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Sorgerechtsverfügung online rechtssicher erstellen
Mit einer Sorgerechtsverfügung verhindern Sie, dass der Staat über die Betreuung Ihrer Kinder entscheidet, wenn beide Elternteile ganz oder zeitweise ausfallen. In der Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie diejenigen Personen, die sich anschließend um die Erziehung Ihrer Kinder und ggf. deren Vermögensverwaltung kümmern sollen (Erbe). Sie können auch für die Erziehung eine Person und für die Vermögensverwaltung eine andere festlegen! Denn nicht jeder gute Erzieher kann auch gut mit Geld umgehen! Sie können auf dieser Seite, weiter unten, mit unserer Hilfe eine professionelle Verfügung erstellen.
Was versteht man unter Sorgerecht?
Beim Sorgerecht handelt es sich um die rechtliche Verpflichtung der Eltern, für ein Kind zu sorgen und die elterlichen Aufgaben in gegenseitigem Einvernehmen wahrzunehmen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist in § 1626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt. Das Sorgerecht wird nochmals unterteilt in die Personensorge und in die Vermögenssorge. Von der Personensorge werden die Rechte und Pflichte der Eltern zur juristischen Vertretung des Kindes gegenüber Dritten sowie die direkte Sorge für das Kind umfasst. Bei der Vermögenssorge sind die Eltern dazu verpflichtet, das Vermögen des Kindes zu verwalten. Mit der Volljährigkeit des Kindes endet die elterliche Sorge. Dennoch haben Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern eine Unterhaltspflicht, solange es sich noch in der Ausbildung befindet.
Was ist zu beachten beim Sorgerecht?
Ein Kind soll von den Eltern zur Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit hin erzogen werden. Grundsätzlich müssen sich die Eltern an bestimmte gesetzliche Regelungen halten bei der Erziehung eines Kindes. Der Erziehungsstil muss somit weitgehend auf Gleichberechtigung zwischen Eltern und Kind ausgerichtet und dem Wohl des Kindes dienlich sein. Die zunehmende Selbstständigkeit des Kindes soll bei der Erziehung berücksichtigt werden und es soll in seiner Entwicklung gefördert werden.
Haben beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie nicht miteinander verheiratet sind?
Wenn beide Eltern beim örtlich zuständigen Jugendamt zusammen mit der Anerkennung der Vaterschaft eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, steht ihnen das gemeinsame Sorgerecht zu. Dies ist deshalb möglich, da im Gesetz von einer Kindeswohldienlichkeit des gemeinsamen Sorgerechts beider Elternteile ausgegangen wird.
Warum gibt es das alleinige Sorgerecht und wann tritt es ein?
Das alleinige Sorgerecht eines Elternteils ist möglich, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet waren vor eine Trennung. Voraussetzung ist hierbei, dass beim örtlich zuständigen Jugendamt keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. In diesem Fall steht das alleinige Sorgerecht der Mutter zu. Wenn beide Eltern im Fall einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht für das Kind besitzen, gestaltet sich die Übertragung eines alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil schwierig, da die Gesetzgebung im Regelfall die gemeinsame Sorge vorsieht. Ein Sorgerechtsentzug ist dann nur noch durch das Gericht möglich und greift in die verfassungsrechtlich geschützte elterliche Sorgepflicht ein. Zur Übertragung dieses Rechts auf einen alleinigen Elternteil muss dem Kind also ein unmittelbarer erheblicher Schadendurch den anderen Elternteil drohen. Ein Streit zwischen den Eltern alleine ist kein ausreichender Grund. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, wenn sich der andere Elternteil damit als einverstanden erklärt.
Wie wirkt sich das alleinige Sorgerecht eines Elternteils aus?
