Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Kleinkraftrad
Ein Kleinkraftrad, auch Moped oder Mofa genannt, ist ein motorisiertes Zweirad oder Dreirad mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³. Die Motorleistung darf 5 kW nicht überschreiten und die Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h. Der Führerschein der Klasse AM darf in Deutschland ab einem Alter von sechszehn Jahren erworben werden. Zu Kleinkrafträdern zählen Fahrräder mit Hilfsmotor, Motorroller, Mofas und Mokicks.