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Rechtsschutzversicherung
Rechtsnews 17.01.2023 Christian Schebitz

0,00-Promillegrenze für Fahranfänger

Für Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Nach dem aktuellen deutschen Verkehrsrecht gilt die Null-Promillegrenze für alle Fahrer unter 21 Jahren. Werden sie bei einem Alkoholtest während der Probezeit erwischt, müssen sie mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Darüber hinaus müssen sie ein Aufbauseminar absolvieren. Nach dem 21. Lebensjahr gilt dann die normale 0,5-Promille-Regelung.

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