftsschäden ein.

Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht übernimmt Rechtsanwalt Laska die Vertretung gegenüber Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie sämtlichen Behörden, die Durchführung aller Rechtsstreitigkeiten gegen die Behörden vor den Verwaltungsgerichten und die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen. Er unterstützt Sie, wenn Sie Widerspruch gegen einen behördlichen Bescheid beziehungsweise einen Verwaltungsakt erheben möchten. Rechtsanwalt Laska bearbeitet Fälle aus dem Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Gewerberecht, Umweltrecht und anderen verwaltungsrechtlichen Bereichen.

Vertragsrecht

Anwalt Laksa bietet Ihnen juristische Beratung im Vertragsrecht. Er gestaltet Verträge im Zivil- und Handelsrecht und vertritt seine Mandanten beim Abschluss von Kauf- und Handelsgeschäften. Er kümmert sich auch um die Gestaltung und Wirksamkeitskontrolle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und deren Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung.

Immobilienrecht

Rechtsanwalt Laska bearbeitet Mandate aus dem Immobilienrecht. Im Bereich Immobilienrecht geht es in erster Linie um die rechtliche Beratung rund um den Kauf und den Verkauf von Immobilien. Anwalt Laska berät und vertritt dabei seine Mandanten bei allen Auseinandersetzungen in Bezug auf das Immobilien- und Wohnungseigentum. Auch die Gestaltung von Wohnungseigentumskaufverträgen übernimmt der Anwalt.Fachanwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Laska ist Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. In den seltensten Fällen sind sich Mieter und Vermieter in Angelegenheiten rund um das Mietverhältnis einig. Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen, die schlimmstenfalls vor Gericht enden, da sich die Parteien nicht einigen können. Juristische Unterstützung durch einen Rechtsexperten ist bei solchen Mietrechtkonflikten häufig unverzichtbar. Fachanwalt Laska kennt sich im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bestens aus und berät seine Klienten umfassend bei allen rechtlichen Unklarheiten, angefangen bei Fragen zum Mietzins und der Kaution, über Mietmängel bis hin zur Räumungsklage. Auf Wunsch seiner Klienten gestaltet und prüft Rechtsanwalt Laska unter anderem Miet- sowie Pachtverträge und kümmert sich um die Korrespondenz zwischen Mieter und Vermieter, insbesondere wenn es um die Beratung und den Ausspruch von Kündigungen geht. Bei der Beendigung des Wohnraummietverhältnisses überprüft der Anwalt, ob eine außerordentliche Kündigung rechtmäßig ist. Anwalt Laska führt Räumungs- und Zahlungsprozesse durch und ist bei Bedarf für die die Räumungs- und Zahlungsvollstreckung zuständig. Weiterhin übernimmt der Anwalt auch die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung von Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, insbesondere wenn mietrechtliche Konflikte oder Fragen zum Wohnungseigentumsrecht auftreten, beispielsweise in Bezug auf eine vorzunehmende Modernisierung, bauliche Maßnahmen oder Probleme bei Sonder- und Wohnungseigentum. Besonders das Wohnungseigentumsrecht ist eine komplexe Materie, das zum einen das allgemeine Wohnungseigentum und zum anderen das Dauerwohnrecht regelt. In diesem Rechtsbereich erfolgt eine Unterscheidung zwischen dem Wohneigentum und dem Teileigentum. Während ersteres das Sondereigentum an der konkreten Wohnung bezeichnet, handelt es sich beim Teileigentum um das Sondereigentum an einzelnen Räumen, welche nicht zum Wohnen gedacht sind, wie es beispielsweise bei Garagen der Fall ist. Fachanwalt Lukas Laska übernimmt die umfassende Beratung und Vertretung seiner Klienten in allen Belangen des Mietrechts und Wohnungseigentumsrecht und setzt für seine Mandanten unter anderem rückständige Mietzahlungen durch oder klärt Klienten darüber auf, wer für die Durchführung von Schönheitsreparaturen zuständig ist bzw. wann der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme ankündigen muss. Der Jurist ist außerdem Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Mietzins, Kaution, Mieterhöhung, Mietminderung, Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung.

