Andreas C. Richter - aus Bangkok, Thailand auf rechtsanwalt.com
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Thailand
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Andreas C. Richter

Rechtsanwalt Andreas Richter berät  unter anderem zu den Themen Markteintritt in Thailand, Gesellschaftsgründung, Mergers & Acquisitions, Compliance sowie Vertragsgestaltung und Gewerblicher Rechtsschutz.

Die Kanzlei

Die Rechtsanwaltskanzlei Blumenthal Richter & Sumet ist wirtschaftsrechtlich ausgerichtet und berät sowohl inländische als auch ausländische Unternehmen und Privatpersonen vorwiegend in den Bereichen des thailändischen Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Liegenschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz, Klagen vor den thailändischen Zivilgerichten oder in Schiedsverfahren, sowie zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem unternehmerischen Markteintritt in Thailand. Die Dienstleistungen der Kanzlei umfassen hierbei das gesamte Beratungsspektrum – wie etwa der   Firmengründung in Thailand, sei es als ausländisches Tochterunternehmen, selbstständige Niederlassung oder als Joint Venture, Beantragung von Investitionsförderung beim Thailand Board of Investment (BOI), oder anderer behördlicher oder aufsichtsrechtlicher Genehmigungen, zum Beispiel  einer Foreign Business License.  Die umfassende Betreuung von Serviceunternehmen und Fertigungsbetrieben die sich in Thailand niederlassen wollen,  sind dabei einer der Schwerpunkte der Kanzlei:  von der Beratung in der Planungsphase, der Gesellschaftsgründung und anschließendem Landkauf, Vertragsgestaltung, Beantragung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen, bis hin zur operativen Inbetriebnahme des neuen Unternehmens in Thailand.

Die 1976 gegründete Anwaltskanzlei gilt heute als die größte internationale Rechtsanwaltskanzlei unter deutscher Leitung in Thailand. Mit insgesamt sieben Partnern und rund 28 weiteren Volljuristen aus Thailand, Deutschland, Österreich  und Amerika verbindet die  Kanzlei erfolgreich lokales Wissen mit internationalen Standards.

Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Die Büroräume befinden sich im Geschäftszentrum von  Bangkok, mit Blick auf den Lumpini-Park. Für Mandanten sind Besucherparkplätze vorhanden, die Kanzleiräume können allerdings auch sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden.

Die unabhängige Anwaltskanzlei steht für  eine umfassende und kompetente Rechtsberatung unter Einbeziehung der jeweiligen wirtschaftlichen und interkulturellen Aspekte. Eine  tiefgreifende Analyse des Rechtsproblems in enger Abstimmung mit den Mandanten und die Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen sind maßgeblicher Bestandteil der Beratung. Als der Thailand Repräsentant von INTERLAW, einer weltweiten Allianz unabhängiger Wirtschaftskanzleien, hat die Kanzlei eine enge Verbindung und langjährige persönliche Kontakte zu internationalen Rechtsanwaltskanzleien mit mehr als 9000 Anwälten in über 60 Ländern. So können Mandanten auch länderübergreifend optimal bei rechtlichen Angelegenheiten beraten werden.

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Andreas C. Richter - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Gesellschaftsrecht 50
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts bildet das Gesellschaftsrecht. In diesem Bereich berät er sowohl mittelständische als auch multinationale Unternehmen  zu allen Fragen rund um die Themen Markteintritt, der Wahl und Strukturierung  der passenden Unternehmensform, bzw. dem Unternehmenskauf. Der erfahrene Jurist begleitet seine Mandanten dabei von der Planung bis hin zur Strukturierung und Umsetzung  des Investitionsprojektes in Thailand. Auch nach der Unternehmensgründung berät der Jurist seine Klienten unter anderem bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder der Prüfung von Vertriebsverträgen. In diesem Zusammenhang berät Andreas Richter bei der Beantragung der erforderlichen   Lizenzen und notwendige Genehmigungen für insbesondere ausländische Unternehmen, die sich in Thailand geschäftlich engagieren wollen.  Die Tätigkeitsfelder sind in diesem Bereich vielfältig. Es geht unter anderem um Gründungen von Tochtergesellschaften, über Thailand Board of Investment (BOI) Förderungen und Verhandlungen von Joint Ventures, bis hin zur Rechtsberatung bei komplexen Industrieanlageprojekten. Einen Großteil seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung seiner Klienten in Corporate Governance und Compliance Angelegenheiten. Auch bei der Vorbereitung, Verhandlung sowie der Umsetzung individueller Investitionsvorhaben in Thailand unterstützt Herr Richter seine Mandanten seit fast 20 Jahren.

