Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Schuldscheindarlehen

Schuldscheindarlehen

Ein Schuldscheindarlehen bezeichnet ein Darlehen, dessen Bedingungen schriftlich mithilfe eines Schuldscheins festgelegt wurden. Diese Praxis wird meist bei langfristigen Großkrediten angewendet, um die Verpflichtungen zu Rückzahlungen und Zinsen schriftlich zu fixieren. Der Schuldschein dient dabei als Beweis. Der Darlehensnehmer profitiert von den vergleichsweise geringen Transaktionskosten, die jedoch im Gegensatz zu den hohen Bonitätsanforderungen stehen. Das geliehene Kapital wird meist durch festgelegte Ratenzahlungen getilgt.

Schuldscheingeber sind meist Banken oder Versicherungen, Darlehensnehmer häufig Unternehmen oder Kreditinstitute. Ein wichtiges Merkmal von Schuldscheindarlehen ist die nicht-öffentliche Vermittlung unter Ausschluss der Börse.

 

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Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/schuldscheindarlehen.html

www.welt-der-bwl.de/Schuldscheindarlehen

http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/schuldscheindarlehen/schuldscheindarlehen.htm

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