Ein deutscher Fachanwalt bekommt seinen Titel nach offizieller Prüfung von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen und muss seine Zusatzqualifikation immer wieder unter Beweis stellen. Ein Fachanwaltstitel setzt einer Spezialisierung der anwaltlichen Tätigkeit auf ein Rechtsgebiet voraus. Dies Spezialisierung ermöglicht die qualifizierte Beratung von Rechtsuchenden sowie die Fälle effizienter abzuarbeiten. Derzeit gibt es 24 zu erwerbende Fachanwaltschaftstitel (Stand 1. Jan 2020). Maximal drei Fachanwaltschaften sind pro Anwalt zulässig. Momentan verfügt rund jeder vierte Anwalt über zumindest einen Fachanwaltschaftstitel.
Warum einen Fachanwalt konsultieren?
Ein Fachanwalt hat mindestens 3 Jahre Erfahrung im Rechtsgebiet
Ein Fachanwalt hat auf seinem Rechtsgebiet mindestens drei Jahre Berufserfahrung und in dieser Zeit eine hohe Fallzahl absolviert (meist über 100). Dies sind Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzbezeichnung “Fachanwalt“.
Fachanwälte bilden sich regelmäßig weiter
Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, für den Erwerb und Erhalt seines Titels regelmäßig an Fort- und Weiterbildung teilzunehmen. I.d.R. sogar jährlich. Das stellt sicher, das die Fachanwälte stets auf dem Laufenden sind und über besonderes Fachwissen und Erfahrung in Ihrem Rechtsgebiet verfügen.
Hat der Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt erhalten, muss er pro Jahr an mindestens einer Fortbildungsmaßnahme auf diesem Rechtsgebiet teilnehmen, um den Titel weiterhin führen zu dürfen.
Der Fachanwaltsausschuss prüft regelmäßig die Fachanwälte
Die Eignung als Fachanwalt wird durch einen Ausschuss schriftlich und mündlich geprüft und danach fortlaufend kontrolliert.
Keine Mehrkosten durch die Inanspruchnahme von Fachanwälten
Es gelten für die rechtliche Beratung durch Fachanwälte die gleichen Vergütungsordnungen wie für Anwälte ohne diese Zusatzausbildung. Es entstehen demnach keine zusätzlichen Kosten für die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes.
Darf ein Fachanwalt auch in anderen Rechtsgebieten tätig sein?
Ja, jeder Fachanwalt ist ja auch Rechtsanwalt, verfügt also über das zweite juristische Staatsexamen und eine Zulassung als Anwalt. Damit darf er weiterhin natürlich auch Fälle aus allen anderen Rechtsgebieten bearbeiten. Sogar als Steuerberater tätig werden.
Wie finde ich den passenden Fachanwalt?
Hier geht es zum Verzeichnis der Fachanwälte