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Michael Hubertus von Sprenger

Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger betreut Sie im Presserecht und Medienrecht mit Schwerpunkt Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Familienrecht und Erbrecht.

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Michael Hubertus von Sprenger - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Medienrecht
  • Presserecht
  • Urheberrecht

Medienrecht

Kernbereich des Medienrechtes ist das Presserecht, also die Durchsetzung von Ansprüchen Betroffener gegen Medienunternehmen, wie Verlag oder Fernsehsender.

Insbesondere Presseberichte sowie Berichte in Fernsehen und Internet prägen maßgeblich die öffentliche Meinungsbildung. Zudem ist es für jedermann kinderleicht über Dienste im Internet wie Blogs und/oder Sozial-Network-Plattformen, wie Facebook, Twitter, XING et cetera Berichte und Fotos einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ein unwahrer Bericht oder ein kompromittierendes Foto über ein Unternehmen oder eine Person kann so schnell gravierende – wenn nicht gar existenzielle Folgen – für den Betroffenen haben.

Bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten von Privatpersonen oder Unternehmen oder einer Verletzung des Rechtes am eigenen Bild stehen dem Verletzten eine ganze Reihe wirksamer zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Verletzer – und unter Umständen auch gegen Dritte (Internetportale) zu – um die Verletzung zu beseitigen und den angerichteten Schaden auszugleichen. Gerne hilft Ihnen Rechtsanwalt von Sprenger Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend zum machen und Ihren guten Ruf wiederherzustellen. Selbstverständlich vertritt er Sie auch im Falle einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung oder Klage in diesem Bereich.

Sprechen Sie Herrn von Sprenger rechtzeitig an, da eine rechtliche Einflussnahme im Vorfeld einer Berichterstattung (zum Beispiel Interviewwunsch) besonders erfolgsversprechend ist. Beachten Sie auch, dass im Medienrecht sehr enge Reaktionsfristen durch die Rechtsprechung vorgegeben sind. Ist es bereits zu einer negativen Berichterstattung gekommen, haben Sie das Recht auf:

  • Unterlassung
  • Gegendarstellung
  • Richtigstellung
  • gegebenenfalls eine Geldentschädigung

Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Belangen innerhalb der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Mit anwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung berät Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger zur Gestaltung des rechtlichen Rahmens des ehelichen oder nichtehelichen Zusammenlebens, der Strukturierung von Familienunternehmen (auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten) und über Rechte und Pflichten während einer bestehenden Beziehung. Eine fundierte Beratung und Vertretung erfolgt in allen mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Fragen, wie beispielsweise:

  • Klärung des Anspruchs auf Unterhalt der Kinder und Ehegatten
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Klärung und Durchsetzung von Vermögensanspruch gegen den Ehegatten oder Lebenspartner
  • Vermögensauseinandersetzung im Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich Privatvermögens oder Betriebsvermögen)
  • Anspruch auf Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat

Erbrecht

Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, welche allerdings begrenzt sind durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Das bedeutet, grundsätzlich soll der Erblasser zum Beispiel mittels Testament oder Erbvertrag verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also auf den Ehegatten und den nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Daher hat dieser auch das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt von Sprenger, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer Erbschaft steht er Ihnen unter Berücksichtigung seiner betriebswirtschaftlichen Kenntnisse selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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Vita

Michael-Hubertus von Sprenger absolvierte das Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin sowie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das darauf folgende Rechtsreferendariat leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk München.

Nach einer beruflichen Tätigkeit als Kaufmann in der Kreditabteilung einer Großbank folgten 1973 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie 1975 die Gründung der eigenen Kanzlei.

Rechtsanwalt von Sprenger spricht bei Bedarf fließend Englisch. Darüber hinaus verfügt er über Grundkenntnisse in Französisch.

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