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Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Sammelklage

Sammelklage

Unter einer Sammelklage versteht man ein einheitliches Verfahren mehrerer Kläger gegen eine andere natürliche oder juristische Person. In Deutschland ist eine gemeinsame Klage rechtlich nicht möglich, da jeder Rechtsfall einzeln geprüft werden muss. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich bei einer gemeinsamen Schädigung zu einer sogenannten „Zweckgesellschaft“ zusammenschließen, um Ansprüche vor Gericht zu erstreiten. Das ist meist der Fall, wenn die Kläger durch denselben Beklagten geschädigt wurden, etwa wenn Aktionäre von einem Anbieter Aktien erworben haben.

 

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Quellen:

www.juraforum.de/lexikon/sammelklage

www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/wissen/klage-sammelklagen/

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