Der Elternteil, dem das alleinige Sorgerecht zusteht, ist dazu berechtigt, alle Entscheidungen bei der Sorge zu treffen ohne Absprache mit dem jeweiligen anderen nichtsorgeberechtigten Elternteil. Er kann somit alleine über den Aufenthaltsort des Kindes sowie über weitere Belange, wie etwa den Schulbesuch bestimmen. Das alleinige Sorgerecht kann den anderen Elternteil jedoch nicht vom Umgang mit dem Kind ausschließen.[/vc_column_text]
[/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_tta_accordion][vc_tta_section title=”1. Kann ich mein Sorgerecht als Vater einklagen?” tab_id=”1490616300180-7f7d1a10-1775″][vc_column_text]Gem. § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist es dem Vater möglich, auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht für sein Kind einzuklagen, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet waren. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, beim Gericht einen Antrag auf Begründung der gemeinsamen Sorge zu stellen. Wenn die gemeinsame Sorge dem Wohl des Kindes nicht schadet, so wird die gemeinsame Sorge übertragen.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”2. Kann ich mein Sorgerecht freiwillig abgeben?” tab_id=”1490616288824-f176a1b9-025a”][vc_column_text]Ja, dies ist möglich. Sie können sich nach einer Trennung oder Scheidung dazu bereit erklären, freiwillig auf Ihr Sorgerecht zu verzichten. Auch nach Abgabe des Sorgerechts haben Sie noch ein Recht auf Auskunft über die wichtigen Belange Ihres Kindes. Lassen Sie dazu eine Sorgerechtsverfügung erstellen, die Sie hier beauftragen können.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”3. Verliere ich mein Sorgerecht nach einer Scheidung oder Trennung?” tab_id=”1490616288252-cae73ec0-6235″][vc_column_text]Auch nach einer Scheidung oder einer Trennung steht beiden Elternteilen weiterhin das gemeinsame Sorgerecht zu. Die Eltern müssen sich somit über die Angelegenheiten des Kindes einigen, die von erheblicher Bedeutung sind. Über die Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin lebt.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”4. Wer entscheidet über die Übertragung des Sorgerechts?” tab_id=”1490616287553-d8709bc3-f9ab”][vc_column_text]Nur das Familiengericht kann, auf Antrag eines Elternteils, über die Übertragung des elterlichen Sorgerechts entscheiden. Eine Übertragung der alleinigen Sorge ist dann möglich, wenn der andere Elternteil nicht widerspricht. Andernfalls ist die Übertragung nur dann möglich, wenn die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts sich als sehr problematisch erweist und das Kindeswohl beeinträchtigt. Wenn bei einem Familiengericht bereits ein Scheidungsverfahren anhängig ist, kann ein Antrag auf Sorgerechtsübertragung zusätzlich gestellt werden. Hier muss allerdings ein Rechtsanwalt den Antrag stellen.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”5. Wer trägt bei einem Sorgerechtsstreit die Kosten?” tab_id=”1490616285906-2b924373-f688″][vc_column_text]Wenn Sie das alleinige Sorgerecht bei dem Familiengericht beantragen, sollten Sie sich im Voraus darauf einstellen, die Gerichtskosten, die Anwaltskosten, die Kosten für den Postverkehr sowie mögliche Transportkosten selbst zu tragen. Wie die Kosten ausfallen, ist jedoch abhängig von der Länge des Verfahrens. Ihr Anwalt kann für Sie einen Verfahrenskostenhilfeantrag einreichen, falls Sie in Ihren finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt sein sollten. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, entfallen für Sie die Gerichtskosten und Anwaltskosten.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”6. Darf ich mein Kind noch sehen, wenn ich kein Sorgerecht mehr habe?” tab_id=”1490616273188-c0ae5592-4d2c”][vc_column_text]Wenn Ihnen kein Sorgerecht mehr zusteht, haben Sie trotzdem noch ein Recht auf Umgang mit dem Kind. Das Sorgerecht hängt nicht unmittelbar zusammen mit dem Umgangsrecht. Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, können Sie sich gerne an unsere telefonische Rechtsberatung wenden.