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Vita

Lukas Laska wurde 1981 in Troisdorf geboren. Er studierte in Bonn Rechtswissenschaften, wo er auch das anschließende Referendariat absolvierte. Herr Laska korrespondiert auch in Englisch. Er ist Mitglied bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er ist berechtigt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" zu führen. An seinem Beruf schätzt Herr Laska vor allem den Kontakt mit den Mandanten sowie die Befriedigung beim Erzielen eines bestmöglichen, wirtschaftlich sinnvollen Ergebnisses für den Mandanten. Die jeweils unterschiedlichen Problemstellungen machen seine Tätigkeit für Herrn Laska dabei besonders interessant.
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Ausgezeichnet
Sehr gut
Durchschnittlich
Schlecht
Furchtbar

Formal ordentliche Abwicklung, aber für mich keine verlässliche Kommunikation

27. August 2026

Herr Rechtsanwalt Laska vertrat mich in einer kaufrechtlichen Lieferangelegenheit. Hintergrund war eine trotz Bezahlung nicht vollständig gelieferte Bestellung.

Herr Laska forderte das betreffende Unternehmen mit Schreiben vom 14.07.2026 zur Lieferung auf und setzte eine Frist bis zum 23.07.2026. Nach seinem Schreiben wurden zwar weitere Bestandteile der Bestellung geliefert. Ob dies aufgrund des Anwaltsschreibens geschah, kann ich nicht beurteilen. Herr Laska teilte mir am 12.08.2026 schriftlich mit, dass das Unternehmen auf sein Schreiben nicht reagiert habe.

Auch zum Zeitpunkt dieser Bewertung, dem 27.08.2026, fehlen weiterhin zwei bestellte Solarpanels. Die Bestellung ist daher nach wie vor nicht vollständig erfüllt. Beim Ende des Mandats war das zugrunde liegende Lieferproblem weiterhin offen und muss von mir nun anderweitig weiterverfolgt werden.

Nachdem die gesetzte Frist am 23.07.2026 abgelaufen war, empfahl Herr Laska, bis Ende August abzuwarten und anschließend nochmals eine Nachfrist zu setzen. Welchen konkreten rechtlichen oder taktischen Vorteil dieses weitere Abwarten für mich hatte und warum nach der bereits abgelaufenen Frist nochmals mehrere Wochen gewartet werden sollte, wurde mir aus meiner Sicht nicht ausreichend nachvollziehbar erläutert.

Am 12.08. bat ich außerdem um einen kurzen Rückruf wegen der möglichen Übernahme einer separaten verwaltungsrechtlichen Angelegenheit. In meiner ursprünglichen E-Mail hatte ich deren Sachverhalt noch nicht geschildert. Bei meinem telefonischen Nachfassen am 14.08. erklärte ich der Kanzleimitarbeiterin nach meiner Erinnerung, dass ich zunächst nur wissen wollte, ob Herr Laska dieses Mandat grundsätzlich übernehmen könnte, und dass bereits eine Kostendeckung bestand. Mir wurde nach meiner Erinnerung mitgeteilt, dass meine Rückrufbitte weitergegeben werde. Bis zur Beendigung des Mandats am 19.08. erhielt ich dennoch weder einen Rückruf noch einen Terminvorschlag.

Es ist richtig, dass in dieser zweiten Angelegenheit noch kein Mandat bestand und keine Verpflichtung zu einer kostenlosen inhaltlichen Beratung bestand. Eine kostenlose Beratung hatte ich jedoch nicht verlangt. Eine kurze Zu- oder Absage beziehungsweise ein Terminvorschlag hätte für mein Anliegen genügt.

Nach meiner Kündigung bestätigte Herr Laska die Mandatsbeendigung und übersandte die angeforderten Abrechnungs- und Versandunterlagen. Dieser Teil der Abwicklung erfolgte ordnungsgemäß.

Insgesamt empfand ich die Erreichbarkeit, Verbindlichkeit und Erläuterung des weiteren Vorgehens als nicht ausreichend. Dadurch verlor ich das für die Zusammenarbeit notwendige Vertrauen und beendete das Mandat.

Odebrecht

Lukas Laska

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