Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Fritz Maier
Fritz Maier ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät seine Mandanten bei allen Belangen rund um dieses Rechtsgebiet.
Herr Maier spricht neben seiner Muttersprache Deutsch auch Englisch.
Die Kanzlei
Die Kanzlei Maier bietet eine kompetente Beratung und engagierte Vertretung bei allen Konflikten rund um das Arbeitsrecht.
Seit 1992 ist Herr Maier als Fachanwalt auf dem Gebiet Arbeitsrecht tätig. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen von der Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Klärung. Einer der Schwerpunkte ist das Kündigungsschutzrecht.
Die Kanzleiräume in München-Schwabing liegen in direkter Nähe zum Hohenzollernplatz. Mandanten, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, finden dort auch Anschluss an die U-Bahn (U2). Für Mandanten mit Pkw gibt es in der Umgebung ebenso ausreichend Parkplatzmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr, freitags durchgehend von 08.30 bis 18.00 Uhr mit Herrn Maier persönlich vereinbart werden.
Bei der Terminvereinbarung geht es grundsätzlich auch schon darum, den Sachverhalt in seinen Grundzügen abzuklären, damit Sie sich schon vorab informieren und mögliche Fristen eingehalten werden können. Und Sie können gleich zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen Kosten fragen. Für dieses Gespräch mit Rechtsanwalt Maier werden selbstverständlich keine Kosten erhoben.
Sie erhalten auch Unterstützung bei der Abklärung von Prozesskostenhilfe und bei der Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Betriebsverfassungsrecht 0
- Kündigungsschutzrecht 0
Fachanwalt Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Maier Arbeitnehmer und Unternehmen, Geschäftsführer, leitende Angestellte, Selbständige und freie Mitarbeiter.
Sowohl vor dem Beginn als auch während des Arbeitsverhältnisses gestaltet und überprüft Rechtsanwalt Maier Ihren Arbeitsvertrag und nimmt gegebenenfalls Vertragsanpassungen vor. Er berät Sie zum Beispiel bezüglich Arbeitsschutz, Wettbewerbsverbot und auch bei Auslandsbezug im Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitsrechtler steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvergütung, Versetzung, Freistellung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz. Auch unterstützt er Sie bei Rechtsfragen zur betrieblichen Altersversorgung.
Der Kern im Arbeitsrecht besteht aus dem Kündigungsschutzrecht. Hierbei berät Herr Maier seine Mandanten bei den Fragen, ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht oder es einen Lohnfortzahlungsanspruch gibt. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Rechtsanwalt wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Arbeitszeugnis. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Rechtsanwalt Fritz Maier wenden.
Auch wenn im Zuge der Kündigung Probleme mit der Agentur für Arbeit bestehen, steht Ihnen Herr Maier zur Seite. Oftmals geht es dabei um Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld oder der Sozialversicherung.
Großer Beratungsbedarf besteht häufig auch im Falle der Insolvenz, bei Umstrukturierung des Unternehmens oder beim Betriebsübergang. Rechtsanwalt Maier steht Ihnen zu den hier entsehenden Rechtsfragen kompetent zur Seite und zeigt Lösungswege auf, um diese schwierigen Prozesse im Unternehmen zu bewerkstelligen.
Mit steigender Tendenz sind Probleme bezüglich Mobbing zu verzeichnen. Mobbing ist das Verhalten anderer Arbeitnehmer oder des Arbeitgebers gegenüber einem betroffenen Arbeitnehmer, um diesen zu schwächen, psychisch zu belasten, Arbeitsabläufe zu stören oder den Betroffenen letztlich aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Sind Sie von Mobbing betroffen, wird Herr Maier zunächst Ihre individuelle Situation am Arbeitsplatz durch intensive Gespräche mit Ihnen analysieren, Ihnen arbeitsrechtliche Schritte aufzeigen und unter Berücksichtigung des Erhaltes Ihres Arbeitsplatzes oder der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches Ihre Interessen zur Besserung der Lage vertreten.
Im Kollektivarbeitsrecht wird Rechtsanwalt Fritz Maier im Betriebsverfassungsrecht für seine Mandanten tätig. Er klärt rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung gehört werden. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so ist die Kündigung nicht wirksam. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt.
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Vita
Fritz Maier wurde 1958 in München geboren. Er studierte in München und Freiburg Rechtswissenschaften und absolvierte auch das anschließende Referendariat in München. 1989 wurde Herr Maier als Rechtsanwalt zugelassen und gründete im gleichen Jahr eine Sozietät mit weiteren Rechtsanwälten. Die Rechtsanwaltssozietät in der heutigen Form besteht seit 2003. Neben Herrn Maier sind Hanns-Jörg Steinberg (Familienrecht, Zivilrecht) und Martin Pfülb (Wohnungseigentumsrecht, privates Baurecht, Zivilrecht) als Rechtsanwälte und Sozien in der Kanzlei tätig.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!