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”7. Kann ein Stiefvater das Sorgerecht für ein Kind bekommen?” tab_id=”1490616264445-4f1c5b37-336d”][vc_column_text]Wenn ein Elternteil einen anderen Partner heiratet, der nicht Mutter oder Vater des Kindes ist, so steht diesem kein Sorgerecht zu. Falls der Partner dennoch an der Sorge des Kindes beteiligt sein sollte, kommt diesem ein „kleines Sorgerecht“ zu gemäß § 1687b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Partner ist damit berechtigt, über alltägliche Belange des Kindes zu entscheiden.[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_video link=”https://www.youtube.com/watch?v=vUDWO-ivEFE” el_width=”50″ title=”ARD Sendung “Kontrovers“ zum Thema Sorgerecht”][vc_text_separator title=”Weitere Tipps zum Sorgerecht”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_tta_accordion][vc_tta_section title=”1. Immer auf eine Einigung hinwirken.” tab_id=”1490617104413-89fb471e-0390″][vc_column_text]Wenn beide Elternteile das Sorgerecht für ein Kind besitzen, müssen sie die Sorge in beiderseitigem Einvernehmen wahrnehmen. Dies bedeutet, dass beide Eltern sich über die Belange des Kindes einig sein müssen. Andernfalls kann ein Elternteil in einer bestimmten Angelegenheit eine alleinige Entscheidungsbefugnis beim Familiengericht beantragen. Das Familiengericht kann diesem Antrag schließlich zustimmen und schließt damit die Entscheidungsbefugnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils in dieser Angelegenheit aus. Bei Streitigkeiten und Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an einen Rechtsbeistand – einen Anwalt können Sie hier kontaktieren.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”2. Beachten Sie Ihre Wohlverhaltenspflicht.” tab_id=”1490617103669-8677e6bf-1b90″][vc_column_text]Im Fall einer Trennung mit dem anderen Elternteil und damit verbundenen Streitigkeiten besitzen Sie dennoch eine Wohlverhaltenspflicht gegenüber Ihrem gemeinsamen Kind. Dies bedeutet, dass Sie dem Kind nicht den Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil verwehren dürfen. Im schlimmsten Fall kann Ihnen für eine Vereitelung des Umgangs ein Ordnungsgeld verhängt werden. Bei Streitigkeiten über den Umgang kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt weiterhelfen.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”3. Unterlassen Sie bei Sorgerechtsstreitigkeiten alles, was nicht kindeswohldienlich ist.” tab_id=”1490617102448-445a0c17-ab1c”][vc_column_text]Bei Streitigkeiten um das Sorgerecht ist es gesetzlich vorgesehen, dass beide Elternteile auch nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin das gemeinsame Sorgerecht behalten. Ein alleiniges Sorgerecht kann jedoch in Betracht kommen, wenn das gemeinsame Sorgerecht der Eltern dem Kindeswohl schaden würde. Wenn Sie das Sorgerecht weiterhin behalten möchten, verhalten Sie sich auf keinen Fall so, dass Anhaltspunkte für eine Schädigung des Kindeswohls vorliegen.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”4. Das Wohl des Kindes darf nicht gefährdet werden.” tab_id=”1490617082733-f0066d54-d424″][vc_column_text]Das elterliche Sorgerecht ist nach Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) verfassungsrechtlich geschützt. Ziel der Erziehung eines Kindes ist dabei das Wohl des Kindes. Wenn dies jedoch nicht mehr gewährleistet werden sollte durch eine dauerhafte Schädigung des geistigen, seelischen oder körperlichen Kindeswohls, ist der Staat zu einem Eingriff in das elterliche Sorgerecht berechtigt. Im schlimmsten Fall drohen dann ein Sorgerechtsentzug gemäß § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und sogar eine vorläufige Wegnahme des Kindes durch das Jugendamt gemäß § 42 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Falls Sie hierzu weitere Fragen haben, lassen Sie sich von einem kompetenten Rechtsanwalt für Familienrecht genauer dazu beraten.[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][/vc_row]