Bärbel Glaser
Bärbel Glaser betreut ihre Mandanten im Familienrecht sowie im Bereich Mediation.
Die Kanzlei
Hobohm & Kollegen übernimmt Mandate unter anderem aus den Bereichen Arbeitsrecht, Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Baurecht und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Grundstücksrecht, Inkasso, IT-Recht und Medienrecht, Mediation und Strafrecht
Hobohm & Kollegen wurde 1959 von Rechtsanwalt Martin Hobohm in Alzey gegründet. Heute sind insgesamt sieben Rechtsanwälte für Hobohm & Kollegen tätig. Die Kanzlei unterhält Niederlassungen in Alzey, Kirchheimbolanden, Mainz, Sprendlingen und Osthofen.
Das Ziel der Anwaltskanzlei Hobohm ist es, Privatleuten, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen eine umfassend rechtliche Beratung und Vertretung zukommen zu lassen und ihnen dadurch die erforderliche Hilfestellung in der komplexen Rechtswelt zu geben. Das hohe fachliche Niveau der Arbeit wird durch die Spezialisierung innerhalb der Kanzlei ermöglicht.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte von Hobohm & Kollegen sind in der Lage, in kurzer Zeit komplexe und arbeitsintensive Fälle effizient zu bearbeiten und klientengerechte Lösungen anzubieten. Größe und Struktur der Kanzlei erlauben es, in bestimmten Fällen auch ein Team an Rechtsanwälten zusammenzustellen.
Notwendige gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung der berechtigten Ansprüche der Mandanten werden mit Konsequenz und Zielstrebigkeit durchgeführt.
Beratungsgespräche und Korrespondenzen werden auch in englischer und italienischer Sprache durchgeführt.
Die Büroräume in Alzey liegen im Galgenwiesenweg 23. Sie finden die Kanzlei im Gewerbegebiet, direkt an der Bundesautobahn A 61 (Ausfahrt Alzey), im Gebäude der Agentur für Arbeit und der Firma Faber. Für die Mandanten stehen kanzleieigene Parkplätze zur Verfügung.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs von 09:00 bis 14:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr organisiert. Mittagspause ist von 12:00 bis 13:30 Uhr. Besprechungstermine können Sie individuell vereinbaren, sodass Termine auch außerhalb der genannten Zeiten oder am Wochenende stattfinden können.
Rechtsgebiete
- Eherecht 50
- Familienrecht
- Kinderrecht
- Mediation
- Familienrecht
- Umgangsrecht & Sorgerecht
- Unterhaltsrecht
Mediation
Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ließ sich Frau Glaser 2000 am Institut für Konfliktberatung und Mediation (IKOM) in Frankfurt am Main zur Mediatorin ausbilden.
Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Der Mediator sieht sich eher als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.Fachanwalt Familienrecht
Bärbel Glaser ist Fachanwältin für Familienrecht und ausgebildete Mediatorin. Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Trennung, Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn.
Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwältin Glaser bei Problemen bei der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht, bei Trennung und Scheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, bei der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen.
Ferner ist sie Ihre Ansprechpartnerin in Kindschaftssachen sowie als Verfahrensbeistand. Als Verfahrensbeistand ist Frau Glaser die Anwältin des Kindes.
Sie nimmt die Interessen des Kindes in gerichtlichen Kindschaftsverfahren wahr. Dabei geht es meist um die elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennung des Kindes von der Familie oder Rückführung des Kindes zur Familie. Ein Verfahrensbeistand wird durch das Familiengericht berufen, wenn das Interesse des Kindes dem der Eltern entgegenstehen kann.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Bärbel Glaser, geboren 1962 in Worms, studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin absolvierte sie in Rheinland-Pfalz. Frau Glaser wurde 1990 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seit dem für Hobohm & Kollegen tätig. Seit 1998 ist sie zusätzlich befugt, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Die Juristin spricht gut Englisch. Sie ist Mitglied der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM).Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!