Handelsrecht 

Bei handelsrechtlichen Fragen ist Rechtsanwalt Richter ebenfalls der richtige Ansprechpartner. Auf Wunsch prüft und konzipiert der Anwalt komplexe Verträge, vor allem für Handels-  und Dienstleistungsunternehmen und das produzierende Gewerbe. Bei rechtlichen Komplikationen in Bezug auf die Lizenzvergabe, das Outsourcing,  Firmenübernahmen und anderen  Investitionsvorhaben in Thailand  können Klienten auf die juristische Hilfe von Herrn Richter zurückgreifen. Überwiegend Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, Nordamerika, Australien, Frankreich und anderen EU-Ländern nehmen die Hilfe des Anwalts regelmäßig  in Anspruch. Dabei handelt es sich um namhafte Firmen aus den Bereichen der Chemie-, Elektro- und Automobilindustrie sowie Unternehmen, die im Fertigungs-, Dienstleistungs- und Handelssektor tätig sind. Andreas Richter versteht die individuellen branchen- und industriespezifischen Bedürfnisse seiner Mandanten, und deren Erwartungen hinsichtlich individueller und persönlicher Beratung  zu vertretbaren Kosten.

Gewerblicher Rechtsschutz

Im Fokus des Gewerblichen Rechtsschutzes steht für Rechtsanwalt Richter die Konzeption einer Schutzrechtsstrategie, die Herr Richter insbesondere für Healthcare-Unternehmen, aber auch für Modehäuser und Fashion-Labels sowie für produzierende Firmen entwickelt. Relevante Themen sind in diesem Zusammenhang Lizenzierungen sowie Marken- und Patentanmeldungen. Streitigkeiten versucht der Anwalt und sein Team mit Hilfe von außergerichtlichen Schlichtungen beizulegen. Sollte dies einmal nicht möglich sein,  setzen sie die Ansprüche ihrer Mandanten auch vor Gericht durch.

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Vita

Andreas Richter wurde 1964 am Bodensee geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Hamburg. 1996 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und seit dem gleichen Jahr ist er Partner bei Blumenthal Richter & Sumet. Seit 1999 ist er der Managing Partner der Kanzlei. Während seiner anwaltlichen Laufbahn hat er eine zusätzliche Qualifikation am Thai Institute of Directors erworben, einer Gemeinschaftsinstitution der thailändischen Zentralbank, der thailändischen Börsenaufsicht und der Weltbank, das Trainingsseminare speziell für Unternehmensvorstände konzipiert. Als Absolvent dieses Seminars berät er Unternehmen  Corporate Good Governance und Compliance Fragen. Der Jurist ist zudem Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg sowie der Inter-Pacific Bar Association. Darüber hinaus ist er langjähriges Vorstandsmitglied der Deutsch-Thailändischen Handelskammer in Bangkok, GTCC. Sechs Jahre lang war er außerdem im internationalen Vorstand von INTERLAW tätig, einem globalen Zusammenschluss unabhängiger Wirtschaftskanzleien. Hier hat er zuletzt als stellvertretender Vorsitzender fungiert und die Asien-Pazifik Region vertreten. Regelmäßig wird der Jurist von diversen internationalen Fachpublikationen empfohlen und als „recommended lawyer" gelistet. Andreas Richter spricht neben Deutsch fließend Englisch und Thai.

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Andreas C. Richter

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